Benutzer:PHofmann/Priesterkleidung

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Grundsätzliches zu Begriff, Recht und Theologie der Priesterkleidung

1. Grundbestimmung: Die Priesterkleidung ist Teil der kirchlichen Disziplin und daher nicht frei bzw. nach Geschmack wählbar. Gemäß dem zitierten "Direktorium" (Nr. 66) können "konträre Praktiken nicht als legitime Gewohnheiten angesehen werden, und so müssen sie von den zuständigen Autoritäten abgeschafft werden. Abgesehen von ganz außergewöhnlichen Situationen kann der Nichtgebrauch der kirchlichen Kleidung seitens des Klerikers einen schwachen Sinn für die eigene Identität als ganz dem Dienst der Kirche ergebener Hirte manifestieren". M.a.W.: Eine Gesinnung ohne wahrnehmbaren Ausdruck ist von einer fehlenden Gesinnung kaum zu unterscheiden.

Als übliche Form priesterlicher Kleidung gelten der Talar, also die Soutane (im Unterschied zum Talar tailliert geschnitten und mit 33 Knöpfen schließbar; im deutschen Raum früher die Soutanelle als eine Art "Gehrock"), ferner das römische Kollar (gestärkte, hinten geschlossene weisse Halskragen) und auch der ähnliche so genannte "Missouri-Kragen" (der ev.-lt. Missouri-Synode), außerdem der so genannte "Zivilkragen" oder "Oratorianerkragen" (weißer Hemdkragen über Pullover bzw. Weste in Schwarz). Daneben bieten viele Kirchenausstatter phantasievolle Kreationen an, die weder traditionell noch rechtlich definiert sind (Hemden mit Kollarstreifen in den Kragenecken, Polohemden mit Kollarstreifen usf.).<ref>Ein Beispiel für Verschiedene Priesterbekleidung</ref>

2. Reichweite: Die Priesterkleidung verpflichtet die Priester bzw. Kleriker (ab der Aufnahme in den Kreis der Kandidaten für den Diakonat bzw. ab der Aufnahme als Kandidat ihres Instituts), in der Öffentlichkeit und in ihrer Gemeinde erkennbar zu sein. Es handelt sich also nicht um ein eine Geschmacksfrage oder den Ausdruck eines privaten Selbstverständnisses, sondern um eine normative Frage der Kirchlichkeit. Wie ein Priester "auszusehen" bzw. erkennbar zu sein hat, ist eindeutig rechtlich geregelt. Nur unter dieser Voraussetzung ist eine eindeutige Erkennbarkeit durch Kleidung möglich.

2.1. Heutige Gewohnheit: Die Aussage des aktuellen LThK, 3. Auflage, "heutige Gewohnheit tendiert z[um]. Ansteckkreuz auf dezenter Kleidung" (Bd. 8, Sp. 575), benennt lediglich eine gängige und stillschweigend geduldete Praxis insbesondere in Deutschland. Diese Gewohnheit ist aber keineswegs mit den gültigen Normen konform, zumal die so genannten "begründeten Ausnahmefälle", die nicht eigens definiert sind, damit faktisch zur Norm erhoben werden. Damit widerspricht diese "heutige Gewohnheit" aber eindeutig dem vom CIC und den Partikularnormen geregelten Recht; sie zählt also zu den "konträre[n] Praktiken", die "nicht als legitime Gewohnheiten angesehen werden, und so müssen sie von den zuständigen Autoritäten abgeschafft werden" (Direktorium Nr. 66). Die deutschen Ortsordinarien scheinen diese Pflicht allerdings nicht durchweg zu erfüllen.

Das so genannte "Priesterkreuz" der jüngsten Vergangenheit (eine Erfindung der 70er Jahre mit immer neuen, nicht immer leicht erkennbaren Varianten) kann überdies kein exklusives Standeszeichen sein. Es wäre ein neuer Klerikalismus, das Kreuz als Zeichen für die Priester zu reservieren. Wenn das Kreuz aber allen Christinnen und Christen zusteht, dann darf es nicht exklusiv als wesentlicher Bestandteil der Priesterkleidung dienen.

2.2. Ausnahmeregelung: Eine Ausnahmeregelung erlaubt Priestern im Professorenamt, einen dunklen Anzug mit schwarzer Krawatte zu tragen. Hier wäre zu fragen: Inwiefern sollten Anzug und Krawatte, die als Insignien der Bürgerlichkeit oder als Üblichkeit des Geschäftslebens gelten, zugleich ein passender Ausdruck für das Priesteramt sein?

2.3. Kleidung als Ausdruck: Kleidung ist anthropologisch zudem keine Äußerlichkeit, sondern der Ausdruck des Menschen, der sie trägt. Insofern macht "nicht die Kleidung den Mönch", aber sehr wohl der Mönch die Kleidung: Diese ist sein "habitus". Ob ein Mönch ohne eindeutige Kleidung ist, was er sein will, oder sich selbst verbirgt und also mehr privat als kirchlich sein will, wäre hier zu fragen. Da es um ein kirchliches Amt geht, ist eine analoge Frage an den Priester keine unzulässige Indiskretion: Er hat mit dem Amt zugleich Pflichten übernommen, die kirchen- und partikularrechtlich formuliert sind und nicht einfach privat interpretiert werden können.

3. Sinn und Funktion: Die Kleidung soll ein unmissverständliches Zeichen der Identität und der Hingabe der Priester im Dienst der Kirche sein, das sie von den Laien unterscheidet. Diese Unterscheidung bezieht sich nicht auf ein Standesprivileg, sondern auf eine Standespflicht, die die Priester gegenüber allen Christinnen und Christen übernommen haben. Der erkennbare Priester ist nicht nur "ansprechbar", sondern ausdrücklich und offensichtlich im Dienst; daher kann er jeder Zeit und von jedem als Priester in die Pflicht genommen werden.

Die Erkennbarkeit des Priesters durch seine Kleidung ist also eine unverzichtbare Voraussetzung, um spontan und nicht bürokratisch als Priester angesprochen und zu priesterlichen Diensten gerufen werden zu können (z.B. Beichte, Krankensalbung, Segnung). Sie markiert den Priester als amtlichen Repräsentanten der Kirche und macht ihn so sichtbar bzw. ansprechbar.

Das häufig vorgetragene Argument, die "Gemeinde" kenne doch "ihren" Priester, schränkt dessen Dienste faktisch auf den vertrauten Kreis ein, der ihn kennt, und reduziert damit theologisch die Weite der Kirche auf den engen Kreis einer Ortsgemeinde, die ja nur aktiver Teil einer Pfarrei ist (also ein grundsätzliches ekklesiologisches Missverständnis, das als ausdrückliche Position häretisch wäre). Diese Auffassung könnte ein Verzicht sein auf den kirchlichen Horizont des priesterlichen Amtes, aber auch ein Verzicht auf die Öffentlichkeit, die über Gemeinde, Pfarrei und Kirche hinausreicht. Priestersein wäre dann nur noch eine gruppeninterne Rolle, die weder öffentlich wahrgenommen noch ausgeübt wird und darum auch keine sichtbare öffentliche Bedeutung mehr hat. Zur Wirklichkeit der Kirche gehört aber grundsätzlich ihre Sichtbarkeit, zumal wenn sie kein Rückzugsort für Eingeweihte (Verein oder "Sekte") werden soll.

Anmerkungen

<references />