Dekan: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Dekan''' hat verschiedene Bedeutungen:
  
* der vom Diözesan[[bischof]] ernannte oder bestätigte Vorsteher eines [[Dekanat]]es, auch Dechant oder Erzpriester genant. Ihm obliegt die Dienstaufsicht der Seelsorgsgeistlichen seines Bezirkes
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* der [[Kardinaldekan]] oder Dekan des Heiligen Kollegiums (lat. ''Decanus Sacri Collegii'') ist der Vorsitzende des [[Kardinal]]kollegiums.
 
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* der vom Diözesan[[bischof]] ernannte oder bestätigte Vorsteher eines [[Dekanat]]es, auch Dechant oder Erzpriester genant. Ihm obliegt die Dienstaufsicht der Seelsorgsgeistlichen seines Bezirkes.
* der erste, oder wen ein [[Propst]] vorhanden ist, der zweite Würdenträger an Dom- oder Kollegiatskirchen, auch Domdechant genannt
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* der erste, oder wen ein [[Propst]] vorhanden ist, der zweite Würdenträger an Dom- oder Kollegiatskirchen, auch Domdechant genannt.
 
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* an [[Universität]]en, der jährlich neu zu wählende Vorsteher der einzelnen [[Fakultät]]en.
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Version vom 6. Mai 2009, 19:27 Uhr

Dekan hat verschiedene Bedeutungen:

  • der Kardinaldekan oder Dekan des Heiligen Kollegiums (lat. Decanus Sacri Collegii) ist der Vorsitzende des Kardinalkollegiums.
  • der vom Diözesanbischof ernannte oder bestätigte Vorsteher eines Dekanates, auch Dechant oder Erzpriester genant. Ihm obliegt die Dienstaufsicht der Seelsorgsgeistlichen seines Bezirkes.
  • der erste, oder wen ein Propst vorhanden ist, der zweite Würdenträger an Dom- oder Kollegiatskirchen, auch Domdechant genannt.
  • an Universitäten, der jährlich neu zu wählende Vorsteher der einzelnen Fakultäten.

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