Auctorem fidei: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Apostolische Konstitution]] '''Auctorem fidei''' von Papst [[Pius VI.]] wandte sich am 28. August [[1794]] mit vollster apostolischer [[Autorität]] und sehr ausführlich gegen die vom [[Josephinismus]] inspirierten Beschlüsse der [[Synode von Pistoia]] (1786). Die wesentlichen Grundaussagen (vgl. [[Denzinger-Hünermann]] Nr. 2600-2700) sind auch heute noch beachtlich. Manche Autoren des 19. und 20. Jahrhunderts hielten die Lehre von Auctorem fidei für [[ex cathedra]] vorgelegt, also definitiv. Im Licht des I. Vatikanums fasst man die Kriterien heute jedoch enger, sieht die Aussagen also nicht mehr als Teil des ''außerordentlichen'', sondern des ''ordentlichen'' päpstlichen Lehramts an, für weitere (amtliche) Fortführung offen.
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Die [[Apostolische Konstitution]] '''Auctorem fidei''' von Papst [[Pius VI.]] wandte sich am 28. August [[1794]] mit vollster apostolischer [[Autorität]] und sehr ausführlich gegen die vom [[Josephinismus]] inspirierten Beschlüsse der [[Synode von Pistoia]] (1786). Die wesentlichen Grundaussagen (vgl. [[Denzinger-Hünermann]] Nr. 2600-2700) sind auch heute noch beachtlich. Manche Autoren des 19. und 20. Jahrhunderts hielten die Lehre von ''Auctorem fidei'' für [[ex cathedra]] vorgelegt, also definitiv. Im Licht des I. Vatikanums fasst man die Kriterien heute jedoch enger, sieht die Aussagen also nicht mehr als Teil des ''außerordentlichen'', sondern des ''ordentlichen'' päpstlichen Lehramts an, d.h. für weitere (amtliche) Fortführung offen.
  
 
==Der Text des Schreibens==
 
==Der Text des Schreibens==

Version vom 29. Januar 2016, 20:37 Uhr

Die Apostolische Konstitution Auctorem fidei von Papst Pius VI. wandte sich am 28. August 1794 mit vollster apostolischer Autorität und sehr ausführlich gegen die vom Josephinismus inspirierten Beschlüsse der Synode von Pistoia (1786). Die wesentlichen Grundaussagen (vgl. Denzinger-Hünermann Nr. 2600-2700) sind auch heute noch beachtlich. Manche Autoren des 19. und 20. Jahrhunderts hielten die Lehre von Auctorem fidei für ex cathedra vorgelegt, also definitiv. Im Licht des I. Vatikanums fasst man die Kriterien heute jedoch enger, sieht die Aussagen also nicht mehr als Teil des außerordentlichen, sondern des ordentlichen päpstlichen Lehramts an, d.h. für weitere (amtliche) Fortführung offen.

Der Text des Schreibens