Beichte

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Die Beichte ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche. Sie wird auch Sakrament der Vergebung, der Buße, der Versöhnung genannt.

In der Beichte vergibt Jesus Christus dem Pönitenten (Büßer) seine Sünden durch die Worte des Priesters. Nur ein geweihter Priester, der auch rechtlich dazu befähigt ist (Beichtjurisdiktion), hat die Vollmacht, das Beichtsakrament zu spenden (Beichtvater).

In der Generalbeichte (Lebensbeichte) stellt der Getaufte sein ganzes Leben aus schwerwiegenden Gründen neu vor Christus, um in der Taufgnade einen Neuanfang seiner christlichen Existez zu setzen. Viele Katholiken, insbesondere in Europa, halten die Beichte heute irrtümlich für ein auf diese Fälle hin "eingeschränktes" Sakrament (und sehen den Fall der "Todsünde" als kaum je gegeben an). Richtig ist, dass Gottes Erbarmen auf vielen Wegen zu den Menschen kommt, die sich ihm zuwenden, so auch im Bußakt zu Beginn der Hl. Messe, im Reuegebet, im zerknirschten Herzen. Gültig ist aber nach wie vor die Anforderung, dass der Christ zumindest eine jährliche Beichte vollziehen soll, auch wenn ihm keine ernstlich schwere Sünde bewusst ist. Gebeichtet werden darf nur, was der Christ auch bereut! So gen. "lässliche Sünden" müssen nicht gebeichtet werden. Die Pastoral empfiehlt aber seit dem Mittelalter zunehmend die sehr regelmäßige Andachtsbeichte, mit der das Gotteskind sich häufig (z.B. wöchentlich oder monatlich) mit der Kirche Christi aussöhnt und so Stärkung auf dem Weg der Seelenführung erfährt. Im übrigen "muss" (im Sinne von Zwang) niemand irgendwo je beichten; die Beichte ist immer ein höchstpersönlicher Akt, da sie sonst auch nicht lebensnah "funktioniert". Im Gegenteil: Die Christen dürfen beichten; und so ihre sakramentale Taufe, den Bund mit Gott, immer wieder aktualisieren, wie auch in der Eucharistie.

Sündenvergebung

Voraussetzung für die Sündenvergebung in der Beichte sind:

In der Beichte sind alle schweren Sünden (einschließlich der Zahl und der erschwerenden Umstände) zu bekennen, deren man sich nach sorgfältiger Gewissenserforschung reumütig bewusst ist. Im Interesse der geistlichen Entwicklung des Glaubenden ist es angeraten, auch lässliche Sünden zu bekennen. Schwere Sünden können nur in der Beichte sakramental vergeben werden, lässliche auch außerhalb, so durch Gebet, gute Werke und besonders durch den würdigen Empfang der Hl. Kommunion.

In der Kirchengeschichte hat sich das Bewusstsein davon, dass der rückfällige Getaufte beichten darf, also eine sakramental wirksame Wiederherstellung der Taufgnade (notfalls täglich!) überhaupt möglich ist, allmählich durchgesetzt. Im Prinzip war die Vollmacht der Kirche zur Sündenvergebung aber schon im Evangelium fest enthalten.

Sakramentaler Zusammenhang

Denn die "Aufzählung" aus dem Credo: "Ich glaube an den Heiligen Geist, die Heilige katholische Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung des Fleisches und das ewige Leben" meint verschiedene Aspekte desselben Geheimnisses. Heiliger Geist, Kirche, Taufe, Buße, Gemeinschaft und ewiges Leben sind: die Botschaft Christi. Der Empfang der Beichte steht theologisch also auch in engem Zusammenhang mit dem Empfang der Eucharistie.

(Der Empfang der Kommunion im Zustand der schweren Sünde ist unwürdig und stellt selbst eine schwere Sünde dar. Aus diesem Grund sind wiederverheiratete Geschiedene so lange vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen, als sie objektiv in schwerer Sünde (Ehebruch) leben: "Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, 'sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind'." (Johannes Paul II., Familiaris consortio, Nr. 84))

Sündenfolgen und Buße

Durch den Empfang der Beichte sind zwar die Sünden des Menschen vergeben, nicht jedoch alle Sündenstrafen - also die Auswirkungen der Sünde. Diese Strafen können durch Gebet, gute Werke, Teilnahme an der Hl. Messe, Wallfahrten, Almosen und Ähnliches getilgt werden. Die Kirche gewährt für manche diese "Tätigkeiten" einen Ablass, was die teilweise (Teilablass) oder vollständige (vollkommener Ablass) Wegnahme der zeitlichen (diesseitigen) Sündenstrafen mit günstiger Wirkung auch für das Purgatorium bedeutet.

Zur Vorbereitung auf die Beichte empfiehlt die römisch-katholische Kirche den Gewissensspiegel.

Wie oft darf ich beichten ?

Die von der Kirche verlangte jährliche Beichte (vgl. KKK: 1457), ist ein Minimum für das Überleben des Seele (ähnlich der Intensivstation für den Körper). Der Gläubige sollte wenigstens an den Hauptfesten: Weihnachten, Ostern und Pfingsten (oder zwischen Ostern und Weihnachten) die sakramentale Lossprechung erhalten. So wie man immer wieder im Haus Staub wischt, so sollte man öfters beichten. Richtschnur ist monatlich z.B. am Herz-Jesu-Freitag, darum wird die Beichte auch bei lässlichen Sünden von der Kirche nachdrücklich empfohlen (vgl. KKK: 1493). Die Beichte sollte regelmäßig stattfinden. Wenn z.B. eine Ordensperson oder einer Seminarist alle zwei Wochen beichtet, kann er ohne weitere Beichte alle Ablässe empfangen, für welche das Bußsakrament erforderlich ist. Sehr oft beichten, sollte ein Seelenführer bestätigen. Jugendlicher Übereifer ist auch hier nicht angebracht, denn die Regelmäßigkeit kann bei momentanem Eifer nicht durchgehalten werden (selbst bei einem Priester, der in Reichweite wäre) und führt eher zur Frustration, das selbstgewählte Maß nicht einhalten zu können oder zur Routine. An Sonn- und Feiertagen verlangt das erste Gebot das Beiwohnen an der Heiligen Messe. Man soll auch an der Eucharistie teilnehmen (vgl. KKK: 2042), was das Freisein von Todsünde (vgl. {{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Beichte |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 11{{#if:28|,28}} Kor%2011{{#if:28|,28}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%2011{{#if:28|,28}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}) und damit die sakramentale Versöhnung in der Beichte vorraussetzt. Die Sonntagspflicht zu kommunizieren, besteht jedoch nicht.

Beichtgeheimnis

Laut Art. 9 des Konkordates unterliegt das Beichtgeheimnis besonderem Schutz. Geistliche sind daher nicht verpflichtet, Straftaten, die ihnen im Rahmen der Beichte anvertraut worden sind, staatlichen Stellen gegenüber zu offenbaren. Sie sind auch nicht verpflichtet, geplante schwere Straftaten anzuzeigen.<ref>§ 139 StGB</ref> Das deutsche Recht trägt damit dem kanonischen Recht, wonach das Beichtgeheimnis unverletztlich ist (vgl. can. 983 § 1 CIC), Rechnung.

Päpstliche Schreiben

Paul VI.

Johannes Paul II.

Literatur

siehe auch: Sacrosancta oecumenica (3), Beichtjurisdiktion, Konversion

Medien

Weblinks

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