De matrimonii finibus

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De matrimonii finibus sind die Anfangsworte eines Dekretes des Heiligen Offizium über die Ehezwecke vom 29. März 1944.

Der wesentliche Auszug ist in dem Buch Denzinger-Hünermann abgedruckt.

DH 3838: Darlegung: [In manchen Schriften wird behauptet,] der vornehmliche Zweck der Ehe sei nicht die Zeugung von Nachkommenschaft oder die zweitrangigen Zwecke seien nicht dem vornehmlichen Zweck untergeordnet, sondern von ihm unabhängig.

In diesen Ausarbeitungen wird als vornehmlicher Zweck der Ehe von den verschiedenen (Autoren) ein (jeweils) anderer bezeichnet, wie z.B.: die Ergänzung und persönliche Vervollkommnung der Gatten durch eine allseitige Lebens- und Handlungsgemeinschaft; die gegenseitige Liebe und die Förderung und Vervollkommnung der Einheit der Gatten durch die seelische und leibliche Hingabe der eigenen Person; und noch mehreres von dieser Art.

In denselben Schriften wird bisweilen den in den Dokumenten der Kirche vorkommenden Worten (als da sind z.B. Zweck, erstrangig, zweitrangig) ein Sinn beigelegt, der mit diesen Begriffen – gemäß dem allgemeinen Gebrauch der Theologen – nicht übereinstimmt.

Frage: Kann die Auffassung einiger neuerer (Autoren) zugelassen werden, die entweder leugnen, dass der vornehmliche Zweck der Ehe die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ist, oder lehren, dass die zweitrangi- gen Zwecke dem erstrangigen Zweck nicht wesenhaft untergeordnet, sondern gleich vorrangig und unabhängig seien?

Antwort (vom Papst am 30. März bestätigt): Nein.