Brief vom 25. September 1965

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Brief

von A. M. Kardinal Larraona, Präfekt der Ritenkongregation,
an P. Kardinal Ciriaci, Präfekt der Konzilskongregation
unseres Heiligen Vaters
Paul VI.
25. September 1965

über die Regelungen bezüglich der Messfeier, die am Vorabend des Sonntags oder eines gebotenen Feiertages gehalten wird

(Quelle: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Band 1, Dokumente des Apostolischen Stuhls 1963 – 1973; Herausgegeben von Heinrich Rennings und Martin Klöckener, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1983, S. 243, Randnummern 456 [nach dem „Enchiridion Documentorum Instaurationis Liturgicae“; ISBN 3-7666-9266-6. Lateinischer Text: N 2 [1966] 14; vgl. Antwort auf die Frage 87; N 1 [1965] 307;. Deutscher Text: eigene Übersetzung)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


456 Schon früher ist bei der Konzilskongregation die Vollmacht erbeten worden, den anvertrauten Gläubigen der Diözese zu gestatten, das Gebot zum Messbesuch am Vorabend des Sonntags oder eines gebotenen Feiertages zu erfüllen. Viele Ortsordinarien haben jetzt von der Ritenkongregation erbeten, dass in diesen Vorabendmessen die liturgischen Texte vom folgenden Sonn- oder Feiertag verwendet werden.

In Anerkennung der Berechtigung der Wünsche der Ordinarien und in dem Bestreben, das doppelte Genehmigungsverfahren einfacher zu gestalten, bittet die Ritenkongretaion Eure hochwürdigste Eminenz um folgendes: jedes Mal wenn die Konzilskongregation den Ortsordinarien die Vollmacht einräumt, den Gläubigen der anvertrauten Diözese zu gestatten, das Gebot zum Messbesuch am Vorabend des Sonntags oder eines gebotenen Feiertages zu erfüllen, möge sie in dem diesbezüglichen Reskript in solchen Fällen auf Anordnung dieser Kongregation erwähnen, dass die liturgischen Texte des folgenden Sonn- oder Feiertages zu verwenden sind; außerdem dürfen die Homilie und die Fürbitten im Sinne der Instruktion der Ritenkongregation vom 26. 9. 1964, Nr. 53-56, nicht ausgelassen werden.