Bischof: Unterschied zwischen den Versionen

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In [[Deutschland]] ist die Ernennung eines Bischofs durch die Konkordate geregelt. Maßgeblich ist hier vor allem das fortgeltende [[Reichskonkordat]] vom [[20. Juli]] [[1933]] sowie die Konkordate, die der [[Heiliger Stuhl|Heilige Stuhl]] mit den Bundesländern bzw. ihren Rechtsvorgängern geschlossen hat (Bayernkonkordat, Preußenkonkordat, badisches Konkordat).
 
In [[Deutschland]] ist die Ernennung eines Bischofs durch die Konkordate geregelt. Maßgeblich ist hier vor allem das fortgeltende [[Reichskonkordat]] vom [[20. Juli]] [[1933]] sowie die Konkordate, die der [[Heiliger Stuhl|Heilige Stuhl]] mit den Bundesländern bzw. ihren Rechtsvorgängern geschlossen hat (Bayernkonkordat, Preußenkonkordat, badisches Konkordat).
  
== Weihe ==
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== Sakramentale Weihe ==
Bevor der Bischof sein Amt antreten kann, wird er durch einen anderen Bischof geweiht, regelmäßig unter Assistenz zweier weiterer Bischöfe. Die Bischofsweihe ist die dritte und letzte Stufe des [[Weihesakrament]]es. Die heutige Gliederung in drei Weihestufen (Diakon, Priester, Bischof) war in der Geschichte der Kirche nicht immer unumstritten. In der [[Scholastik]] wurde der sakramentale Charakter der Bischofsweihe abgelehnt.  
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Bevor der Bischof sein Amt antreten kann, wird er durch einen anderen Bischof geweiht, regelmäßig unter Assistenz zweier weiterer Bischöfe. Die [[Bischofsweihe]] ist die dritte und letzte Stufe des [[Weihesakrament]]es. Die heutige Gliederung in drei Weihestufen (Diakon, Priester, Bischof) war in der Geschichte der Kirche nicht immer unumstritten. In der [[Scholastik]] wurde der sakramentale Charakter der Bischofsweihe abgelehnt.  
  
 
Erst durch das [[Zweites Vatikanisches Konzil|zweite Vatikanum]] wurde die heutige Dreigliedrigkeit des Weihesakramentes näher bestimmt. Das Sakrament der Weihe besteht hingegen seit Beginn der Kirche und hat seinen Ursprung in der von [[Jesus Christus]] an den [[Apostel]]n erteilten Vollmacht. Diese apostolische Tradition des sakramentalen Amtes wurde in der Kirche in Gestalt des Bischofsamtes weitergegeben. Die Berufung der Bischöfe gehen somit in direkter Linie auf Christus zurück. Das wird in der Theologie die [[Apostolische Sukzession]] genannt. In Gemeinschaft mit den Bischöfen haben auch die Priester und Diakone ihren besonderen Anteil am Priesteramt Christi.
 
Erst durch das [[Zweites Vatikanisches Konzil|zweite Vatikanum]] wurde die heutige Dreigliedrigkeit des Weihesakramentes näher bestimmt. Das Sakrament der Weihe besteht hingegen seit Beginn der Kirche und hat seinen Ursprung in der von [[Jesus Christus]] an den [[Apostel]]n erteilten Vollmacht. Diese apostolische Tradition des sakramentalen Amtes wurde in der Kirche in Gestalt des Bischofsamtes weitergegeben. Die Berufung der Bischöfe gehen somit in direkter Linie auf Christus zurück. Das wird in der Theologie die [[Apostolische Sukzession]] genannt. In Gemeinschaft mit den Bischöfen haben auch die Priester und Diakone ihren besonderen Anteil am Priesteramt Christi.

Version vom 3. März 2009, 14:42 Uhr

Bischof Blasius

Ein Bischof ist das Oberhaupt einer Diözese, auch Teilkirche genannt, als deren oberster Lehrer, Priester und Leiter er wirkt. Er ist in seinen Vollmachten Nachfolger der Apostel und leitet als solcher, kraft göttlicher Anordnung. Die voll berechtigte Ausübung des Bischofsamts nur im Episkopat mit und unter dem Papst möglich, aber für die Gemeinschaft der Kirche auch notwendig. Der Name Bischof stammt vom griechischen Wort episcopos, was soviel bedeutet wie Vorsteher der Kirche.

Bischofsernennung

Laut Kirchenrecht kommt es dem Papst zu, die Bischöfe frei zu ernennen oder die rechtmäßig gewählten zu bestätigen (vgl. CIC can. 377). Das kann in jeder Diözese höchst unterschiedlich gehandhabt werden. Die Ernennung der Bischöfe ist abhängig von den geschichtlichen Umständen. Sie wird in vielen Staaten durch Konkordate geregelt.

In Deutschland

In Deutschland ist die Ernennung eines Bischofs durch die Konkordate geregelt. Maßgeblich ist hier vor allem das fortgeltende Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 sowie die Konkordate, die der Heilige Stuhl mit den Bundesländern bzw. ihren Rechtsvorgängern geschlossen hat (Bayernkonkordat, Preußenkonkordat, badisches Konkordat).

Sakramentale Weihe

Bevor der Bischof sein Amt antreten kann, wird er durch einen anderen Bischof geweiht, regelmäßig unter Assistenz zweier weiterer Bischöfe. Die Bischofsweihe ist die dritte und letzte Stufe des Weihesakramentes. Die heutige Gliederung in drei Weihestufen (Diakon, Priester, Bischof) war in der Geschichte der Kirche nicht immer unumstritten. In der Scholastik wurde der sakramentale Charakter der Bischofsweihe abgelehnt.

Erst durch das zweite Vatikanum wurde die heutige Dreigliedrigkeit des Weihesakramentes näher bestimmt. Das Sakrament der Weihe besteht hingegen seit Beginn der Kirche und hat seinen Ursprung in der von Jesus Christus an den Aposteln erteilten Vollmacht. Diese apostolische Tradition des sakramentalen Amtes wurde in der Kirche in Gestalt des Bischofsamtes weitergegeben. Die Berufung der Bischöfe gehen somit in direkter Linie auf Christus zurück. Das wird in der Theologie die Apostolische Sukzession genannt. In Gemeinschaft mit den Bischöfen haben auch die Priester und Diakone ihren besonderen Anteil am Priesteramt Christi.

Ausübung des Amtes

Der Bischof ist der oberste Hirte seiner Diözese, er ist letztverantwortlich für die Sorge aller Katholiken die in seinem Territorium wohnen (vgl. CIC can. 383). Diese Vollmacht und Pflicht delegiert er an die einzelnen Ortspfarrer, die also das apostolische Amt gegenüber den Getauften repräsentieren. Der Bischof ist zwar nicht Vikar des Papstes, aber muss er sein Amt in Einheit mit dem Heiligen Vater ausüben, da sich päpstlicher Primat und Kollegium der Bischöfe gegenseitig bedingen: Ohne Papst kein Kollegium, ohne Kollegium kein Bischof.

Wenn die Diözese große Ausmaße hat, kann der Diözesanbischof zu seiner Unterstützung um die Ernennung von Auxiliar- oder Weihbischöfen beim Papst bitten. Diese sind, wie auch andere apostolische Amtsträger in nicht voll als Diözese errichteten Amtsbezirken der Weltkirche (z.B. in der Mission), in sakramentaler Hinsicht vollgültige Bischöfe, deren Amtsausübung aber von näherer Maßgabe des Papstes und des Ortsbischofs abhängig ist.

Aufgaben

Als rechtmässige Nachfolger der Apostel haben die Bischöfe, zusammen mit den Priestern - ihren Mitarbeitern, als "erste Aufgabe" die Verkündigung des Evangeliums, wie es der Herr befohlen hat in Mk 16,15, sie sind Lehrer ihrer Teilkirche.

Am sichtbarsten in der Pfarrei wird der Bischof bei der Spendung des Sakramentes der Firmung, die üblicherweise von einem Bischof gespendet wird. Dies deutet auf die kultische Funktion des Bischofs hin:

Der Bischof ist der ordentliche Vorsitzende der Eucharistiefeier. "In der Eucharistie tritt das Sakrament der Kirche voll zutage; daher findet im Amt des Bischofs im Vorsitz der Eucharistiefeier seinen vorzüglichen Ausdruck und, in Gemeinschaft mit ihm, das Amt des Priesters und der Diakone" (vgl. KKK 1142). Die Bischöfe sind also Priester ihrer Ortskirche im Vollsinn. Überdies sind die Diözesanbischöfe im Namen Christi auch mit voller Leitungsgewalt als Hirten ihrer Kirche ausgestattet.

Weblinks

  • Pastores Gregis - Apostolisches Schreiben von Johannes Paul II. über das Bischofsamt

Siehe auch: Bischofskonferenz, Bischofslisten, Weihbischof