Cum occasione: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Jahr 1653 verurteilte Papst [[Innozenz X.]], nach Auffassung mancher Autoren sogar [[ex cathedra]], fünf Sätze des Jansenius, also einige Hauptpunkt des so gen. [[Jansenismus]]. In der [[Konstitution]] '''Cum occasione''' geht es vor allem um die katholische Lehre von der Willensfreiheit, auch im [[Gnade]]nleben und die Affirmation der Aussage, dass Christus ''für alle'' gestorben sei, um die Menschheit zu erlösen, nicht nur für wenige Auserwählte (vgl. [[Denzinger-Hünermann]] 2001-2007).
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Im Jahr 1653 verurteilte Papst [[Innozenz X.]], nach Auffassung mancher Autoren sogar [[ex cathedra]], fünf Sätze des Jansenius, also einige Hauptpunkte des so gen. [[Jansenismus]].  
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In der [[Konstitution]] '''Cum occasione''' geht es vor allem um die katholische Lehre von der Willensfreiheit, auch im [[Gnade]]nleben, und die Affirmation der Aussage, dass Christus ''für alle'' gestorben sei, um die Menschheit zu erlösen, nicht nur für wenige Auserwählte (vgl. [[Denzinger-Hünermann]], Nr. 2001-2007).
  
 
[[Kategorie:Lehramtstexte]]
 
[[Kategorie:Lehramtstexte]]

Aktuelle Version vom 15. Juli 2008, 16:19 Uhr

Im Jahr 1653 verurteilte Papst Innozenz X., nach Auffassung mancher Autoren sogar ex cathedra, fünf Sätze des Jansenius, also einige Hauptpunkte des so gen. Jansenismus.

In der Konstitution Cum occasione geht es vor allem um die katholische Lehre von der Willensfreiheit, auch im Gnadenleben, und die Affirmation der Aussage, dass Christus für alle gestorben sei, um die Menschheit zu erlösen, nicht nur für wenige Auserwählte (vgl. Denzinger-Hünermann, Nr. 2001-2007).