Brief vom 21. Juni 1967

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Brief von Kardinal Giacomo Lercaro,

Vorsitzender des "Consilium"
an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen
über Fragen der liturgischen Erneuerung
21. Juni 1967

(Offizieller Französischer Text: Notitiae 3 [1967] 289-296)

(Quelle: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Band 1, Dokumente des Apostolischen Stuhls 1963 – 1973; Herausgegeben von Heinrich Rennings und Martin Klöckener, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1983, S. 503-510, Randnummer 974-982 (nach dem „Enchiridion Documentorum Instaurationis Liturgicae“; ISBN 3-7666-9266-6. Eigene Übersetzung. Der Brief wurde in sechs Hauptsprachen verfasst und vom "Consilium" in französischer Sprache veröffentlicht. EL 81 (1967) 439-445; EV II, 1170-1184. Deutscher Text: eÜ; BiLi 40 (1967) 437-443)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


1 In seiner Ansprache an die Mitglieder und Fachleute des "Consilium" hat Papst Paul VI. kürzlich gesagt: "Die ersten Ergebnisse der Liturgiereform sind in gewisser Hinsicht wahrhaft trostvoll und voller Verheißung". Er rief uns zum Optimismus auf angesichts "all dessen, das unsere Zeit, die doch so rätselhaft, so unruhig und so voll von irdischer Vitalität ist, an wirklich Schönem und Verheißungsvollem bietet". Der Papst erinnerte uns auch an unsere große Verantwortung: "Ihr seid mehr als alle anderen dazu berufen, jene Darstellung der heiligen Liturgie zu zeichnen, in der ihre Wahrheit, ihre Schönheit und ihr geistlicher Gehalt hervorgehoben werden und aus der immer mehr das in ihr enthaltene österliche Geheimnis aufstrahlt zur Ehre Gottes und zur inneren Erneuerung vieler Menschen in unserer Zeit, die ziellos dahinleben, in Wirklichkeit aber doch von Sehnsucht gequält werden" (Ansprache vom 19. April 1967).

Wie bereits zweimal zuvor möchte ich mich, Exzellenz, wiederum durch Ihre Vermittlung an alle Bischöfe Ihrer Konferenz wenden. Ich möchte sie einladen, mit mir dem Herrn zu danken für diese schönen Früchte, die in der Sonne des Heiligen Geistes heranreifen. Ich möchte sie aber auch um ihre brüderliche Hilfe zur Lösung einiger schwieriger Probleme bitten, die heute die Begeisterung der ersten Schritte der Liturgiereform mit sich bringt.

1. GESAMTBILD DER BISHER GETANEN ARBEIT UND DIE ZUSAMMENARBEIT MIT DEN NATIONALEN KOMMISSIONEN

2 Die drei jüngsten Instruktionen der Ritenkongregation, die vom "Consilium" vorbereitet und seit Beginn des Jahres 1967 veröffentlicht worden sind ("Musicam sacram" vom 5. März, "Tres abhinc annos" vom 4. Mai und "Eucharisticum mysterium" vom 25. Mai), stellen wichtige Abschnitte in der Verwirklichung der Konzilskonstitution über die Liturgie dar. Die Arbeiten der Studiengruppen für die Revision der liturgischen Bücher kommen gut voran. Man kann jetzt schon einen nicht allzu fernen Abschluss dieser umfassenden Reformarbeit absehen, den die ganze katholische Welt ungeduldig erwartet.

Indem ich Sie, Exzellenz, an meiner Genugtuung über all diese Arbeit teilnehmen lasse, möchte ich Sie daran erinnern, wie sehr das "Consilium" wünscht, in engster Verbindung mit den nationalen bischöflichen Liturgiekommissionen zu arbeiten. Wir bedürfen immer genauerer Kenntnis der gegenwärtigen legitimen Bestrebungen des Klerus und des christlichen Volkes; von daher sind wir auf die Zusammenarbeit mit den nationalen Kommissionen angewiesen. Diese nämlich sind mit der Unterstützung von seiten ihrer spezialisierten Institute in der Tat am ehesten in der Lage, uns zu informieren, die nötigen Unterlagen zu beschaffen und uns immer hellhöriger zu machen für alle pastoralen Bedürfnisse einer Liturgie, die wahrhaft ausdrucksfähig und fruchtbar ist für den Menschen von heute. Ich erlaube mir daher, durch Ihre Vermittlung um diese notwendige Zusammenarbeit zu ersuchen, deren reiche Früchte sich bis in die kleinsten Einzelheiten der erneuerten Riten auswirken werden.

2. EXPERIMENTIERUNG DER NEUEN RITEN

3 Seit etwa einem Jahr haben wir damit begonnen, einige Riten auszuprobieren, die durch die Arbeit der Studiengruppen neugestaltet worden sind, vom "Consilium" approbiert und vom Papst "ad experimentum" erlaubt wurden. Es handelt sich um die Erwachsenentaufe, wenn diese mit dem Katechumenat verbunden ist, und um die Beerdigung von Erwachsenen. Andere werden zweifellos in Kürze folgen: die Kindertaufe, die Eheschließung, einige Eigenpräfationen und drei neue Eucharistische Hochgebete.

Diese Experimente werden durchgeführt "nach lange vorbereiteten, sorgfältig überlegten und vorschriftsmäßig approbierten Plänen für einen beschränkten und kontrollierten Gebrauch und mit regelmäßigen Berichten an die höhere Autorität" (Notitiae 2 [1966] 345).

Damit diese Experimente mit größerer Sicherheit unter einer einheitlichen Leitung und mit der notwendigen Hilfe und der erforderlichen Beratung stattfinden, haben wir beschlossen, ihre Ausführung nicht dem Einzelnen, sondern den nationalen Liturgischen Kommissionen anzuvertrauen. Diese tragen daher die Sorge und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Experimente, wobei sie jene Diözesen und Pfarreien auswählen sollen, wo ernsthaftes liturgisches und pastorales Handeln die besten Erfolgsaussichten bietet. Wir haben dies bereits für einige Riten ausgeführt und möchten dieses System schrittweise auch auf die anderen ausdehnen, sobald sie fertiggestellt sind.

Ich möchte besonders auf eine der schwierigsten und bedeutendsten Obliegenheiten hinweisen, die bei der Vorbereitung dieser Experimente den nationalen Liturgischen Kommissionen anvertraut sind. Diese sollen nämlich einige Einzelheiten selbst festlegen in der konkreten Anpassung an die besonderen örtlichen Situationen, für die der "ad experimentum" vorgeschlagene Ritus den Bischofskonferenzen die Auswahl lässt oder mehrere Möglichkeiten bietet. Es ist leicht ersichtlich, dass die Art und Weise der Behandlung solcher Probleme von entscheidender Bedeutung für den Erfolg dieser Experimente und für die Zukunft eines neuen Ritus ist.

Sehr wichtig sind außerdem die Beobachtungen und Vorschläge, die die Liturgischen Kommissionen uns unterbreiten sollen als Ergebnisse der von ihnen geleiteten Versuche.

3. WILLKÜRLICHE LITURGISCHE EXPERIMENTE

4 Aber neben diesen offiziellen Experimenten müssen wir auch, und zwar um sie erneut zu beklagen, von einer anderen Art liturgischer Experimente sprechen: es handelt sich um die aus privater Initiative und aus Willkür unternommenen. Sie bedrohen in schwerwiegender Weise die Zukunft der ganzen Liturgiereform. Ich hatte davon schon in meinem ersten Brief an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom 30. Juni 1965 gesprochen (vgl. Notitiae 1 [1965] 259). Die Situation ist heute bei weitem alarmierender als vor zwei Jahren, da diese Initiativen weit um sich gegriffen haben. Viele Priester nehmen sich heraus, Gesten und sogar liturgische Texte zu verändern, um ihrem eigenen Wunsch, ihrem persönlichen Geschmack oder den Wünschen einer solchen Gruppe von Gläubigen zu folgen. Sie verändern die Übersetzungen, die vorschriftsmäßig von den Bischofskonferenzen approbiert und vom Apostolischen Stuhl konfirmiert worden sind. Man rechtfertigt diese Handlungsweise mit der Behauptung, es sei notwendig, Erfahrungen in der konkreten Situation zu machen, es gelte so schnell wie möglich die vom Konzil gegebenen Richtlinien der Einfachheit, Wahrheit und Verständlichkeit zu verwirklichen. Man versichert, nicht alles könne von den Autoritäten getan werden, und es müsse auch den legitimen Bestrebungen des christlichen Volkes Rechnung getragen werden. Man bemüht sich manchmal sogar, in den anderen Konzilsdokumenten Argumente zu finden, um auf der schöpferischen Kraft einer lebendigen Gemeinschaft in liturgischen Belangen zu bestehen.

5 Als der Papst kürzlich dem "Consilium", das so oft von der einen oder anderen Seite angegriffen wurde, erneut sein Vertrauen aussprach, hat er uns seine Bitterkeit und Besorgnis, die ihn ergriffen hat, mitgeteilt über "die Formen des Gottesdienstes, die nicht selten der Willkür einzelner angepasst werden und oft Formen annehmen, die völlig von den geltenden kirchlichen Vorschriften abweichen". Der Papst drückte seine Hoffnung aus, "dass die Bischöfe wachsam bleiben gegenüber solchen Vorkommnissen und die harmonische Gestaltung des katholischen Gottesdienstes im liturgischen und religiösen Bereich schützen". Er wandte sich auch an die Ordensfamilien, an den Klerus und an alle Gläubigen, "dass sie sich nicht durch die nichtigen Versuche einzelner mit willkürlichen Experimenten mitreißen lassen, sondern sich vielmehr bemühen, die von der Kirche vorgeschriebenen Riten zur vollkommenen Durchführung voranzubringen" (Ansprache vom 19. April 1967).

Ich darf, Exzellenz, mit Ihrer Unterstützung rechnen, damit im Bereich der unter Ihrem Vorsitz stehenden Bischofskonferenz der ganze Klerus und alle Gläubigen der Mahnung des Papstes in eifrigem, uneingeschränktem und kindlichem Gehorsam folgen, damit bei Ihnen diese für "den Frieden und die rechte Ordnung der Kirche gefahrvollen" Initiativen (ebd.) sich nicht festsetzen können und gegebenenfalls wieder verschwinden. Alle möchten verstehen, dass die Liturgiereform nicht verwirklicht werden kann in Willkür, Unordnung und unbedachter Überstürzung, sondern dass sie im Gegenteil der Ordnung, des Gehorsams und der Geduld bedarf.

4. ANPASSUNGEN IN DER LITURGIE

6 In derselben Ansprache vom 19. April 1967 hat der Papst auch daran erinnert, dass es eine der Aufgaben des "Consilium" ist, "die einzelnen liturgischen Experimente klug zu ordnen, die geeignet erscheinen, gewissenhaft und umsichtig in die Praxis eingeführt zu werden". Es gibt in der Tat wünschenswerte Anpassungen in der Liturgie, damit diese besser der Eigenart eines bestimmten Volkes, einer bestimmten Kultur oder Volksgruppe entspreche. Weit davon entfernt, dieses Prinzip zurückzuweisen, hat die Konstitution über die heilige Liturgie es sich in den Artikeln 40-44 zu eigen gemacht, auf die sich auch die Instruktion "Inter Oecumenici" vom 26. September 1964 bezieht (Nr. 45).

Alle diese Texte zeigen eindeutig das Vorgehen bei der Verwirklichung dieser Anpassungen auf:

- vorbereitende Arbeit von Fachleuten der Liturgie, Pastoral und Theologie;

- Approbation der nationalen Bischofskonferenz;

- diesbezügliche Anfrage derselben an den Apostolischen Stuhl;

- der Apostolische Stuhl legt die Modalitäten für die Experimente fest;

- die Experimente werden verwirklicht "in gewissen dazu geeigneten Gemeinschaften für bestimmte Zeit" (Konstitution über die heilige Liturgie, Art. 40, § 2) unter Aufsicht der örtlichen Hierarchie.

So und nur so können in legitimer Weise Anpassungen ausreifen, die in den Riten und liturgischen Texten für nötig befunden worden sind.

Ich halte es aber für angebracht, die nationalen Liturgischen Kommissionen und die von ihnen mit den Vorstudien für solche Anpassungen beauftragten Institute eindringlich zu bitten, bei einigen Riten solange zu warten, bis sie die neuen, vom "Consilium" erarbeiteten Entwürfe vorliegen haben. Die Erfahrung hat bereits gezeigt, dass viele von den jetzt gebräuchlichen Riten hervorgerufene Schwierigkeiten durch die neuen, vom "Consilium" vorgeschlagenen Texte behoben werden, während diese in manchen Details der Vervollständigung durch Anpassungen, die den Bischofskonferenzen überlassen sind, bedürfen.

5. ORTSKIRCHE UND UNIVERSALKIRCHE

7 Es ist sicher ein Grund zur Freude, dass sich in unserer Zeit das Verständnis für die Teilkirche entwickelt und besser ausdrückt, vor allem in Form der Diözese, geschart um den Bischof, den Nachfolger der Apostel, an der Spitze des Gottesvolkes. Es wird besser verstanden, dass jede liturgische Versammlung unter dem Vorsitz des Priesters als des Vertreters des Bischofs das sichtbare und wirksame Zeichen der Kirche ist und - wie diese selbst - "heilig, katholisch und apostolisch". Aber diese Wiederentdeckung darf das nicht minder notwendige Verständnis der Universalkirche und der Solidarität nicht antasten, die alle Christen zum einen Leib Christi vereint, alle Gemeinden zur einzigen Kirche "über den Erdkreis hin". Wenn auch mit den legitimen Anpassungen, die von der zuständigen Autorität rechtmäßig approbiert und geordnet sind, so ist es doch derselbe Kult "im Geist und in der Wahrheit", der in allen Gemeinden, von den Kathedralen zu den kleinsten Missionskapellen, von den Pfarrkirchen zu den Oratorien gefeiert wird.

In unserer Zeit, die keine Grenzen im Raum mehr kennt, muss dieser Geist christlicher Solidarität im Gottesdienst eine noch wichtigere Rolle als in der Vergangenheit spielen. Die Umsiedlungen von einer Region in eine andere, von einem Land in ein anderes, von einem Kontinent zum anderen werden immer häufiger; Presse, Radio und Fernsehen verbreiten mit erstaunlicher Schnelligkeit auch die entferntesten Ereignisse bis an die Grenzen der Erde und vergegenwärtigen sie in der Faszination des Bildes und des Tones. All das lässt uns verstehen, dass auch die liturgische Feier, wo auch immer sie stattfindet, offen ist für weltweite Dimensionen und sich nicht mehr isoliert und wie im Dunkeln wähnen kann.

Jeder Priester und jeder Gläubige, der bereit ist, den Gottesdienst nach der Ordnung der zuständigen Autorität zu feiern, bleibt dadurch in Gemeinschaft mit den anderen Priestern und den anderen Gläubigen. Jeder Bischof, Hüter des Gebetes und des Glaubens, ist kollegial geeint mit allen seinen Brüdern des apostolischen Kollegiums. Es geht letztlich auch hier um das Verstehen der Liebe, Frucht des Heiligen Geistes, die uns in der Anbetung des gleichen Herrn, des gestorbenen und auferstandenen Christus, und durch ihn, mit ihm und in ihm in der Anbetung desselben himmlischen Vaters eint.

6. GEMISCHTE KOMMISSIONEN

8 In meinem ersten Brief vom 16. Oktober 1964 (vgl. Notitiae 1 [1965] 194-196) habe ich die Meinung des "Consilium" zum Ausdruck gebracht hinsichtlich der liturgischen Übersetzungen in den Ländern gleicher Sprache: es sollten nämlich "eine einzige offizielle Übersetzung geschaffen werden, und - wenn möglich - auch einheitliche liturgische Ausgaben für das gleiche Sprachgebiet".

Diese Ansicht wurde von Papst Paul VI. in seiner Ansprache vom 10. November 1965 an die Mitglieder des Übersetzerkongresses bestätigt (vgl. Notitiae 1 [1965] 380).

Seitdem sind bereits lobenswerte Bemühungen unternommen worden zur Vereinheitlichung der liturgischen Übersetzungen in Französisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch und Holländisch; mehrere liturgische Bücher wurden von den Ländern des gleichen Sprachgebiets gemeinsam veröffentlicht.

In dieser Hinsicht möchte ich noch folgende Erläuterungen geben:

a) Der Grundsatz der einzigen Übersetzung gilt für alle Länder, die in der Liturgie die gleiche Volkssprache gebrauchen, auch auf verschiedenen Kontinenten.

b) Für jede in verschiedenen Ländern gesprochene Sprache empfiehlt sich die Einrichtung einer gemischten Kommission aus Bischöfen und Fachleuten aller betroffenen Länder.

c) Diese Kommission muss sich um die nötigen Vorstudien bekümmern und die einzige Übersetzung vorbereiten.

d) Nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten muss der in der Volkssprache erstellte Text allen Bischofskonferenzen unterbreitet werden, denen dann die Approbation der liturgischen Übersetzungen zukommt (vgl. Instruktion "Inter Oecumenici", Nr. 23-28). Eventuelle Kritiken der Bischöfe werden der gemischten Kommission unterbreitet, die - falls erforderlich - neue Vorschläge ausarbeitet.

e) Die von jeder Bischofskonferenz approbierten Übersetzungen werden von einer jeden dem "Consilium" zur Ratifikation vorgelegt. Dabei sollen die diesbezüglichen Bestimmungen der Instruktion "Inter Oecumenici", Nr. 29 und 30, eingehalten werden: Danach ist dem "Consilium" ein genauer Bericht über die Beschlüsse der Konferenz zu übersenden mit jedem Ergebnis der vorgeschriebenen geheimen Abstimmung.

f) Es ist Sache der einzelnen Bischofskonferenzen, die Art und Weise der Veröffentlichung der liturgischen Bücher zu bestimmen (vgl. Dekret der Ritenkongregation "Cum nostra aetate" vom 27. Januar 1966, Nr. 3: Notitiae 2 [1966] 173). Doch wird es oft vorteilhafter sein, dass eine einzige Ausgabe besteht für alle Länder, die dieselbe Übersetzung gebrauchen. Ohne etwas von ihren Rechten aufzugeben, sollten die Bischofskonferenzen diese Lösung möglich machen, wo immer sie vernünftigerweise als die bessere erscheint.

7. ÜBERSETZUNG DES KANONS UND DES WEIHERITUS

9 Seit letztem März ist der Papst bereit, dem Wunsch vieler Episkopate nachzukommen, die moderne Sprache auch für den Kanon der Messe und für den gesamten Ritus der Weihen zuzulassen. Dieses Entgegenkommen möchte dem christlichen Volk ermöglichen, besser die geistlichen Reichtümer dieser Feiern zu verstehen und daraus größeren Gewinn zu ziehen. Das entspricht den Grundsätzen der Konzilskonstitution über die heilige Liturgie, die für den Gebrauch der Volkssprache in der Liturgie keine grundsätzlichen Grenzen gesetzt hatte. Nach den ersten Anfängen (vgl. Instruktion "Inter Oecumenici", Nr. 57 und 61) und der Ausdehnung der modernen Sprache auf die Präfation vom 27. April 1965 an ist das der letzte Schritt in der stufenweisen Ausdehnung der Volkssprache. Es ist zweifellos zu würdigen, dass in diesen Feiern nicht mehr zu oft von einer Sprache zur anderen gewechselt werden muss und insbesondere das Eucharistische Hochgebet dadurch an Würde gewinnen wird.

Es soll bedacht werden, dass der Apostolische Stuhl für den Kanon keine Approbation erteilt für solche Übersetzungen, die sich bereits in den Volksmessbüchern befinden und die in den letzten Jahren ad interim zugelassen wurden. Es muss sorgfältig eine neue Übersetzung erarbeitet werden. Die Übersetzung muss ferner wörtlich und vollständig sein. Die Texte sind so zu nehmen, wie sie vorliegen, ohne irgend weIche Kürzungen oder Vereinfachungen. Die Anpassung an die Eigenart der modernen Sprache muss schlicht und maßvoll sein. Die Fachleute mögen sich dieser Norm bereitwillig fügen, da ihre Anwendung augenblicklich notwendig ist. Man kann keine Schritte überspringen. Wenn einmal die Zeit für Neuschöpfungen gekommen ist, wird man sich nicht mehr an die engen Grenzen der wörtlichen Übersetzung halten müssen. Für den Augenblick aber stehen wir noch in der Situation, die uns alle Reichtümer des liturgischen Erbes zu entdecken und davon zu leben erlaubt.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, Exzellenz, wenn Sie sobald wie möglich und in der Ihnen am geeignetsten erscheinenden Weise diesen Brief den Bischöfen Ihrer Konferenz und den Höheren Ordensoberen Ihres Landes mitteilen würden.