Brief vom 25. Januar 1966

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Brief von Kardinal Giacomo Lercaro,

Vorsitzender des "Consilium"
an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen
über einige Probleme der liturgischen Erneuerung
25. Januar 1966

(Offizieller Französischer Text: Notitiae 2 (1966) 157-161)

(Quelle: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Band 1, Dokumente des Apostolischen Stuhls 1963 – 1973; Herausgegeben von Heinrich Rennings und Martin Klöckener, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1983, S. 308-312, Randnummern 569-579 (nach dem „Enchiridion Documentorum Instaurationis Liturgicae“; ISBN 3-7666-9266-6. Aus dem Liturgischen Jahrbuch Münster 1951ff.; EL 80 (1966) 317-321; EV II, 586-594. Deutscher Text: LJ 17 (1967) 185-188; BiLi 39 (1966) 294-297. Der Brief wurde in sechs Hauptsprachen verfasst und vom "Consilium" in französischer Sprache veröffentlicht)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Einleitend

1 Der günstige Verlauf der Liturgiereform und der mit ihr verbundenen pastoralen Bewegung beeinflussen nach wie vor immer tiefer und wohltätiger unsere Pfarrgemeinden. Es ist zu hoffen, dass die Bemühungen, wenn sie hochherzig fortgesetzt werden und vor allem in Harmonie mit dem Episkopat und unter seiner wachsamen und tatkräftigen Leitung stehen, immer reichere Früchte des Guten und der geistlichen Erneuerung bringen werden.

Angesichts des Fortschrittes des liturgischen Apostolats ist es mir ein Bedürfnis, mich an Eure Exzellenz zu wenden, um auf einige Probleme hinzuweisen, die in jüngster Zeit hervorgetreten sind.

1. DIE BEZIEHUNG ZWISCHEN DER HIERARCHIE UND DEN LITURGISCHEN ZENTREN

2 Der Heilige Vater hat in seiner Ansprache vom 10. November 1965 an die Teilnehmer des "Kongresses für die Übersetzung der liturgischen Texte" die Notwendigkeit unterstrichen, dass die Zentren und Zeitschriften liturgischer Art, die nicht direkt von der Bischofskonferenz oder ihrer liturgischen Kommission abhängen, in engerer Beziehung zu den Bischofskonferenzen stehen müssen, damit in jeder Nation die Leitlinien der liturgischen Tätigkeit einheitlich seien und direkt von der Hierarchie ausgehen. Der Heilige Vater sagte: "Die ganze heilige Liturgie ist der Regelung durch die Hierarchie unterworfen (vgl. Konstitution über die heilige Liturgie, Art. 22, § 1-2: AAS 56 [1964)106). Daher sollen auch alle Individuen und Gruppen sowie die wichtigen nationalen Institutionen, die sich mit liturgischen Fragen befassen, und auch die einschlägigen Publikationen in jedem Land voll der Hierarchie unterstehen. Der zuständigen Autorität obliegt die genauere Regelung dieser engen Verbindung. So sollen alle Anstrengungen unternommen werden, um in diesen Angelegenheiten zwischen allen Beteiligten zu einem gemeinsamen Ziel und zu gemeinsamem Handeln zu kommen, wie ja auch ein gemeinsames Ziel angestrebt wird und wie uns ein Ideal vor Augen steht, dem all unsere Bemühungen gelten" (AAS 57 [1965) 969).

Um den Wunsch des Heiligen Vaters zu verwirklichen, sind den Präsidenten der nationalen Liturgiekommissionen bei ihrer Versammlung im Palast der Apostolischen Kanzlei am 17. November 1965 folgende Hinweise gegeben worden:

3 a) Es handelt sich um Zentren, die eine Tätigkeit oder ein Apostolat auf liturgischem und pastoralem Gebiet entfalten und dabei öffentlich wirken, zum Beispiel Zentren, die liturgische Wochen halten oder Schulen und Institute leiten.

4 b) Bei Zeitschriften sind solche pastoraler, nicht rein wissenschaftlicher Art gemeint; das Urteil darüber kommt der zuständigen Autorität zu.

5 c) Die zuständige Autorität hat auch zu entscheiden, in welcher Weise die enge Bindung an die Hierarchie gewährleistet wird. Die Bindung kann nach Ort und Umstand verschieden sein: sie kann z. B. durch einen Beauftragten in Herausgebergremium oder Schriftleitung, durch einen Prüfer (Revisor) oder durch einen von den Bischöfen bestimmten Herausgeber erfolgen.

Worauf es ankommt, ist dies: Richtlinien und Vorschriften seien im gesamten Gebiet einheitlich. Die Liturgie wird von einer Stelle aus geregelt, und zwar von den Bischöfen. Diese aber seien bemüht, die Kräfte, die fähig sind, die liturgische Erneuerung zu fördern, nicht abzuwürgen, sondern sie zu unterstützen, zu schätzen und zu neuen Initiativen anzuregen, damit Klerus und Gläubige die heilige Liturgie immer besser verstehen und an ihr teilnehmen können.

Diese Grundsätze sind nunmehr zu verwirklichen. Das "Consilium" wird Eurer Exzellenz außerordentlich dankbar sein, bald zu erfahren, wie Sie die obigen Normen im Gebiet der von Ihnen geleiteten Konferenz praktisch angewandt haben.

2. MESSFEIER IN LATEINISCHER SPRACHE

6 Der Gebrauch der Volkssprache in der Liturgie richtet sich angemessenerweise nicht nur nach dem Geist der Liturgiekonstitution, sondern wird auch den konkreten örtlichen Verhältnissen Rechnung tragen. Nun hat sich beim Übergang zur Volkssprache in der Messfeier hier und da einige Unruhe ergeben. Es wäre gut, wenn die Ordinarien erwägen würden, ob es gegebenenfalls opportun ist, in einigen Kirchen, besonders in großen Städten und Orten mit starkem Touristenverkehr, die lateinische Sprache für eine zeitlich festgesetzte und veröffentlichte Messfeier oder, wenn nötig, für mehrere Messfeiern zu belassen, solange und im Maße, wie eine Notwendigkeit oder Angemessenheit dafür besteht.

3. DOPPELSPRACHIGE GEBIETE

7 Im gleichen Geist und mit der gleichen pastoralen Absicht wird der Ortsordinarius in zweisprachigen Gebieten die nötigen Anweisungen geben, damit den Bedürfnissen der Gläubigen verschiedener Sprache in angemessener Weise entsprochen wird, indem man zum Beispiel die lateinische Sprache gebraucht oder, wie es lobenswerterweise vielerorts geschieht, für die Gläubigen verschiedener Sprache eigene Gottesdienste zu verschiedener Zeit ansetzt. Man sorge jedenfalls dafür, dass die im Gottesdienst gebrauchte Sprache der frommen Teilnahme nicht schade und Liebe und Einverständnis innerhalb der Pfarrgemeinde nicht schwäche.

4. "SCHOLAE CANTORUM"

8 Man hat gemeint, durch die liturgische Erneuerung seien die "scholae cantorum" überholt und überflüssig geworden und könnten ruhig aufgegeben werden. In der Tat sind in einzelnen Dom-, Stifts- und Wallfahrtskirchen die "scholae cantorum" aufgelöst worden.

Der Grundsatz, von dem man dabei ausgeht, hat jedoch kein wahres Fundament. Wenn man will, dass die liturgische Gemeinschaft wirklich in den Gesang eingeführt, zu ihm erzogen und in ihm geleitet werde, ist die "schola" unentbehrlich. Sie muss sich allerdings nicht nur um ihre besondere Aufgabe kümmern, den gesungenen Teilen des Gottesdienstes eine gewisse Feierlichkeit und Ausschmückung zu verleihen, sondern auch um die Aufgabe, die Teilnahme der Gläubigen zu leiten, indem sie den Gesang, der ihnen zusteht, führt und unterstützt.

5. HEILIGKEIT DER KIRCHENMUSIK

9 Es ist überdies nötig, die Prinzipien der Heiligkeit und Würde, welche die Kirchenmusik von Gesang und Instrumentalmusik anderer Art unterscheidet, unverletzt zu wahren. Alles, was profan wirkt, ist von heiliger Stätte zu verbannen. Z. B. kann Jazzmusik heute nicht zum Repertoire liturgischer Musik gezählt werden.

Ferner können, bei aller Berücksichtigung verschiedener Mentalität, Kultur und Überlieferung der Völker, gewisse Instrumente mit vollkommen profanem Charakter nicht in Kirchen gespielt werden. Die Kirche hat so reichliche Möglichkeiten einer tiefgehenden, wirksamen und erhebenden Liturgie, dass sie nicht zu sehr zweifelhaften oder nach Übereinstimmung aller sogar schädlichen Mittel zu greifen braucht.

6. WENDUNG DES ALTARS ZUM VOLK HIN UND TABERNAKEL

10 Bereits in meinem Brief vom 30. Juni 1965 habe ich darüber geschrieben; es sei mir aber erlaubt, kurz auf diese Frage zurückzukommen. Der zum Volk hin gewendete Altar ermöglicht sicherlich eine wahrere und gemeinschaftlichere Feier der Eucharistie und erleichtert die Teilnahme. Aber auch hier muss Klugheit bei der Erneuerung die Führung behalten. Erstens ist die Wendung des Altars zum Volk hin für eine lebendige Teilnahme an der Liturgie nicht unentbehrlich: Der gesamte Wortgottesdienst der Messe wird am Priestersitz oder am Ambo, also im Gegenüber zur Gemeinde, gefeiert. Was den eucharistischen Teil betrifft, so ermöglichen nunmehr allgemein gewordene Lautsprecheranlagen die Teilnahme zur Genüge. Zweitens ist auf die Architektur und künstlerische Ausstattung zu achten, die in vielen Ländern auch von strengen bürgerlichen Gesetzen geschützt werden. Schließlich darf man nicht vergessen, dass sehr wohl andere Faktoren beim Zelebranten, bei den Altardienern und im Raum für eine wahrhaft würdige Zelebration nötig sind.

Altäre, die vor dem Hochaltar für die Feier zum Volk hin provisorisch errichtet worden sind, sollten nach und nach durch würdige, feste Stätten für das heilige Opfer ersetzt werden. Bei der Einrichtung des Altarraumes für die Messfeier an Sonn- und Festtagen ist besonders auf eine sehr würdige Lösung für das Tabernakel zu achten, entsprechend den bereits vom "Consilium" erlassenen Hinweisen und Normen. Wenn man es für gut hält, das Tabernakel außerhalb des Altares aufzustellen, kommt die Entscheidung ganz dem Ortsordinarius zu, der von Fall zu Fall ("in casibus particularibus"; Instructio, Nr. 95) zu urteilen hat, ob alle erforderlichen Bedingungen für eine solche Lösung gegeben sind. Es ist also ausgeschlossen, dass diözesane oder nationale Liturgiekommissionen oder gar einzelne Priester Entscheidungen fällen.

7. DIENST VON FRAUEN AM ALTAR

11 Mit Berufung auf den einen oder anderen willkürlich gedeuteten Artikel der Konstitution hat man vereinzelt als erlaubt angesehen, Mädchen oder Frauen zum Dienst am Altar bei den liturgischen Funktionen zuzulassen. Wieweit das munus liturgicum, das kraft der Taufe Recht und Pflicht ist (Konstitution, Art. 14), Frauen zukommt, muss noch genau studiert werden; dass aber die Frau bei der heutigen Ordnung der Liturgie kein ministerium rings um den Altar hat, ist sicher, da dieses ministerium vom Willen der Kirche abhängt und die Katholische Kirche Frauen niemals ein liturgisches ministerium verliehen hat. Jede willkürliche Neuerung auf diesem Gebiet ist daher ein schwerer Verstoß gegen die kirchliche Disziplin und muss mit Festigkeit zurückgedrängt werden. Die obigen Hinweise, die ich Euere Exzellenz den Bischöfen Ihrer Konferenz mitzuteilen bitte, sollen nur einige Richtlinien geben, damit die Konferenz und die Hochwürdigsten Bischöfe selbst auf der Grundlage dieser Normen konkrete Richtlinien für die Liturgiekommissionen und den Klerus der einzelnen Diözesen formulieren und bekanntgeben.

Am Ende möchte ich Ihnen brüderlichen und von Herzen kommenden Dank sagen für alles, was Sie unternehmen werden, um diese Leitsätze bekannt zu machen und ihnen gewissenhafte Befolgung zu verschaffen.