Codex Iuris Canonici

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Der Codex Iuris Canonici (CIC; Kodex des kanonischen Rechts) ist das Gesetzbuch für die römisch-katholische Kirche und geht auf Pius X. zurück. Die mit der katholischen Kirchen unierten Ostkirchen haben ein eigenes Gesetzbuch, den Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO).

Die aktuelle Fassung des CIC wurde Papst Johannes Paul II. am 25. Januar 1983 mit der Apostolischen Konstitution Sacrae Disciplinae Leges promulgiert und auf den 1. Adventssonntag 1983 in Kraft gesetzt. Sie ersetzt den ersten CIC, der seit Pfingsten 1917 gültig war. Die Revision des CIC geht auf einen Entschluß von Papst Johannes XXIII. zurück, den er am 25. Januar 1959 bekanntgab, wobei er auch die Absicht äußerte, eine Synode der Diözese Rom abzuhalten und ein Ökumenisches Konzil einzuberufen (Zweites Vatikanisches Konzil).

Die erste Fassung des CIC wurde von Papst Pius X. in Auftrag gegeben und von Papst Benedikt XV. 1917 veröffentlicht. An dem Gesetzeswerk wirkten insbesondere auch die späteren Kardinäle Pietro Gasparri und Eugenio Pacelli mit.

Gliederung

Der CIC besteht aus sieben Büchern:

  1. Allgemeine Normen
  2. Volk Gottes
  3. Verkündigungsdienst der Kirche
  4. Heiligungsdienst der Kirche
  5. Kirchenvermögen
  6. Strafbestimmungen in der Kirche
  7. Prozesse

Literatur

Codex Iuris Canonici, Codex des kanonischen Rechtes, Lateinisch-deutsche Ausgabe, Verlag Butzon & Bercker Kevelaer 1983 (ISBN 3-7666-9328-X; Copyright Libreria Editrice Vaticana).

Sekundärliteratur

  • Norbert Ruf, Das Recht der Katholischen Kirche nach dem neuen Iuris Canonici für die Praxis erläutert, Herder Verlag Freiburg im Breisgau 1989 (5. überarbeitete Auflage; Imprimatur Freiburg im Breisgau, den 12. Mai 1989 Der Generalvikar Dr. Bechthold).

Weblinks