Beichte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
(üa)
 
(169 dazwischenliegende Versionen von 15 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{Leiste Sakramente}}
 
{{Leiste Sakramente}}
'''[[Bild:JP II im Beichtstuhl.jpg|thumb|right|[[Johannes Paul II.]] im Beichtstuhl]]'''
+
Die '''Beichte''' ist eines der sieben [[Sakramente]] der [[Katholische Kirche|katholischen Kirche]]. Sie wird auch Sakrament der Vergebung, der [[Buße]] oder der Versöhnung genannt. Das [[Bußsakrament]] ist eine liturgische Handlung und der einzige ordentliche Weg, um [[Vergebung]] und Nachlass seiner [[Schwere Sünde|schweren Sünden]] zu erlangen, die nach der [[Taufe]]<ref> vgl. [[Konzil von Trient]], [[Sacrosancta oecumenica (4) (Wortlaut)|14. Sitzung]], can. 7; Die [[Taufe]] ist der erste Heilsanker, die Beichte der Zweite: aus: [[Päpstlicher Rat zur Förderung der Neuevangelisierung]]: Barmherzigkeit feiern. Liturgische Anregungen. Jubiläum der Barmherzigkeit 2015-2016. [[Schwabenverlag]] 2015, S. 41 (96 Seiten; ISBN 978-3-7966-1680-8); "Bekannt ist das Wort des hl. [[Hieronymus (Kirchenlehrer)|Hieronymus]] (In Isai 3, 8), das in der Folge die volle Zustimmung aller Gottesgelehrten fand: die Buße (d.h. die Beichte) ist die zweite Rettungsplanke. Denn wie es beim Schiffbruch nur eine Möglichkeit gibt, sein Leben zu retten, dass man nämlich durch einen glücklichen Zufall irgend eine Planke des Wracks an sich zu bringen vermag, so ist einer nach Verlust der Taufunschuld ganz sicher verloren, wenn er sich nicht an die ''Rettungsplanke'' der Buße anklammert. in: 1566 [[Catechismus Romanus]], [[Catechismus Romanus II. Teil: Von den Sakramenten#Fünftes Kapitel: Vom Bußsakrament|II. Teil: Fünftes Kapitel: Vom Bußsakrament]]."; vgl. [[Thomas von Aquin]] - [[Summa Theologiae]], [http://www.unifr.ch/bkv/summa/kapitel790-6.htm IIIª q. 84 a. 6 arg. 1], [http://www.unifr.ch/bkv/summa/kapitel796-4.htm IIIª q. 90 a. 4 arg. 1].</ref> begangen wurden. Man nennt sie auch die "[[Taufe#Begierdetaufe, Bluttaufe und die mühevolle Taufe|Mühevolle Taufe.]] Die Beichte ist das zweite [[Gebote der Kirche|Gebot der Kirche]].
Die '''Beichte''' ist eines der sieben [[Sakramente]] der [[katholische Kirche|katholischen Kirche]]. Sie wird auch Sakrament der Vergebung, der [[Buße]], der Versöhnung genannt.
 
  
In der Beichte vergibt [[Jesus Christus]] dem Pönitenten ([[Büßer]]) seine Sünden durch die Worte des [[Priester]]s. Nur ein [[Priesterweihe|geweihter]] Priester, der auch rechtlich dazu befähigt ist (Beichtjurisdiktion), hat die Vollmacht, das Beichtsakrament zu spenden ([[Beichtvater]]).
+
In der Beichte vergibt [[Jesus Christus]] dem Pönitenten ([[Büßer]]) seine [[Schuld]] und wendet ihm die Früchte seines Leidens und seines [[Tod]]es am [[Kreuz]] zu.  [[Gott]] vergibt dem Bekennenden durch Vermittlung und Worte des [[Priester]]s. Nur ein [[Priesterweihe|geweihter]] [[Priester]], der auch rechtlich dazu befähigt wurde (Beichtjurisdiktion), hat die Vollmacht, das Beichtsakrament zu spenden (vgl. [[Beichtvater]]).
  
In der Generalbeichte (Lebensbeichte) stellt der Getaufte sein ganzes Leben aus schwerwiegenden Gründen neu vor Christus, um in der Taufgnade einen Neuanfang seiner christlichen Existez zu setzen. Viele Katholiken, insbesondere in Europa, halten die Beichte heute irrtümlich für ein auf diese Fälle hin "eingeschränktes" Sakrament (und sehen den Fall der "Todsünde" als kaum je gegeben an). Richtig ist, dass Gottes Erbarmen auf vielen Wegen zu den Menschen kommt, die sich ihm zuwenden, so auch im Bußakt zu Beginn der Hl. Messe, im Reuegebet, im zerknirschten Herzen. Gültig ist aber nach wie vor die Anforderung, dass der Christ zumindest eine jährliche Beichte vollziehen soll, auch wenn ihm keine ernstlich schwere [[Sünde]] bewusst ist. Gebeichtet werden darf nur, was der Christ auch bereut! So gen. "lässliche Sünden" ''müssen'' nicht gebeichtet werden. Die Pastoral empfiehlt aber seit dem [[Mittelalter]] zunehmend die sehr regelmäßige Andachtsbeichte, mit der das Gotteskind sich häufig (z.B. wöchentlich oder monatlich) mit der Kirche Christi aussöhnt und so Stärkung auf dem Weg der [[Seelenführung]] erfährt. Im übrigen "muss" (im Sinne von Zwang) niemand irgendwo je beichten; die Beichte ist immer ein höchstpersönlicher Akt, da sie sonst auch nicht lebensnah "funktioniert". Im Gegenteil: Die Christen ''dürfen'' beichten; und so ihre sakramentale [[Taufe]], den Bund mit Gott, immer wieder aktualisieren, wie auch in der [[Eucharistie]].
+
Das Bußsakrament entspricht auch einem berechtigten und natürlichen, dem menschlichen Herzen innewohnenden Bedürfnis, sich jemandem zu eröffnen. Zur Vorbereitung auf die Beichte empfiehlt die [[Kirche]] den [[Gewissensspiegel]] (Beichtspiegel).
  
=== Sündenvergebung ===
+
'''[[Datei:Rembrandt Harmensz. van Rijn - The Return of the Prodigal Son.jpg|miniatur|Der barmherzige Vater und die Rückkehr des verlorenen Sohnes (Lk 15,11-32) - gemalt von Rembrandt]]'''
  
 +
== Die Einsetzung des Bußsakramentes: Das Ostergeschenk Jesu<ref>[[Predigt von Johannes Paul II. am 22. April 2001]] auf dem Petersplatz, [[Osservatore Romano]], 11. Mai 2011, S. 11.</ref> ==
 +
 +
:Am Abend des [[Auferstehung Christi|Auferstehungstages]] erschien [[Jesus]] den [[Apostel]]n und sprach zu ihnen : „[[Friede]] sei mit euch ! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch." Nach diesen Worten hauchte er sie an und sprach : „Empfanget den [[Heiligen Geist]] ! Denen ihr die [[Sünde]]n [[Vergebung|nachlasse]]!, denen sind sie nachgelassen, und denen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten" (vgl. [[Neues Testament Einheitsübersetzung 1979#Das Evangelium nach Johannes Kapitel 20|Joh. 20, 19-23]]).
 +
 +
[[Christus]] kommt in seiner Liebe dem Sünder durch ein besonderes Sakrament zu Hilfe. In seinem Erdenleben hat er den bußfertigen Sündern ihre Sünden vergeben und am [[Kreuz]] die [[Schuld]] der ganzen [[Menschheit]] [[Sühne|gesühnt]]. Alle [[Priester]] haben nun die Vollmacht, in seinem Namen Sünden nachzulassen. Er hat das Sakrament der Buße seiner [[Kirche]] anvertraut.<ref> [[Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands 1955#84. Das Sakrament der Buße]].</ref>
 +
 +
== Sündenvergebung ==
 
Voraussetzung für die [[Sündenvergebung]] in der Beichte sind:
 
Voraussetzung für die [[Sündenvergebung]] in der Beichte sind:
*[[Reue]] aus übernatürlichen Motiven (aus Furcht vor göttlicher Strafe bzw. aus Liebe)
+
* [[Einsicht]] und [[Reue]]  
*Bekenntnis der [[Sünde]]n
+
* Bekenntnis der [[Sünde]]n in der Beichte.
*Bußakt/[[Wiedergutmachung]] (nach Maßgabe des [[Beichtvater]]s)
+
* Bußakt/Genugtuung (nach Maßgabe des [[Beichtvater]]s - Werke der [[Gottesverehrung]], der [[Nächstenliebe]], der [[Werke der Barmherzigkeit|Barmherzigkeit]] oder der [[Wiedergutmachung]]) und [[Vorsatz]]verwirklichung.
 +
 
 +
::Leicht zu merken sind die '''sechs b's''': '''b'''eten ([[Gott]] um Hilfe bitten), '''b'''esinnen (unterscheiden im Gehirn), '''b'''ereuen (im [[Herz]]en), '''b'''eichten (mit dem Mund), '''b'''üßen (alles ertragen), '''b'''essern (mit Werken, Taten).<ref>vgl. [[Petrus Canisius: Catechismus maior#Vom Sakramente der Buße]]: [[Johannes Chrysostomus]].</ref>
 +
 
 +
In der Beichte sind alle [[Schwere Sünde|schweren Sünden]] (einschließlich der Zahl und der erschwerenden Umstände) zu bekennen, deren man sich nach sorgfältiger [[Gewissenserforschung]] ''reumütig'' bewusst ist. Im Interesse der geistlichen Entwicklung des [[Glaube]]nden ist es angeraten, auch [[lässliche Sünde]]n zu bekennen. Schwere Sünden können nur in der Beichte sakramental vergeben werden, lässliche auch außerhalb, so durch Gebet, gute Werke und besonders durch den würdigen Empfang der [[Sakramentale Kommunion|heiligen Kommunion]]. Wer nicht leicht seine Sünden vor dem [[Priester]] aussprechen kann, der soll vor der Beichte ein bißchen [[Wein]]  trinken. Das löst seine Zunge die Sünden zu bekennen.<ref>[[Hans Buob]] in einem Vortrag, ausgestrahlt von [[K-TV]].</ref>
 +
 
 +
In der [[Kirchengeschichte]] hat sich das Bewusstsein davon, dass der rückfällige Getaufte beichten ''darf'', also eine sakramental wirksame Wiederherstellung der Taufgnade überhaupt möglich ist, allmählich durchgesetzt. Im Prinzip war die Vollmacht der Kirche zur Sündenvergebung aber schon im [[Evangelium]] fest enthalten.
 +
 
 +
Im übrigen "muss" (im Sinne von Zwang) niemand irgendwo je beichten; die Beichte ist immer ein höchstpersönlicher Akt, da sie sonst auch nicht lebensnah "funktioniert". Im Gegenteil: Die Christen ''dürfen'' beichten; und so ihre sakramentale [[Taufe]], den Bund mit Gott, immer wieder aktualisieren, wie auch in der [[Eucharistie]].
 +
 
 +
Jedoch um die Eucharistie zu empfangen, darf man nicht in schwerer Sünde ("[[Todsünde]]") leben. Diese Menschen "müssen" zunächst beichten und die Absolution bekommen. Jeder Katholik sollte vor dem Empfangen der [[Sakramentale Kommunion|sakramentalen Kommunion]] sein [[Gewissen]] prüfen, um die Gnade Gottes würdig zu erhalten. Somit ist das Beichten fest mit der Eucharistie verbunden. Denn nur derjenige der weiß dass er fehlerhaft ist und es sich eingestehen kann und vor Gott Reue empfindet, der hat das göttliche Geschenk der Vergebung - also die Beichte - verstanden.
 +
 
 +
Die sakramentale Sündenvergebung in der [[Taufe]], der Beichte und der [[Kommunion unter beiden Gestalten|Kommunion (des Blutes)]] wird in der [[Offenbarung des Johannes]] mit den Worten ausgedrückt {Offb 22, 14: "Selig, wer sein Gewand (der [[Seele]]) wäscht: Er hat Anteil am [[Baum des Lebens]] und er wird durch die Tore in [[Himmlisches Jerusalem|die Stadt]] eintreten können.<ref>[http://stjosef.at/predigten/c-7ostersonntag_2004.htm Predigt] von Dr. [[Josef Spindelböck]]</ref>
 +
 
 +
== Wirkungen der Beichte ==
 +
1. Das Bußsakrament tilgt nach der [[Taufe]] begangenen, (vor allem) [[Schwere Sünde|schweren Sünden]],
 +
 
 +
2. es lässt die ewige Strafe der [[Hölle]] und wenigstens einen Teil der zeitlichen Strafe nach,
 +
 
 +
3. es verleiht helfende [[Gnade]] zu einem frommen [[Leben]].
 +
 
 +
4. es erteilt oder vermehrt die [[Heiligmachende Gnade]]. Zugleich werden auch alle [[Verdienst]]e wiedergegeben, die durch die schwere Sünde verloren gegangen waren.<ref>[[Katholische Glaubenslehre (Graf von Galen)#Die Buße]].</ref>
 +
 
 +
== [[Absolution]] ==
 +
'''[[Datei:JP II im Beichtstuhl.jpg|thumb|right|[[Papst]] [[Johannes Paul II.]] als Beichtvater im [[Beichtstuhl]]<br><br>"Wären eure Sünden auch rot wie Scharlach, sie sollen weiß werden wie Schnee." (Jes 1,18) <br><br>"Selig,  wer sein Gewand (der [[Seele]]) wäscht: Er hat Anteil am [[Baum des Lebens]] und er wird durch die Tore in [[Himmlisches Jerusalem|die Stadt]] eintreten können." (Offb 22, 4), [[KKK]] 1470]]'''
 +
 
 +
Bei der Absolution (von lat. ''absolutio'' "Freisprechung") in der Einzelbeichte geschieht die [[Sakrament|sakramentale]] Lossprechung von den [[Sünde]]n durch einen [[Priester]], der dabei die Absolutionsformel spricht: ''„„Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die [[Auferstehung Christi|Auferstehung seines Sohnes]] die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“'' Dabei legt der Priester dem Beichtenden die Hand auf oder streckt die Hand zum [[Segen]] aus.
 +
 
 +
Der Glaubende, der sich mit der richtigen inneren Verfassung zur Beichte begibt, macht nicht die Erfahrung der verurteilenden [[Gerechtigkeit]], sondern der vergebenden [[Liebe]],<ref> 17. April 1986 [[Ansprache]] an die Vollversammlung der [[Kongregation für die Sakramente]] ''[[Erstbeichte und Generalabsolution]]''.</ref> der [[Barmherzigkeit Gottes]].
  
In der Beichte sind alle [[schweren Sünde]]n (einschließlich der Zahl und der erschwerenden Umstände) zu bekennen, deren man sich nach sorgfältiger Gewissenserforschung ''reumütig'' bewusst ist. Im Interesse der geistlichen Entwicklung des [[Glaube]]nden ist es angeraten, auch [[lässliche Sünde]]n zu bekennen. Schwere Sünden können nur in der Beichte sakramental vergeben werden, lässliche auch außerhalb, so durch Gebet, gute Werke und besonders durch den würdigen Empfang der Hl. [[Kommunion]].
+
Gemäß dem Willen Christi und der unveränderlichen [[Tradition]] der [[Kirche]], darf die sakramentale Lossprechung jenen nicht erteilt werden, die ihrer Ablehnung Ausdruck verleihen, mit dem göttlichen Gesetz übereinzustimmen, auch wenn ihre mangelnde Bereitschaft nur eine einzige schwere Materie ([[Reue]], die Beichte, [[Genugtuung]]) betrifft.<ref> vgl. [[Konzil von Trient]], [[Sacrosancta oecumenica (4) (Wortlaut)|14. Sitzung]], c. 4; [[Johannes Paul II.]], Brief an den Großpönitentiar Kardinal William W. Baum vom 22. März 1996.</ref>
  
In der Kirchengeschichte hat sich das Bewusstsein davon, dass der rückfällige Getaufte beichten ''darf'', also eine sakramental wirksame Wiederherstellung der Taufgnade (notfalls täglich!) überhaupt möglich ist, allmählich durchgesetzt. Im Prinzip war die Vollmacht der Kirche zur Sündenvergebung aber schon im [[Evangelium]] fest enthalten.
+
Die Lossprechung durch einen an einer Sünde gegen das sechste Gebot beteiligten Priester (sog. ''absolutio criminalis'') ist außer in Fällen der Todesgefahr ungültig ([[CIC]] can. 977) und zieht für den Priester die [[Exkommunikation]] als Tatstrafe nach sich (can. 1378 § 1). Das bedeutet:, Wenn ein Priester mit einer anderen Person [[Unzucht]] treibt, kann dieser Priester nicht der beteiligten anderen Person die Lossprechung von dieser [[Sünde]] erteilen.
  
 
== Sakramentaler Zusammenhang ==
 
== Sakramentaler Zusammenhang ==
 +
Die Aussage aus dem [[Credo]] "Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige katholische Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, [[Auferstehung des Fleisches]] und das [[Ewiges Leben|ewige Leben]]" meint verschiedene Aspekte ''desselben'' [[Sakrament|sakramentalen]] Geheimnisses. Heiliger Geist, Kirche, Taufe, Buße, Gemeinschaft und ewiges Leben ''sind'' Ausdruck des einen Heils, welches Gott den Menschen verheißt.
 +
 +
Der Empfang der [[Sakramentale Kommunion|sakramentalen Kommunion]] im Zustand der [[Schwere Sünde|schweren Sünde]] ist unwürdig und stellt selbst eine schwere Sünde dar. [[Wiederverheiratete Geschiedene]] sind so lange vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen, als sie objektiv in schwerer Sünde ([[Ehebruch]]) leben: "Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, 'sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind'."<ref> [[Johannes Paul II.]]: [[Familiaris consortio]], Nr. 84.</ref>
 +
 +
== Sündenfolgen und Buße ==
 +
Je nach Art und Zahl der [[Sünde]]n hat der [[Beichtvater]] unter Berücksichtigung der Verfassung des Pönitenten heilsame und angemessene Bußen aufzuerlegen; der Pönitent ist verpflichtet, diese persönlich zu verrichten ([[CIC]] can 981).
 +
 +
Durch den Empfang der Beichte sind zwar die Sünden[[schuld]]en des Menschen vergeben, nicht jedoch alle [[Sündenstrafe]]n - also die Auswirkungen der Sünde. Diese Strafen können durch [[Gebet]], gute Werke, Teilnahme an der [[Heilige Messe|Hl. Messe]], [[Wallfahrt]]en, Almosen und Ähnliches getilgt werden. Die Kirche gewährt für manche diese "Tätigkeiten" einen [[Ablass]], was die teilweise (Teilablass) oder vollständige (vollkommener Ablass) Wegnahme der zeitlichen (diesseitigen) Sündenstrafen mit günstiger Wirkung auch für das [[Purgatorium]] bedeutet.
 +
 +
== Wie soll ich beichten? ==
 +
 +
Man Muss deutlich und aufrichtig beichten. Man schäme sich nicht, aufrichtig zu beichten. Es ist doch besser, seine Sünden einem Priester zu bekennen, der zu ewigem Stillschweigen verpflichtet ist, als immer unruhig in Sünden zu leben, unglückselig zu sterben und am Jüngsten Tag vor aller Welt zu Schanden zu werden.<ref>[[Katholische Glaubenslehre (Graf von Galen)#Das Sakrament der Buße]], Nr. 113.</ref>
  
Denn die "Aufzählung" aus dem Credo: "Ich glaube an den Heiligen Geist, die Heilige katholische Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung des Fleisches und das ewige Leben" meint verschiedene Aspekte ''desselben'' Geheimnisses. Heiliger Geist, Kirche, Taufe, Buße, Gemeinschaft und ewiges Leben ''sind'': die Botschaft Christi. Der Empfang der Beichte steht [[Theologie|theologisch]] also auch in engem Zusammenhang mit dem Empfang der [[Eucharistie]].  
+
Wer unwissentlich in der Beichte etwas Wichtiges ausgelassen hat, braucht es nur in der nächsten Beichte nachzuholen. Wenn man in der Beichte eine [[schwere Sünde]] auslässt, so ist die Beichte ungültig und man begeht eine zusätzliche schwere Sünde. Wer durch eigene schwere Schuld ungültig gebeichtet hat, muss eine Wiederholungsbeichte ablegen und sich über alle Todsünden seit der letzten gültigen Beichte anklagen.<ref>[[Katholische Glaubenslehre (Graf von Galen)#Das Sakrament der Buße]], Nr. 114.</ref>
  
(Der Empfang der Kommunion im Zustand der schweren Sünde ist unwürdig und stellt selbst eine schwere Sünde dar. Aus diesem Grund sind [[wiederverheiratete Geschiedene]] so lange vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen, als sie objektiv in schwerer Sünde ([[Ehebruch]]) leben: "Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, 'sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind'." (Johannes Paul II., [[Familiaris consortio]], Nr. 84))
+
== Wie oft darf ich beichten? ==
 +
Wer sich in [[Todsünde|schwerer Schuld]] weiß, erwecke vollkommene [[Reue]], bitte [[Gott]] von Herzen um [[Verzeihung]] und gehe bald (sobald wie möglich<ref>[[Alfons Maria von Liguori: Das große Mittel des Gebetes#REGELN UM RICHTIG ZU LEBEN]], Nr. 6</ref>) zur Beichte.<ref> [[Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands 1955#CHRISTLICHE TAGES- UND LEBENSORDNUNG]]: ''Ein guter Rat leitet dazu an, zur Beichte zu gehen, bevor man wieder in die Sünde fällt oder zumindest sofort danach.'' : [[Robert Bellarmin: Kleiner Katechismus#Die Beichte]].</ref> Die von der Kirche verlangte jährliche Beichte (vgl. [[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche II. Teil: Die Feier des christlichen Mysteriums#VII Die Akte des Pönitenten|Nr. 1457]]), ist ein Minimum für das Überleben des [[Seele]] (ähnlich der Intensivstation für den Körper). Dieses gilt auch, wenn man sich keiner schweren [[Sünde]] bewusst ist.<ref>[https://de.zenit.org/articles/beichten-waehrend-der-fastenzeit/ Beichten während der [[Fastenzeit]]. Die Regel „einmal im Jahr“ lässt Raum für Flexibilität] [[Zenit]] am 26. Februar 2016</ref> Der Gläubige sollte wenigstens an den Hauptfesten: [[Weihnachten]], [[Ostern]] und [[Pfingsten]] (oder zwischen Ostern und Weihnachten) die sakramentale Lossprechung erhalten. So wie man immer wieder im Haus Staub wischt, so sollte man öfters bereuen. Als Richtschnur kann auch die monatliche Beichte am [[Herz-Jesu-Freitag]] oder [[Herz-Mariä-Samstag]] angesehen werden.  
  
== Sündenfolgen und Buße ==
+
Die Beichte sollte regelmäßig stattfinden. Es wird die Beichte auch bei lässlichen Sünden ([[Andachtsbeichte]]) von der Kirche seit dem Mittelalter nachdrücklich empfohlen (vgl. [[KKK]] 1493 und 1493, [[Mediator Dei (Wortlaut)#1. Die außerliturgischen Andachten|Mediator dei Nr. 176]]). Wenn jemand alle zwei Wochen beichtet, kann er ohne weitere Beichte alle Ablässe empfangen, für welche das Bußsakrament erforderlich ist.
 +
 
 +
In der [[Generalbeichte]] (Beichte eines Lebensabschnittes) und der Lebensbeichte (Beichte des gesamten Lebens) stellt der Getaufte sein Leben aus schwerwiegenden Gründen neu vor Christus, um in der Taufgnade einen Neuanfang seiner christlichen Existenz zu setzen. Viele Katholiken, insbesondere in [[Europa]], halten die Beichte heute irrtümlich für ein auf diese Fälle hin "eingeschränktes" Sakrament (und sehen den Fall der "[[Todsünde]]" als kaum je gegeben an). Richtig ist, dass Gottes Erbarmen auf vielen Wegen zu den Menschen kommt, die sich ihm zuwenden, so auch im Bußakt zu Beginn der Hl. Messe, im Reuegebet, im zerknirschten Herzen.
 +
 
 +
== Wo soll ich beichten? ==
 +
Der der Entgegennahme sakramentaler Beichten eigene Ort ist eine Kirche oder eine Kapelle, (Can. 964, § 1.), wobei pastorale Gründe die Erteilung des Sakramentes auch an anderen Orten rechtfertigen können (Vgl. can. 964, § 3.) Die Stelle der Beichtgelegenheit muss "an einem offen zugänglichen Ort" sich befinden und soll mit einem festen Gitter versehen sein.<ref>Vgl. Motu proprio [[Misericordia Dei]], Nr. 9.</ref>
 +
 
 +
== Beichtgeheimnis oder Beichtsiegel ==
 +
Kirchenrechtlich darf der [[Beichtvater]], das aus der Beichte gewonnene Wissen, unter keinen Umständen preisgeben, weder Vorgesetzten (Can. 984 — § 2), dem Staat, auch nicht bei Todesgefahr (vgl. [[Johannes Nepomuk]]). Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten ([[CIC]] can. 983 — § 1, can. 1388 § 1; [[KKK]] [[Katechismus der Katholischen Kirche II. Teil: Die Feier des christlichen Mysteriums#VIII Der Spender des Bußsakramentes|1467]]).
 +
 
 +
Ein [[Beichtvater]], der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene [[Exkommunikation]] als Tatstrafe (indem er es begangen hat) zu; verletzt er es aber nur indirekt, so soll er je nach Schwere der Straftat bestraft werden (Can. 1388 — § 1). Zur Wahrung des Geheimnisses sind auch, falls beteiligt, der Dolmetscher und alle anderen verpflichtet, die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind. "Jeder, der das Bußsakrament verletzt, indem er mittels eines technischen Gerätes aufnimmt, was bei echten oder simulierten sakramentalen Beichten gesagt wird, dies ausdruckt oder das so in Erfahrung Gebrachte verbreitet, sowie alle, die formal daran mitwirken, ziehen sich gemäß der Vorschrift der Canones 889, 890, 2369 die Strafe der [[Exkommunikation]] als Tatstrafe zu.<ref> 23. März 1973 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: Erklärung [[Sacra congregatio pro doctrina fidei, vigore]] über die Schutzwürdigkeit des Bußsakramentes.</ref>
 +
 
 +
Laut Art. 9 des [[Konkordat]]es unterliegt das Beichtgeheimnis besonderem Schutz. Geistliche sind daher nicht verpflichtet, Straftaten, die ihnen im Rahmen der Beichte anvertraut worden sind, staatlichen Stellen gegenüber zu offenbaren. Sie sind auch nicht verpflichtet, geplante schwere Straftaten anzuzeigen.<ref>[http://www.anwalt-recht-und-gesetz.de/index.php?option=com_content&view=article&id=166:stgb-besonderer-teil&catid=1152:sonstige-delikte&Itemid=52#139StGB § 139 StGB]</ref> Das deutsche Recht trägt damit dem kanonischen Recht, wonach das Beichtgeheimnis unverletztlich ist (vgl. can. 983 § 1 CIC), Rechnung. Die [[Deutsche Bischofskonferenz]] gibt einen juristischen Leitfaden für Seelsorger zum Schutz des Beicht- und Seelsorgegeheimnisses in den [[Arbeitshilfen]] Nr. 222 heraus.<ref> [http://www.dbk-shop.de/de/Deutsche-Bischofskonferenz/Arbeitshilfen/Zeugenaussage-Zeugnisverweigerungsrecht-und-Schweigepflicht.html Zeugenaussage, Zeugnisverweigerungsrecht und Schweigepflicht]</ref>
 +
 
 +
=== Der Staat versucht das Beichtsiegel zu brechen ===
 +
Das Parlament des australischen Bundesstaates Victoria hat Mitte September 2019 ein Gesetz beschlossen, das Priester dazu verpflichtet, Fälle von sexuellen Kindesmissbrauch anzuzeigen, auch wenn sie davon nur in der Beichte erfahren. Bei einem Verstoß drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Peter Comensoli, der Erzbischof von Melbourne, hat bereits im August 2019 festgestellt, dass die [[Priester]] diese Bestimmung nicht beachten dürften. Er selbst sei bereit ins Gefängnis zu gehen, bevor er das Beichtgeheimnis breche, sagte Comensoli damals. In anderen Bundesstaaten Australiens sind ähnliche Gesetze bereits in Kraft, zum Beispiel in Süd-Australien, Tasmanien, dem Hauptstadtterritorium und dem  Bundesstaat Queensland (8, September 2020).<ref>http://www.kath.net/news/69100 Australien: Gesetz zwingt Priester zum Bruch des Beichtgeheimnisses] [[Kath.net]] am 14. September 2019; [https://de.catholicnewsagency.com/story/australischer-staat-macht-bruch-des-beichtgeheimnisses-zum-gesetz-6874 Australischer Staat macht Bruch des Beichtgeheimnisses zum Gesetz] [[CNA] am 9. September 2020</ref>
 +
 
 +
== Die Beichte und das priesterliche Leben ==
 +
'''[[Datei:Papst Franziskus beichtet.png|miniatur|[[Papst Franziskus]] beichtet und hört danach die Beichte]]'''
 +
[[Papst]] [[Johannes Paul II.]] wendet sich an die Priester und ermahnt sie, "großherzig ihre Verfügbarkeit im Beichthören einzusetzen und selber durch den regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes ein Beispiel zu geben." Sie sollen die Gläubigen geduldig dahin bringen, die Forderungen des [[Christliches Sittengesetz|christlichen Sittengesetzes]] anzuerkennen, und ihnen helfen, das Sakrament als eine freudige Begegnung mit dem [[Barmherzigkeit Gottes|Erbarmen des himmlischen Vaters]] zu leben.<ref>[[Nachsynodales Apostolisches Schreiben]] [[Ecclesia in Europa]], vom [[28. Juni]] [[2003]], [[Ecclesia in Europa (Wortlaut)#Die Versöhnung|Nr. 77]]; Vgl. Propositio 16; [[Johannes Paul II.]], Brief an die Priester zum [[Gründonnerstag]] 2002 (17. März 2002), 4: [[AAS]] 94 (2002), 435-436.</ref> "Reife und [[Eifer]] im [[Geistliches Lebe|geistlichen Leben]] und pastoralen Einsatz des Priesters wie auch der [[Laie]]n und [[Ordensleute]], die seine Brüder sind, hängen von seinem häufigen und bewussten Empfang des Bußsakramentes ab.<ref>Vgl. [[II. Vatikanisches Konzil]], [[Dekret]] über Leben und Dienst der [[Priester]] [[Presbyterorum ordinis]], 18.</ref> Die Feier der [[Eucharistie]] und der Dienst der anderen Sakramente, der pastorale Eifer, die Beziehung zu den Gläubigen, die Verbundenheit mit den Mitbrüdern, die Zusammenarbeit mit dem [[Bischof]], das Gebetsleben, ja die ganze priesterliche [[Existenz]] würden unweigerlich schweren Schaden nehmen, wenn man es aus Nachlässigkeit oder anderen Gründen unterließe, regelmäßig und mit echtem Glauben und tiefer [[Frömmigkeit]] das Bußsakrament zu empfangen. Wenn ein Priester nicht mehr zur Beichte geht oder nicht gut beichtet, so schlägt sich das sehr schnell in seinem priesterlichen Leben und Wirken nieder, und auch die Gemeinde, deren Hirte er ist, wird dessen bald gewahr. Ich füge noch hinzu, dass der Priester, sogar um ein guter und wirksamer Diener des Bußsakramentes zu sein, auch selber aus dieser Quelle der Gnade und Heiligkeit schöpfen muss. ... Die persönliche Erfahrung muss heute ihrerseits zum Ansporn werden, den heiligen Dienst des Bußsakramentes, zu dem wir durch unser Priestertum, durch unsere Berufung zu Hirten und Dienern unserer Brüder verpflichtet sind, sorgfältig und treu, mit Geduld und Eifer zu versehen. Darum richte ich auch in diesem Apostolischen Schreiben an alle [[Priester]] in der Welt, besonders an meine Mitbrüder im [[Bischof]]samt und an die [[Pfarrer]], die eindringliche Bitte, den häufigen Empfang dieses Sakramentes bei den Gläubigen mit allen Kräften zu fördern, alle möglichen und geeigneten Mittel einzusetzen sowie alle Wege zu versuchen, um unsere [[Brüder]] wieder in größerer Zahl zu der »uns gewährten Gnade« hinzuführen, die uns durch das Bußsakrament zur [[Versöhnung]] jedes einzelnen und der ganzen Welt mit [[Gott]] in [[Christus]] vermittelt wird ([[Reconciliatio et paenitentia|RP]], [[Reconciliatio et paenitentia (Wortlaut)#Einige grundlegende Glaubensüberzeugungen|Nr. 31, VI.]]). Die Regelmäßigkeit der Beichte, die die Priester gegenseitig erbitten, ermöglicht, das „Streben der Priester nach geistlicher Vollkommenheit."<ref>[[Kongregation für den Klerus]]: [[Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016]] (Grundordnung für die [[Priesterausbildung|Ausbildung der Priester]]) vom 8. Dezember 2016, [[Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016#b) Ständige Fortbildung|Nr. 88]].</ref>
 +
 
 +
==Beichte in der Krise==
 +
Man spricht viel "von Umkehr und Versöhnung im Blick auf gesellschaftliche Fehlentwicklungen und Konflikte, weicht jedoch der Änderung der eigenen Lebensrichtung und der persönlichen Umkehr des Herzens und damit der eigentlichen Versöhnung mit Gott und den Menschen aus. In hohem Maße sind Wirklichkeiten wie eine wirklich persönliche Gewissensentscheidung und konkrete Schulderfahrung sowie der Sinn für das, was die [[Heilige Schrift]] und die Lehre der [[Kirche]] [[Sünde]] nennen, verdunkelt und wenig wirksam. Die Folge ist, dass sehr viele Christen, die durchaus glauben möchten und auch viel Gutes tun, von der regelmäßigen Erneuerung ihres Lebens in Buße und Beichte abgekommen sind und sich mit sehr allgemeinen Bekenntnissen in gelegentlichen [[Bußgottesdienst]]en begnügen. Viele empfangen dann das [[Sakrament]] der [[Eucharistie]] in einer inneren Verfassung, die der Würde dieses kostbaren Vermächtnisses des Herrn widerspricht (vgl. 1 Kor 11, 27 ff)." Darum sollen die [[Bischöfe]] alles tun, "was möglich ist, um alle Glieder der [[Kirche]], auch die [[Priester]] selbst, zu einer erneuten Hochschätzung von Umkehr und Versöhnung, konkretisiert in der persönlichen Beichte, zurückzuführen. Das Sakrament der Beichte ist das Geschenk Jesu Christi an seine Kirche, um seinem Ruf zur Umkehr ganzheitlich zu entsprechen."<ref>[[Ad-limina-Ansprachen von Papst Johannes Paul II. an die DBK im Januar 1988#Ansprache an die Bischöfe der west- und norddeutschen Kirchenprovinzen am 23. Januar 1988|Ansprache an die Bischöfe der west- und norddeutschen Kirchenprovinzen am 23. Januar 1988, Nr. 7]]</ref>
 +
 
 +
== Zitate ==
 +
* Papst [[Pius XII.]]: Die Beichte ist "die rettende Planke nach dem Schiffbruch" der [[Todsünde]].<ref>Aus der Ansprache an die Pfarrer und Fastenprediger, 6. Februar 1940: aus [[Pius XII. sagt]], S. 263; Die Buße ist "das rettende Brett nach dem Schiffbruch" ([[Hieronymus (Kirchenlehrer)|Hieronymus]], Epist. 130 (oder 8) n. 9), an dem sich der durch Todsünde gescheiterte Mensch anklammern kann, solang er noch im Pilgerstande ist, und zwar wann und so oft immer er die göttliche Güte anflehen will. aus: [[Johannes Bonaventura]]: [[Breviloquium#10. Kapitel: Beschaffenheit der Buße]].</ref>
 +
 
 +
* [[Hildegard von Bingen]]: ... "Weil ein wahres Bekenntnis (vor dem [[Priester]]) eine zweite [[Auferstehung]] ist" 🆙 ([[Scivias]], 2. Teil, Vision 6).<ref>[[Hildegard von Bingen]]: [[Scivias]] - Wisse die Wege, eine Schau von Gott und Mensch in Schöpfung und Zeit, Vollst. Übers. der lat. textkritischen Ed., übersetzt und hrsg. von [[Walburga Storch]], [[Pattloch Verlag]] Augsburg 1997, S. 275 (615 S.; ISBN 978-3-629-00594-6, geb.).</ref>
 +
 
 +
* Sr. [[Faustyna Kowalska]] sagt von der Inanspruchnahme des Sakramentes der Beichte: "Ihr Armseligen, die das [[Wunder]] der [[Barmherzigkeit Gottes]] für euch nicht in Anspruch nehmt, ihr werdet vergeblich rufen, weil es dann zu spät sein wird" (Tagebuch 1448).
 +
 
 +
* [[Walter Kardinal Kasper]] wünscht, dass wir "in gewissen regelmäßigen Abständen das Bußsakrament empfangen. Der Verfall des Sakramentes der Buße, wir könnten auch sagen, des Sakramentes der Barmherzigkeit, ist eine der tief schwärenden Wunden im [[Mystischer Leib Christi|Leib Christi]]."<ref>[http://www.wir-sind-kirche.de/?id=128&id_entry=4615 Aus der Katechese beim Eucharistischen Kongress in Köln] von [[Walter Kardinal Kasper]] am 7. Juni 2013</ref>
 +
 
 +
* [[Ansgar Puff]]: Gerade vor [[Ostern]] sollten Christen zur Beichte gehen, «weil man ja auch regelmäßig seinen Müll aus der Wohnung bringt», «Der innere Müll muss irgendwann weg, sonst fängt es an zu stinken. Und die Müllabfuhr ist der Beichtstuhl».<ref>[http://www.kath.net/news/54457 Müllabfuhr der Seele ist der Beichtstuhl] [[Kath.net]] am 20. März 2016</ref>
 +
 
 +
* [[Georg Gänswein]]: «Wer selber regelmäßig beichtet, weiß, wie geistig wohltuend und notwendig dieses Sakrament ist.»<ref>[http://www.kath.net/news/54541 Kurienerzbischof Gänswein befürwortet Karfreitagsruhe] [[Kath.net]] am 26. März 2016 </ref>
 +
 
 +
== [[Lehramt]]liches ==
 +
'''siehe:''' [[Generalabsolution#Päpstliche Schreiben|Generalabsolution]], [[Communicatio in sacris#Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung|Communicatio in sacris bezüglich der Beichte]]
 +
 
 +
'''[[Innozenz III.]]'''
 +
* November 1215 [[Viertes Laterankonzil]], [[Viertes Laterankonzil (Wortlaut)#Kap. 21. Die Ablegung der Beichte, ihre Geheimhaltung durch den Priester und der Empfang der Kommunion an Ostern|Die Ablegung der Beichte und ihre Geheimhaltung durch den Priester]].
 +
 
 +
'''[[Julius III.]]'''
 +
* 25. November 1551 [[Konzil von Trient]] [[Sacrosancta oecumenica (4)]] über das Sakrament der Buße und der [[Heilige Ölung|Letzen Ölung]].
 +
 
 +
'''[[Pius V.]]'''
 +
* 1566 [[Catechismus Romanus]]; [[Catechismus Romanus II. Teil: Von den Sakramenten#Fünftes Kapitel: Vom Bußsakrament|II. Teil: Fünftes Kapitel: Vom Bußsakrament]]. ([[Catechismus Romanus: II. Teil: 5 Kapitel|Mit Überschriften]]). Mit den Erklärungen [[Zum Religionsbuch der Kirche Über das heilige Sakrament der Buße‎|Über das heilige Sakrament der Buße]] von [[Michael Gatterer]].
 +
 
 +
'''[[Klemens VIII.]]'''
 +
* 1597 [[Robert Bellarmin: Kleiner Katechismus#Die Beichte]] (im Auftrag des Papstes).
 +
 
 +
'''[[Pius XI.]]'''
 +
* 1925 Deutscher [[Einheitskatechismus#Das Sakrament der Buße]] (!)
 +
 
 +
'''[[Pius XII.]]'''
 +
* [[Basler Katholischer Katechismus (1947)#Das Sakrament der Buße]].
 +
* 1955 [[Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands 1955#84. Das Sakrament der Buße|Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands: Das Sakrament der Buße und der Empfang des Bußsakramentes]].
 +
 
 +
'''[[Johannes XXIII.]]'''
 +
* 1960 [[Österreichische Bischofskonferenz]]: [[Katechismus der katholischen Religion#52. LEHRSTÜCK: IM SAKRAMENT DER BUSSE ERLANGEN WIR DIE VERLORENE GNADE WIEDER|IM SAKRAMENT DER BUSSE ERLANGEN WIR DIE VERLORENE GNADE WIEDER]], [[Katechismus der katholischen Religion#54. LEHRSTÜCK: WIR EMPFANGEN DAS SAKRAMENT DER BUSSE|WIR EMPFANGEN DAS SAKRAMENT DER BUSSE]].
  
Durch den Empfang der Beichte sind zwar die Sünden des Menschen vergeben, nicht jedoch alle [[Sündenstrafe]]n - also die Auswirkungen der Sünde. Diese Strafen können durch [[Gebet]], gute Werke, Teilnahme an der [[Heilige Messe|Hl. Messe]], [[Wallfahrt]]en, Almosen und Ähnliches getilgt werden. Die Kirche gewährt für manche diese "Tätigkeiten" einen [[Ablass]], was die teilweise (Teilablass) oder vollständige (vollkommener Ablass) Wegnahme der zeitlichen (diesseitigen) Sündenstrafen mit günstiger Wirkung auch für das [[Purgatorium]] bedeutet.
+
'''[[Paul VI.]]'''
 +
*  8. Dezember 1970 [[Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute]]: [[Dekret]] [[Dum canonicarum legum]]. Richtlinien über den Empfang und Spendung des Bußsakramentes, besonders bei den [[Ordensfrau]]en.
 +
* 23. März 1973 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: Erklärung [[Sacra congregatio pro doctrina fidei, vigore]] über die Schutzwürdigkeit des Bußsakramentes.
 +
* 24. Mai 1973 [[Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst|Kongregation für die Sakramente]]: [[Sanctus pontifex]] über den Empfang des Bußsakramentes vor der [[Erstkommunion]] der [[Kind]]er ([[AAS]] LXV [1973] 410).
 +
* 2. Dezember 1973 [[Kongregation für den Gottesdienst]]: [[Reconciliationem inter deum et homines]] mit [[Ordo paenitentiae]]. Die neue Ordnung der Beichte.
  
Zur Vorbereitung auf die Beichte empfiehlt die römisch-katholische Kirche den [[Gewissensspiegel]].
+
'''[[Johannes Paul II.]]'''
 +
* 2. Dezember 1984 Nachsynodales Schreiben [[Reconciliatio et paenitentia]] über [[Versöhnung]] und [[Buße]] in der [[Sendung]] der [[Kirche]] heute, [[Reconciliatio et paenitentia (Wortlaut)#ZWEITES KAPITEL: DAS SAKRAMENT DER BUSSE UND DER VERSÖHNUNG|Nr. 28-34]].
 +
* 17. April 1986 [[Ansprache]] an die Vollversammlung der [[Kongregation für die Sakramente]] ''[[Erstbeichte und Generalabsolution]]''.
 +
* [[23. September]] [[1988]] [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: [[Dekret zum Schutz des Beichtgeheimnisses]].
 +
* 7. Juli 1998 [[Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten]]: Responsio ''[[Patres pontificii consilii]]'' ad propositum dubium: de loco excipiendi sacramentales confessiones ([[AAS]] 90 [1998] 711).
 +
* 12. März 2000 [[Vergebungsbitten des Papstes (Wortlaut)]] (mit [[Predigt]])
 +
* [[7. Juli]] [[2000]] [[Internationale Theologenkommission|Internationale theologische Kommission]]: [[Erinnern und Versöhnen]]. Die Kirche und die Verfehlungen in ihrer Vergangenheit.
 +
* 7. April 2002 [[Apostolisches Schreiben]] [[Motu proprio]] [[Misericordia Dei]] über einige Aspekte der Feier des Sakraments der Buße.
  
==Päpstliche Schreiben==
+
'''[[Franziskus (Papst)|Franziskus]]'''
[[Johannes Paul II.]]
+
* 2015/2 [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung]]: [[Zur Wiederentdeckung des „Ritus der Buße“]] (in [[Notitiae]]).
* 7. April 2002 [[Apostolisches Schreiben]] [[Motu proprio]] [[Misericordia dei]] über einige Aspekte der Feier des Sakraments der Buße
 
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
 +
* [[Bernhard Vošicky]]: ''Pater Bernhard, wie geht beichten? Ratschläge und Erzählungen zu einem fast vergessenen Sakrament'', [[Be&Be Verlag]] Heiligenkreuz 2022 (132 Seiten, Softcover, ISBN 978-3-903602-54-0).
 +
* [[Leo Tanner]]: ''Gottes Umarmung annehmen – Eine Besinnungshilfe zur Beichte'', [[WeG Verlag]] 2014 (Paperback ; 88 S.; ISBN 978-3-909085-91-0, Pb.).
 +
* [[Ulrich Filler]]: Zerbrochene Herzen heilen, Neue Zugänge zur Beichte. [[Fe Medienverlag]] Kißlegg (160 Seiten).
 +
* Paul O'Sullivan: ''Das Geheimnis der Beichte'', aus dem englischen übersetzt von  Gisela Klügge, [[Bernardus Verlag]] 2008 (60 Seiten, ISBN 978-3810792853, broschiert).
 +
* [[Petra Lorleberg]] (Hrsg.): Glaubenswege III: Beichte konkret - Positive Erfahrungen mit dem Bußsakrament (Vorwort von Kardinal [[Paul Josef Cordes]]) [[Dip3]] Bildungsservice Gmbh 2016 (Tb; 134 S.; ISBN 978-3-903028-43-2).(Beiträge von [[Paul Badde]]; [[Karl Wallner]]; [[Martin Lohmann]]; [[Michael Schneider-Flagmeyer]]; [[Claudia Sperlich]]; [[Weihbischof]] [[Dominik Schwaderlapp]];; [http://www.kath.net/news/57399]).
 +
* [[Päpstlicher Rat zur Förderung der Neuevangelisierung]]: Beichte Sakrament der Barmherzigkeit. [[Jubiläum der Barmherzigkeit]] 2015-2016. [[Schwabenverlag]] 2015 (104 Seiten; ISBN 978-3-7966-1687-7).
 +
* Ansgar Wiedenhaus: Immer wieder neu anfangeen dürfen. Ermutigung und Zuspruch im Sakrament erfahren. Topos Taschenbuch 2010 (104 Seiten; ISBN 978-3836707107).
 +
* Anton Keller: Ego te absolvo. 100 Beispiele zum Sakrament der heiligen Beichte. (98 Seiten; erhältlich beim [[Mediatrix Verlag]]).
 +
* [[Robert Kramer]]: Hinführung zur Erstbeichte; Schriften des [[Initiativkreis katholischer Laien und Priester|Initiativkreises katholischer Laien und Priester]] Augsburg, Heft 26 (59 Seiten: [http://www.ik-augsburg.de/pdf/hefte/26.pdf pdf-Datei]).
 +
* Cesare Truqui: Die Beichte. Lebendige Quelle der [[Freude]]. [[Christiana Verlag]] im [[Fe Medienverlag]] Kißlegg 2011 (69 Seiten; ISBN 978-3-7171-126-8).
 +
* Christian Schlindwein: 
Wir haben der Liebe geglaubt
. Eine Einladung zur Beichte
. [[Dominus Verlag]] Augsburg 2011 (64 Seiten; 
ISBN 978-3-940879-13-4].
 
* Peter van Briel: Weg der Liebe. Das Beichtbuch. [[Sankt Ulrich Verlag]] (160 Seiten).
 
* Peter van Briel: Weg der Liebe. Das Beichtbuch. [[Sankt Ulrich Verlag]] (160 Seiten).
* Hans Schalk: Beichten warum und wie? [[Verlag Neue Stadt]] (48 Seiten; ISBN 978-3-87996-621-9).
+
* Hans Schalk: ''Beichten warum und wie?'', [[Verlag Neue Stadt]] 2015 (64 Seiten; ISBN 978-3734610530).
* Wolfgang F. Rothe: Liturgische Versöhnung. [[Dominus Verlag]] (208 Seiten).
 
 
*[[Raphael Nießner]]: Meine Frühkommunion, Anleitung für die Eltern zur Beichte und Kommunion, Verlagsbuchhandlung der Benediktiner, Abteilung Katechse, D-93352 Rohr i. NB, Tel. 08783/9600-0 (Mit dem Apostolischem Segen [[Johannes Paul II.]]  
 
*[[Raphael Nießner]]: Meine Frühkommunion, Anleitung für die Eltern zur Beichte und Kommunion, Verlagsbuchhandlung der Benediktiner, Abteilung Katechse, D-93352 Rohr i. NB, Tel. 08783/9600-0 (Mit dem Apostolischem Segen [[Johannes Paul II.]]  
*Beichtbüchlein für Kinder / Beichthilfe für Erwachsen (DIN A 6, Mit kirchlicher [[Druckerlaubnis]]) im pdf-Format [http://www.kreuzgang.org/dload.php?action=file&file_id=11&sid=3bdd965dd0d7f9b37553a6c9c168a6fc ]
+
*Beichtbüchlein für Kinder / Beichthilfe für Erwachsen (DIN A 6, Mit kirchlicher [[Druckerlaubnis]]) [http://www.softklick.de]
* Die Beichte. Grundkurs [[Christentum]],  [[St. Benno Verlag]]  (96 Seiten; ISBN: 9783746227597)
+
* Die Beichte. Grundkurs [[Christentum]],  [[St. Benno Verlag]]  (96 Seiten; ISBN 9783746227597)
* Pur spezial "Vom Sinn der Beichte" (Katholisches Themenheft - 20 Seiten, DIN A 5) [[Fe-Medienverlag]]
+
* [[Pur spezial]] "Vom Sinn der Beichte" (Katholisches Themenheft - 20 Seiten, DIN A 5) [[Fe-Medienverlag]]
* [[Ulrich Filler]]: Zerbrochene Herzen heilen, Neue Zugänge zur Beichte
+
* Jaques Martin, Das Sakrament der Versöhnung, Das Wunder der Liebe (221 Seiten) [[Mediarix Verlag]]  
* Jaques Martin, Das Sakrament der Versöhnung, Das Wunder der Liebe (221 Seiten) [[Mediatrrix Verlag]]  
 
 
* [[Palmatius Zilligen]]: Der Schlüssel zum Herzensglück [[Grignion Verlag]].
 
* [[Palmatius Zilligen]]: Der Schlüssel zum Herzensglück [[Grignion Verlag]].
 
* [[Palmatius Zilligen]]: Zum Beichtvater oder zum Psychiater? [[Grignion Verlag]].
 
* [[Palmatius Zilligen]]: Zum Beichtvater oder zum Psychiater? [[Grignion Verlag]].
* Joseph Anton Keller: Hundertdreißig Beweise von den Segnungen des heiligen Bußsakramentes und Märtyrer des Beichtsiegels. - Eine Verteidigungsschrift dieses heiligen Sakramentes in Beispielen. Nach wahrheitsgetreuen Quellen, Franz Kirchheim Verlag Mainz 1899 (2., vermehrte Auflage; 306 Seiten).
+
* Joseph Anton Keller: Hundertdreißig Beweise von den Segnungen des heiligen Bußsakramentes und Märtyrer des Beichtsiegels. - Eine Verteidigungsschrift dieses heiligen Sakramentes in Beispielen. Nach wahrheitsgetreuen Quellen, Franz [[Kirchheim Verlag]] Mainz 1899 (2., vermehrte Auflage; 306 Seiten; ISBN 978-3-03806-065-9.
* [[Leonhard von Porta Maurizio]]: Anleitung zur Generalbeichte, Für Beichtväter und Beichtkinder, Von dem seligen Leonhard von Porta Maurizio, Nach der neuesten römischen Originalausgabe, [[Georg Joseph Manz Verlag]] Regensburg 1856 (174 Seiten).
 
 
* Johanna Engelmann: Der Heilbrunnen. Ein erzählendes Hilfsbüchlein für Erstbeichtkinder, deren Eltern und Seelsorger [[Josef Habbel Verlag]] 1950 (159 Seiten).
 
* Johanna Engelmann: Der Heilbrunnen. Ein erzählendes Hilfsbüchlein für Erstbeichtkinder, deren Eltern und Seelsorger [[Josef Habbel Verlag]] 1950 (159 Seiten).
 
* Josef Bommer: Alois Müller. (Hsgr.): Das Sakrament der Buße. [[Kanisius Verlag]] Freiburg/Schweiz  1976 (63 Seiten; 1. Auflage; Aus der Reihe "Feiern des Glauben").
 
* Josef Bommer: Alois Müller. (Hsgr.): Das Sakrament der Buße. [[Kanisius Verlag]] Freiburg/Schweiz  1976 (63 Seiten; 1. Auflage; Aus der Reihe "Feiern des Glauben").
Zeile 54: Zeile 179:
 
* [[Adolf Fugel]]: Glaubenskurs Beichte-[[Eucharistie]] (108 Seiten; ISBN 978-3-033-1109-0; erhältlich beim [[Benedetto Verlag]])
 
* [[Adolf Fugel]]: Glaubenskurs Beichte-[[Eucharistie]] (108 Seiten; ISBN 978-3-033-1109-0; erhältlich beim [[Benedetto Verlag]])
 
* [[Franz Breid]] Hsgr.): [[Internationale Theologische Sommerakademie Aigen| Referate der "Internationalen Theologischen Sommerakademie" des Linzer Priesterkreises]] / Busse - Umkehr - Formen der Vergebung. Ennsthaler Gesellschaft m.b.H. & Co. KG (ISBN 3850683540).
 
* [[Franz Breid]] Hsgr.): [[Internationale Theologische Sommerakademie Aigen| Referate der "Internationalen Theologischen Sommerakademie" des Linzer Priesterkreises]] / Busse - Umkehr - Formen der Vergebung. Ennsthaler Gesellschaft m.b.H. & Co. KG (ISBN 3850683540).
 +
* [[Georg May]]: Das verlorene [[Sakrament]]. Das Buss-Sakrament in unserer Zeit. Mit einem Auszug aus der Enzyklika "Busse und Versöhnung" [[Christiana Verlag]] Stein am Rhein 1996 (55 Seiten; 1. Auflage)
 +
* [[Paolo Segneri (der Ältere)|Paolo Segneri]] (1624-1694): ''Sämmtliche Werke von Paul Segneri'', Aus dem [[Italienisch]]en übersetzt von Anton Weiskopf, [[Georg Joseph Manz Verlag]] Regensburg, Band 4: Unterricht für Beichtende, zweite Abtheilung, [https://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV013774298 1852 (130 Seiten)]
 +
* [[Thomas von Aquin]]: ''[[Summa theologica]]. Die deutsche Thomas-Ausgabe'', [[lateinisch]]-[[deutsch]], St. III 84 - 90 mit St. III Suppl. 1 - 16, Band 31: Das Bußsakrament, Gemeinschaftsverlag [[Herder Verlag|Kerle]] Heidelberg und [[Styria Verlag]] Graz-Wien-Köln 1962 (mit kirchlicher [[Druckerlaubnis]] des bischöflichen Seckauer Ordinariates vom 14. Juli 1962, Zl. 3493).
 +
 +
'''siehe auch:''' [[Sacrosancta oecumenica (3)]], Beicht[[jurisdiktion]], [[Konversion]], [[Generalabsolution]].
 +
 +
== Medien ==
 +
* DVD 70 Min.: Die Heilige Beichte. [[Weihbischof]] [[Athanasius Schneider]] im Interview mit Reiner Müller [[Josanto-Media]] Rheinstetten 2015.
 +
* DVD (55 min) [[Richard Pühringer]]: Beichte, beten, besinnen, bereuen, bekennen, büssen, bessern (erhältlich beim [[Mediatrix Verlag]] oder [[Fe-Medienverlag]])
 +
* [[Fritz May]] CD  58 min. (Vortrag): Die Beichte- Das [[Sakrament]] der [[Liebe]] (erhältlich beim [[Miriam Verlag]]).
  
'''siehe auch:''' [[Sacrosancta oecumenica (3)]], Beicht[[jurisdiktion]], [[Konversion]]
+
{{Vorlage:Leiste Sanitas‎}}
 +
{{Vorlage:Leiste adventus}}
  
==Medien==
+
{{Vorlage:Leiste resurrectio}}
* DVD (55 min) Richard Pühringer: Beichte, beten, besinnen, bereuen, bekennen, büssen, bessern (erhältlich beim [[Mediatrix Verlag]] oder [[Fe-Medienverlag]])
+
== Weblinks ==
 +
* „[[Rudolf Gehrig|Rudolf]] will’s wissen“ "Warum beichten?“ Mit dem Kölner [[Weihbischof]] [[Klaus Dick]] in acht Folgen über das [[Sakrament]] der Versöhnung, 2015 ([https://mediathek.ewtn.tv/sendung/rudolf-wills-wissen-warum-beichten 8 Videos]).
 +
* [http://www.kathnews.de/warum-die-beichte-fuer-uns-so-wichtig-ist Warum die Beichte für uns so wichtig ist] [[Kathnews]] am 17. Januar 2017 von [[Christa Meves]]
 +
* [http://www.kath.net/news/41571 Meisner: alle drei Monate beichten] [[Kath.net]] am 7. Juni 2013
 +
* [http://www.kath.net/news/13771 Psychologe für Wiederentdeckung der Beichte] [[Kath.net]] am 27 Mai 2006
 +
* [http://www.kath.net/news/43727 Papst Franziskus‘ Top Ten-Gründe für die Beichte] [[Kath.net]] am 16. November 2013
 +
* [http://www.kath.net/news/40761 Papst Franziskus an die Priester: Öffnet die Kirchen, hört Beichte] [[Kath.net]] am 4. April 2013; [http://www.kathtube.com/player.php?id=34241 Er macht es vor] auf [[Kathtube]] (März 2014)
 +
* [http://www.kath.net/news/44947 Das Bußsakrament: das Sakrament der Umarmung Gottes] [[Kath.net]] am 19. Februar 2014 von [[Papst Franziskus]]
 +
* [http://www.kath.net/news/56981 Verlust der Beichte – Verlust des Evangeliums?] [[Kath.net]] am 6. Oktober 2016 von Bischof [[Stefan Oster]]
 +
* [https://de.catholicnewsagency.com/story/what-to-do-if-youre-too-ashamed-to-go-to-confession-1080 Für alle, die sich scheuen, zur Beichte zu gehen – oder jemanden kennen, dem es so geht] [[CNA]] am 23. Dezember 2019
  
==Weblinks==
+
== Anmerkungen ==
* [http://www.atk-home.de/e-komm-beichte.htm Bewertung von Beichtvorbereitungsschriften]
+
<references />
*[http://www.fides-et-oratio.at/beichtandacht/beichtandacht.php Röm.-kath. Beichtandacht mit katechetischer Einführung und kirchlicher Druckerlaubnis]
 
* [http://www.kathwahrheit.de/index.php?option=com_content&view=article&id=85&Itemid=90 Herkunft, Sinn, Hintergrund und Ablauf der Heiligen Beichte auf www.kathwahrheit.de]
 
{{Kathtube|Beichte}}
 
{{KathNet|Beichte}}
 
*[http://rpp2010.org/ Fachtagung Psychotherapie & Beichte]
 
  
 
[[Kategorie:Beichte|!]]
 
[[Kategorie:Beichte|!]]
 +
[[Kategorie:Barmherzigkeit]]

Aktuelle Version vom 30. März 2024, 09:19 Uhr

Die Sakramente
Ursprung der Sakramente
Die sieben Sakramente
Sakramentalien

Die Beichte ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche. Sie wird auch Sakrament der Vergebung, der Buße oder der Versöhnung genannt. Das Bußsakrament ist eine liturgische Handlung und der einzige ordentliche Weg, um Vergebung und Nachlass seiner schweren Sünden zu erlangen, die nach der Taufe<ref> vgl. Konzil von Trient, 14. Sitzung, can. 7; Die Taufe ist der erste Heilsanker, die Beichte der Zweite: aus: Päpstlicher Rat zur Förderung der Neuevangelisierung: Barmherzigkeit feiern. Liturgische Anregungen. Jubiläum der Barmherzigkeit 2015-2016. Schwabenverlag 2015, S. 41 (96 Seiten; ISBN 978-3-7966-1680-8); "Bekannt ist das Wort des hl. Hieronymus (In Isai 3, 8), das in der Folge die volle Zustimmung aller Gottesgelehrten fand: die Buße (d.h. die Beichte) ist die zweite Rettungsplanke. Denn wie es beim Schiffbruch nur eine Möglichkeit gibt, sein Leben zu retten, dass man nämlich durch einen glücklichen Zufall irgend eine Planke des Wracks an sich zu bringen vermag, so ist einer nach Verlust der Taufunschuld ganz sicher verloren, wenn er sich nicht an die Rettungsplanke der Buße anklammert. in: 1566 Catechismus Romanus, II. Teil: Fünftes Kapitel: Vom Bußsakrament."; vgl. Thomas von Aquin - Summa Theologiae, IIIª q. 84 a. 6 arg. 1, IIIª q. 90 a. 4 arg. 1.</ref> begangen wurden. Man nennt sie auch die "Mühevolle Taufe. Die Beichte ist das zweite Gebot der Kirche.

In der Beichte vergibt Jesus Christus dem Pönitenten (Büßer) seine Schuld und wendet ihm die Früchte seines Leidens und seines Todes am Kreuz zu. Gott vergibt dem Bekennenden durch Vermittlung und Worte des Priesters. Nur ein geweihter Priester, der auch rechtlich dazu befähigt wurde (Beichtjurisdiktion), hat die Vollmacht, das Beichtsakrament zu spenden (vgl. Beichtvater).

Das Bußsakrament entspricht auch einem berechtigten und natürlichen, dem menschlichen Herzen innewohnenden Bedürfnis, sich jemandem zu eröffnen. Zur Vorbereitung auf die Beichte empfiehlt die Kirche den Gewissensspiegel (Beichtspiegel).

Der barmherzige Vater und die Rückkehr des verlorenen Sohnes (Lk 15,11-32) - gemalt von Rembrandt

Die Einsetzung des Bußsakramentes: Das Ostergeschenk Jesu<ref>Predigt von Johannes Paul II. am 22. April 2001 auf dem Petersplatz, Osservatore Romano, 11. Mai 2011, S. 11.</ref>

Am Abend des Auferstehungstages erschien Jesus den Aposteln und sprach zu ihnen : „Friede sei mit euch ! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch." Nach diesen Worten hauchte er sie an und sprach : „Empfanget den Heiligen Geist ! Denen ihr die Sünden nachlasse!, denen sind sie nachgelassen, und denen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten" (vgl. Joh. 20, 19-23).

Christus kommt in seiner Liebe dem Sünder durch ein besonderes Sakrament zu Hilfe. In seinem Erdenleben hat er den bußfertigen Sündern ihre Sünden vergeben und am Kreuz die Schuld der ganzen Menschheit gesühnt. Alle Priester haben nun die Vollmacht, in seinem Namen Sünden nachzulassen. Er hat das Sakrament der Buße seiner Kirche anvertraut.<ref> Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands 1955#84. Das Sakrament der Buße.</ref>

Sündenvergebung

Voraussetzung für die Sündenvergebung in der Beichte sind:

Leicht zu merken sind die sechs b's: beten (Gott um Hilfe bitten), besinnen (unterscheiden im Gehirn), bereuen (im Herzen), beichten (mit dem Mund), büßen (alles ertragen), bessern (mit Werken, Taten).<ref>vgl. Petrus Canisius: Catechismus maior#Vom Sakramente der Buße: Johannes Chrysostomus.</ref>

In der Beichte sind alle schweren Sünden (einschließlich der Zahl und der erschwerenden Umstände) zu bekennen, deren man sich nach sorgfältiger Gewissenserforschung reumütig bewusst ist. Im Interesse der geistlichen Entwicklung des Glaubenden ist es angeraten, auch lässliche Sünden zu bekennen. Schwere Sünden können nur in der Beichte sakramental vergeben werden, lässliche auch außerhalb, so durch Gebet, gute Werke und besonders durch den würdigen Empfang der heiligen Kommunion. Wer nicht leicht seine Sünden vor dem Priester aussprechen kann, der soll vor der Beichte ein bißchen Wein trinken. Das löst seine Zunge die Sünden zu bekennen.<ref>Hans Buob in einem Vortrag, ausgestrahlt von K-TV.</ref>

In der Kirchengeschichte hat sich das Bewusstsein davon, dass der rückfällige Getaufte beichten darf, also eine sakramental wirksame Wiederherstellung der Taufgnade überhaupt möglich ist, allmählich durchgesetzt. Im Prinzip war die Vollmacht der Kirche zur Sündenvergebung aber schon im Evangelium fest enthalten.

Im übrigen "muss" (im Sinne von Zwang) niemand irgendwo je beichten; die Beichte ist immer ein höchstpersönlicher Akt, da sie sonst auch nicht lebensnah "funktioniert". Im Gegenteil: Die Christen dürfen beichten; und so ihre sakramentale Taufe, den Bund mit Gott, immer wieder aktualisieren, wie auch in der Eucharistie.

Jedoch um die Eucharistie zu empfangen, darf man nicht in schwerer Sünde ("Todsünde") leben. Diese Menschen "müssen" zunächst beichten und die Absolution bekommen. Jeder Katholik sollte vor dem Empfangen der sakramentalen Kommunion sein Gewissen prüfen, um die Gnade Gottes würdig zu erhalten. Somit ist das Beichten fest mit der Eucharistie verbunden. Denn nur derjenige der weiß dass er fehlerhaft ist und es sich eingestehen kann und vor Gott Reue empfindet, der hat das göttliche Geschenk der Vergebung - also die Beichte - verstanden.

Die sakramentale Sündenvergebung in der Taufe, der Beichte und der Kommunion (des Blutes) wird in der Offenbarung des Johannes mit den Worten ausgedrückt {Offb 22, 14: "Selig, wer sein Gewand (der Seele) wäscht: Er hat Anteil am Baum des Lebens und er wird durch die Tore in die Stadt eintreten können.<ref>Predigt von Dr. Josef Spindelböck</ref>

Wirkungen der Beichte

1. Das Bußsakrament tilgt nach der Taufe begangenen, (vor allem) schweren Sünden,

2. es lässt die ewige Strafe der Hölle und wenigstens einen Teil der zeitlichen Strafe nach,

3. es verleiht helfende Gnade zu einem frommen Leben.

4. es erteilt oder vermehrt die Heiligmachende Gnade. Zugleich werden auch alle Verdienste wiedergegeben, die durch die schwere Sünde verloren gegangen waren.<ref>Katholische Glaubenslehre (Graf von Galen)#Die Buße.</ref>

Absolution

Papst Johannes Paul II. als Beichtvater im Beichtstuhl

"Wären eure Sünden auch rot wie Scharlach, sie sollen weiß werden wie Schnee." (Jes 1,18)

"Selig, wer sein Gewand (der Seele) wäscht: Er hat Anteil am Baum des Lebens und er wird durch die Tore in die Stadt eintreten können." (Offb 22, 4), KKK 1470

Bei der Absolution (von lat. absolutio "Freisprechung") in der Einzelbeichte geschieht die sakramentale Lossprechung von den Sünden durch einen Priester, der dabei die Absolutionsformel spricht: „„Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Dabei legt der Priester dem Beichtenden die Hand auf oder streckt die Hand zum Segen aus.

Der Glaubende, der sich mit der richtigen inneren Verfassung zur Beichte begibt, macht nicht die Erfahrung der verurteilenden Gerechtigkeit, sondern der vergebenden Liebe,<ref> 17. April 1986 Ansprache an die Vollversammlung der Kongregation für die Sakramente Erstbeichte und Generalabsolution.</ref> der Barmherzigkeit Gottes.

Gemäß dem Willen Christi und der unveränderlichen Tradition der Kirche, darf die sakramentale Lossprechung jenen nicht erteilt werden, die ihrer Ablehnung Ausdruck verleihen, mit dem göttlichen Gesetz übereinzustimmen, auch wenn ihre mangelnde Bereitschaft nur eine einzige schwere Materie (Reue, die Beichte, Genugtuung) betrifft.<ref> vgl. Konzil von Trient, 14. Sitzung, c. 4; Johannes Paul II., Brief an den Großpönitentiar Kardinal William W. Baum vom 22. März 1996.</ref>

Die Lossprechung durch einen an einer Sünde gegen das sechste Gebot beteiligten Priester (sog. absolutio criminalis) ist außer in Fällen der Todesgefahr ungültig (CIC can. 977) und zieht für den Priester die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich (can. 1378 § 1). Das bedeutet:, Wenn ein Priester mit einer anderen Person Unzucht treibt, kann dieser Priester nicht der beteiligten anderen Person die Lossprechung von dieser Sünde erteilen.

Sakramentaler Zusammenhang

Die Aussage aus dem Credo "Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige katholische Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung des Fleisches und das ewige Leben" meint verschiedene Aspekte desselben sakramentalen Geheimnisses. Heiliger Geist, Kirche, Taufe, Buße, Gemeinschaft und ewiges Leben sind Ausdruck des einen Heils, welches Gott den Menschen verheißt.

Der Empfang der sakramentalen Kommunion im Zustand der schweren Sünde ist unwürdig und stellt selbst eine schwere Sünde dar. Wiederverheiratete Geschiedene sind so lange vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen, als sie objektiv in schwerer Sünde (Ehebruch) leben: "Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, 'sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind'."<ref> Johannes Paul II.: Familiaris consortio, Nr. 84.</ref>

Sündenfolgen und Buße

Je nach Art und Zahl der Sünden hat der Beichtvater unter Berücksichtigung der Verfassung des Pönitenten heilsame und angemessene Bußen aufzuerlegen; der Pönitent ist verpflichtet, diese persönlich zu verrichten (CIC can 981).

Durch den Empfang der Beichte sind zwar die Sündenschulden des Menschen vergeben, nicht jedoch alle Sündenstrafen - also die Auswirkungen der Sünde. Diese Strafen können durch Gebet, gute Werke, Teilnahme an der Hl. Messe, Wallfahrten, Almosen und Ähnliches getilgt werden. Die Kirche gewährt für manche diese "Tätigkeiten" einen Ablass, was die teilweise (Teilablass) oder vollständige (vollkommener Ablass) Wegnahme der zeitlichen (diesseitigen) Sündenstrafen mit günstiger Wirkung auch für das Purgatorium bedeutet.

Wie soll ich beichten?

Man Muss deutlich und aufrichtig beichten. Man schäme sich nicht, aufrichtig zu beichten. Es ist doch besser, seine Sünden einem Priester zu bekennen, der zu ewigem Stillschweigen verpflichtet ist, als immer unruhig in Sünden zu leben, unglückselig zu sterben und am Jüngsten Tag vor aller Welt zu Schanden zu werden.<ref>Katholische Glaubenslehre (Graf von Galen)#Das Sakrament der Buße, Nr. 113.</ref>

Wer unwissentlich in der Beichte etwas Wichtiges ausgelassen hat, braucht es nur in der nächsten Beichte nachzuholen. Wenn man in der Beichte eine schwere Sünde auslässt, so ist die Beichte ungültig und man begeht eine zusätzliche schwere Sünde. Wer durch eigene schwere Schuld ungültig gebeichtet hat, muss eine Wiederholungsbeichte ablegen und sich über alle Todsünden seit der letzten gültigen Beichte anklagen.<ref>Katholische Glaubenslehre (Graf von Galen)#Das Sakrament der Buße, Nr. 114.</ref>

Wie oft darf ich beichten?

Wer sich in schwerer Schuld weiß, erwecke vollkommene Reue, bitte Gott von Herzen um Verzeihung und gehe bald (sobald wie möglich<ref>Alfons Maria von Liguori: Das große Mittel des Gebetes#REGELN UM RICHTIG ZU LEBEN, Nr. 6</ref>) zur Beichte.<ref> Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands 1955#CHRISTLICHE TAGES- UND LEBENSORDNUNG: Ein guter Rat leitet dazu an, zur Beichte zu gehen, bevor man wieder in die Sünde fällt oder zumindest sofort danach. : Robert Bellarmin: Kleiner Katechismus#Die Beichte.</ref> Die von der Kirche verlangte jährliche Beichte (vgl. KKK, Nr. 1457), ist ein Minimum für das Überleben des Seele (ähnlich der Intensivstation für den Körper). Dieses gilt auch, wenn man sich keiner schweren Sünde bewusst ist.<ref>Beichten während der Fastenzeit. Die Regel „einmal im Jahr“ lässt Raum für Flexibilität Zenit am 26. Februar 2016</ref> Der Gläubige sollte wenigstens an den Hauptfesten: Weihnachten, Ostern und Pfingsten (oder zwischen Ostern und Weihnachten) die sakramentale Lossprechung erhalten. So wie man immer wieder im Haus Staub wischt, so sollte man öfters bereuen. Als Richtschnur kann auch die monatliche Beichte am Herz-Jesu-Freitag oder Herz-Mariä-Samstag angesehen werden.

Die Beichte sollte regelmäßig stattfinden. Es wird die Beichte auch bei lässlichen Sünden (Andachtsbeichte) von der Kirche seit dem Mittelalter nachdrücklich empfohlen (vgl. KKK 1493 und 1493, Mediator dei Nr. 176). Wenn jemand alle zwei Wochen beichtet, kann er ohne weitere Beichte alle Ablässe empfangen, für welche das Bußsakrament erforderlich ist.

In der Generalbeichte (Beichte eines Lebensabschnittes) und der Lebensbeichte (Beichte des gesamten Lebens) stellt der Getaufte sein Leben aus schwerwiegenden Gründen neu vor Christus, um in der Taufgnade einen Neuanfang seiner christlichen Existenz zu setzen. Viele Katholiken, insbesondere in Europa, halten die Beichte heute irrtümlich für ein auf diese Fälle hin "eingeschränktes" Sakrament (und sehen den Fall der "Todsünde" als kaum je gegeben an). Richtig ist, dass Gottes Erbarmen auf vielen Wegen zu den Menschen kommt, die sich ihm zuwenden, so auch im Bußakt zu Beginn der Hl. Messe, im Reuegebet, im zerknirschten Herzen.

Wo soll ich beichten?

Der der Entgegennahme sakramentaler Beichten eigene Ort ist eine Kirche oder eine Kapelle, (Can. 964, § 1.), wobei pastorale Gründe die Erteilung des Sakramentes auch an anderen Orten rechtfertigen können (Vgl. can. 964, § 3.) Die Stelle der Beichtgelegenheit muss "an einem offen zugänglichen Ort" sich befinden und soll mit einem festen Gitter versehen sein.<ref>Vgl. Motu proprio Misericordia Dei, Nr. 9.</ref>

Beichtgeheimnis oder Beichtsiegel

Kirchenrechtlich darf der Beichtvater, das aus der Beichte gewonnene Wissen, unter keinen Umständen preisgeben, weder Vorgesetzten (Can. 984 — § 2), dem Staat, auch nicht bei Todesgefahr (vgl. Johannes Nepomuk). Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten (CIC can. 983 — § 1, can. 1388 § 1; KKK 1467).

Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe (indem er es begangen hat) zu; verletzt er es aber nur indirekt, so soll er je nach Schwere der Straftat bestraft werden (Can. 1388 — § 1). Zur Wahrung des Geheimnisses sind auch, falls beteiligt, der Dolmetscher und alle anderen verpflichtet, die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind. "Jeder, der das Bußsakrament verletzt, indem er mittels eines technischen Gerätes aufnimmt, was bei echten oder simulierten sakramentalen Beichten gesagt wird, dies ausdruckt oder das so in Erfahrung Gebrachte verbreitet, sowie alle, die formal daran mitwirken, ziehen sich gemäß der Vorschrift der Canones 889, 890, 2369 die Strafe der Exkommunikation als Tatstrafe zu.<ref> 23. März 1973 Kongregation für die Glaubenslehre: Erklärung Sacra congregatio pro doctrina fidei, vigore über die Schutzwürdigkeit des Bußsakramentes.</ref>

Laut Art. 9 des Konkordates unterliegt das Beichtgeheimnis besonderem Schutz. Geistliche sind daher nicht verpflichtet, Straftaten, die ihnen im Rahmen der Beichte anvertraut worden sind, staatlichen Stellen gegenüber zu offenbaren. Sie sind auch nicht verpflichtet, geplante schwere Straftaten anzuzeigen.<ref>§ 139 StGB</ref> Das deutsche Recht trägt damit dem kanonischen Recht, wonach das Beichtgeheimnis unverletztlich ist (vgl. can. 983 § 1 CIC), Rechnung. Die Deutsche Bischofskonferenz gibt einen juristischen Leitfaden für Seelsorger zum Schutz des Beicht- und Seelsorgegeheimnisses in den Arbeitshilfen Nr. 222 heraus.<ref> Zeugenaussage, Zeugnisverweigerungsrecht und Schweigepflicht</ref>

Der Staat versucht das Beichtsiegel zu brechen

Das Parlament des australischen Bundesstaates Victoria hat Mitte September 2019 ein Gesetz beschlossen, das Priester dazu verpflichtet, Fälle von sexuellen Kindesmissbrauch anzuzeigen, auch wenn sie davon nur in der Beichte erfahren. Bei einem Verstoß drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Peter Comensoli, der Erzbischof von Melbourne, hat bereits im August 2019 festgestellt, dass die Priester diese Bestimmung nicht beachten dürften. Er selbst sei bereit ins Gefängnis zu gehen, bevor er das Beichtgeheimnis breche, sagte Comensoli damals. In anderen Bundesstaaten Australiens sind ähnliche Gesetze bereits in Kraft, zum Beispiel in Süd-Australien, Tasmanien, dem Hauptstadtterritorium und dem Bundesstaat Queensland (8, September 2020).<ref>http://www.kath.net/news/69100 Australien: Gesetz zwingt Priester zum Bruch des Beichtgeheimnisses] Kath.net am 14. September 2019; Australischer Staat macht Bruch des Beichtgeheimnisses zum Gesetz [[CNA] am 9. September 2020</ref>

Die Beichte und das priesterliche Leben

Papst Franziskus beichtet und hört danach die Beichte

Papst Johannes Paul II. wendet sich an die Priester und ermahnt sie, "großherzig ihre Verfügbarkeit im Beichthören einzusetzen und selber durch den regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes ein Beispiel zu geben." Sie sollen die Gläubigen geduldig dahin bringen, die Forderungen des christlichen Sittengesetzes anzuerkennen, und ihnen helfen, das Sakrament als eine freudige Begegnung mit dem Erbarmen des himmlischen Vaters zu leben.<ref>Nachsynodales Apostolisches Schreiben Ecclesia in Europa, vom 28. Juni 2003, Nr. 77; Vgl. Propositio 16; Johannes Paul II., Brief an die Priester zum Gründonnerstag 2002 (17. März 2002), 4: AAS 94 (2002), 435-436.</ref> "Reife und Eifer im geistlichen Leben und pastoralen Einsatz des Priesters wie auch der Laien und Ordensleute, die seine Brüder sind, hängen von seinem häufigen und bewussten Empfang des Bußsakramentes ab.<ref>Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Leben und Dienst der Priester Presbyterorum ordinis, 18.</ref> Die Feier der Eucharistie und der Dienst der anderen Sakramente, der pastorale Eifer, die Beziehung zu den Gläubigen, die Verbundenheit mit den Mitbrüdern, die Zusammenarbeit mit dem Bischof, das Gebetsleben, ja die ganze priesterliche Existenz würden unweigerlich schweren Schaden nehmen, wenn man es aus Nachlässigkeit oder anderen Gründen unterließe, regelmäßig und mit echtem Glauben und tiefer Frömmigkeit das Bußsakrament zu empfangen. Wenn ein Priester nicht mehr zur Beichte geht oder nicht gut beichtet, so schlägt sich das sehr schnell in seinem priesterlichen Leben und Wirken nieder, und auch die Gemeinde, deren Hirte er ist, wird dessen bald gewahr. Ich füge noch hinzu, dass der Priester, sogar um ein guter und wirksamer Diener des Bußsakramentes zu sein, auch selber aus dieser Quelle der Gnade und Heiligkeit schöpfen muss. ... Die persönliche Erfahrung muss heute ihrerseits zum Ansporn werden, den heiligen Dienst des Bußsakramentes, zu dem wir durch unser Priestertum, durch unsere Berufung zu Hirten und Dienern unserer Brüder verpflichtet sind, sorgfältig und treu, mit Geduld und Eifer zu versehen. Darum richte ich auch in diesem Apostolischen Schreiben an alle Priester in der Welt, besonders an meine Mitbrüder im Bischofsamt und an die Pfarrer, die eindringliche Bitte, den häufigen Empfang dieses Sakramentes bei den Gläubigen mit allen Kräften zu fördern, alle möglichen und geeigneten Mittel einzusetzen sowie alle Wege zu versuchen, um unsere Brüder wieder in größerer Zahl zu der »uns gewährten Gnade« hinzuführen, die uns durch das Bußsakrament zur Versöhnung jedes einzelnen und der ganzen Welt mit Gott in Christus vermittelt wird (RP, Nr. 31, VI.). Die Regelmäßigkeit der Beichte, die die Priester gegenseitig erbitten, ermöglicht, das „Streben der Priester nach geistlicher Vollkommenheit."<ref>Kongregation für den Klerus: Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016 (Grundordnung für die Ausbildung der Priester) vom 8. Dezember 2016, Nr. 88.</ref>

Beichte in der Krise

Man spricht viel "von Umkehr und Versöhnung im Blick auf gesellschaftliche Fehlentwicklungen und Konflikte, weicht jedoch der Änderung der eigenen Lebensrichtung und der persönlichen Umkehr des Herzens und damit der eigentlichen Versöhnung mit Gott und den Menschen aus. In hohem Maße sind Wirklichkeiten wie eine wirklich persönliche Gewissensentscheidung und konkrete Schulderfahrung sowie der Sinn für das, was die Heilige Schrift und die Lehre der Kirche Sünde nennen, verdunkelt und wenig wirksam. Die Folge ist, dass sehr viele Christen, die durchaus glauben möchten und auch viel Gutes tun, von der regelmäßigen Erneuerung ihres Lebens in Buße und Beichte abgekommen sind und sich mit sehr allgemeinen Bekenntnissen in gelegentlichen Bußgottesdiensten begnügen. Viele empfangen dann das Sakrament der Eucharistie in einer inneren Verfassung, die der Würde dieses kostbaren Vermächtnisses des Herrn widerspricht (vgl. 1 Kor 11, 27 ff)." Darum sollen die Bischöfe alles tun, "was möglich ist, um alle Glieder der Kirche, auch die Priester selbst, zu einer erneuten Hochschätzung von Umkehr und Versöhnung, konkretisiert in der persönlichen Beichte, zurückzuführen. Das Sakrament der Beichte ist das Geschenk Jesu Christi an seine Kirche, um seinem Ruf zur Umkehr ganzheitlich zu entsprechen."<ref>Ansprache an die Bischöfe der west- und norddeutschen Kirchenprovinzen am 23. Januar 1988, Nr. 7</ref>

Zitate

  • Sr. Faustyna Kowalska sagt von der Inanspruchnahme des Sakramentes der Beichte: "Ihr Armseligen, die das Wunder der Barmherzigkeit Gottes für euch nicht in Anspruch nehmt, ihr werdet vergeblich rufen, weil es dann zu spät sein wird" (Tagebuch 1448).
  • Ansgar Puff: Gerade vor Ostern sollten Christen zur Beichte gehen, «weil man ja auch regelmäßig seinen Müll aus der Wohnung bringt», «Der innere Müll muss irgendwann weg, sonst fängt es an zu stinken. Und die Müllabfuhr ist der Beichtstuhl».<ref>Müllabfuhr der Seele ist der Beichtstuhl Kath.net am 20. März 2016</ref>

Lehramtliches

siehe: Generalabsolution, Communicatio in sacris bezüglich der Beichte

Innozenz III.

Julius III.

Pius V.

Klemens VIII.

Pius XI.

Pius XII.

Johannes XXIII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Franziskus

Literatur

siehe auch: Sacrosancta oecumenica (3), Beichtjurisdiktion, Konversion, Generalabsolution.

Medien

Tabellarischer Überblick zur Heilung des Einzelmenschen

Wertung Zustand der Leibessäfte Ausdünstender
leiblicher -
Geruch
materielles
Universalheilmittel
Leibliche
natürliche Folge
Wille Zustand der Seele Ausstrahlender seelischer -
Geruch
geistliches Universal- heilmittel seelische
übernatürliche Folge
👍
Positiv
gute
Freude
Duft (wie
Weihrauch)
Tägl. Brot +
Wein, Öl
Gesundheit 😍
Gedeihen
Gottes
Freude
Heiligmachende Gnade - GdH
Tugend
(Liebe)
Tägl. BROT + Leid, Gebet
Gottnähe
Ewiges Leben
😇
Negativ
👎
schlechte (üble)
Traurigkeit
Gestank (wie Schwefel)
⬆︎ Wasser,
Reinigung,
Ausleitung ⬆︎
Krankheit 🤒
(Schwarzgalle)
Tod
des Teufels -
Eigenwille
Traurigkeit
Todsünde bis Verstocktheit
Laster
(Hass)
⬆︎ Taufe + Beichte ⬆︎
Gottferne
Ewiger Tod
☠️
Gebet: Komm herab, o Heil'ger Geist, der die finstre Nacht zerreißt, strahle Licht in diese Welt. Vater aller Armen Du, Aller Herzen Licht und Ruh, Komm mit Deiner Gaben Zahl ! Tröster in Verlassenheit, Labsal voll der Lieblichkeit, Komm, Du süßer Seelenfreund! In Ermüdung schenke Ruh, In der Glut hauch Kühlung zu, tröste den, der Tränen weint. O Du Licht der Seligkeit, mach Dir unser Herz bereit, dring in unsre Seelen ein! Ohne Dein lebendig Wehn, kann im Menschen nichts bestehn. Wasche, was beflecket ist; heile, was verwundet ist; tränke, was da dürre steht; beuge, was verhärtet ist; wärme, was erkaltet ist; lenke, was den Weg verfehlt ! Heil'ger Geist, wir bitten Dich: Gib den gläubig Schauenden, Den auf dich vertrauenden, Deiner sieben Gaben Kraft ! Gib den Lohn der Tugend ganz, Gib' des Heiles vollen Glanz, und dereinst die Seligkeit. Amen. Halleluja (Pfingstsequenz).

Anmerkungen siehe https://www.kathpedia.de/index.php?title=Vorlage:Leiste_Sanitas&diff=190155&oldid=190154


Ich stehe vor der Tür und klopfe an. Wer meine Stimme hört und die Tür öffnet, bei dem werde ich eintreten, und wir werden Mahl halten, ich mit ihm und er mit mir. (Offb 3, 20)
Kommen Christi Advent
für die Menschheit
Kommen Christi in der wie kommt
er
Advent für
den Einzel-
menschen
Kommen Christi in Gericht der
Erstes
Alter Bund Menschwerdung in Armut
(Lk 2, 7)
Beginn der übern. Zeit der Taufe Liebe Gottes
Mittleres
Neuer Bund
⬆︎ um die Sünde hinwegzunehmen
(Hebr 9, 28)
um die zu retten, die ihn erwarten ⬇︎
in Geduld
(2 Petr 3,15) und Langmut (Röm 2, 4+5)
Zeit der Umkehr der Beichte Barmherzigkeit Gottes
Letztes
Neuer Bund Wiederkunft Christi +
dem Allgemeinen Gericht (2 Tim 4, 1)
in Herrlichkeit
(Mt 16,27)
Ende der Zeit im Sterben+
dem Einzelgericht
Gerechtigkeit Gottes



Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt. (Joh 11, 25)
Mensch - Tod
erster Adam
Menschwerdung
zweiter Adam
Eucharistie Auferstehung zum Ewigen Leben
Gen 2, 17 Joh 1, 1-18 Joh 6,51-58 Joh 5, 24 (Erste)- Offb 20, 6 - vgl. Offb 20, 14
der Geist-Seele Seele (Blut) WeinBlut Christi Auferweckung oder Erste Auferstehung: Taufe, Beichte vgl. Kol 2,12; Eph 2, 6 der unsterblichen Geist-Seele
des Leibes Leib (Fleisch) BrotLeib Christi, Fleisch Zweite Auferstehung: Eucharistie-Wegzehrung des sterblichen Leibes
Verlust des Heiligen Geistes durch die Ursünde Menschwerdung durch den Heiligen Geist, dem Lebendigmacher Wandlung im Heiligen Geist wiedergeboren Joh 3, 3ff, verwandelt, verklärt, verherrlicht Phil 3, 21 durch den Heiligen Geist- überirdisch (himmlisch) und unvergänglich 1 Kor 15, 1-58

Anmerkungen siehe Version: https://www.kathpedia.de/index.php?title=Vorlage:Leiste_resurrectio&diff=192551&oldid=192535


Weblinks

Anmerkungen

<references />