Auctorem fidei: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bulle '''Auctorem fidei'' von Papst [[Pius VI.]] wandte sich 1794 mit vollster apostolischer [[Autorität]] und sehr ausführlich gegen die vom Josephinismus inspirierten Beschlüsse der Synode von Pistoia (1786). Die wesentlichen Grundaussagen sind auch heute noch beachtlich. Manche Autoren des 19. und 20. Jahrhunderts hielten die Lehre von Auctorem fidei für [[ex cathedra]] vorgelegt, also definitiv. Im Licht des I. Vatikanums fasst man die Kriterien heute jedoch enger, sieht die Aussagen also nicht mehr als Teil des ''außerordentlichen'', sondern des ''ordentlichen'' päpstlichen Lehramts an, für weitere (amtliche) Fortführung offen.
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Die Bulle '''Auctorem fidei''' von Papst [[Pius VI.]] wandte sich 1794 mit vollster apostolischer [[Autorität]] und sehr ausführlich gegen die vom Josephinismus inspirierten Beschlüsse der Synode von Pistoia (1786). Die wesentlichen Grundaussagen sind auch heute noch beachtlich. Manche Autoren des 19. und 20. Jahrhunderts hielten die Lehre von Auctorem fidei für [[ex cathedra]] vorgelegt, also definitiv. Im Licht des I. Vatikanums fasst man die Kriterien heute jedoch enger, sieht die Aussagen also nicht mehr als Teil des ''außerordentlichen'', sondern des ''ordentlichen'' päpstlichen Lehramts an, für weitere (amtliche) Fortführung offen.

Version vom 8. Juli 2008, 16:06 Uhr

Die Bulle Auctorem fidei von Papst Pius VI. wandte sich 1794 mit vollster apostolischer Autorität und sehr ausführlich gegen die vom Josephinismus inspirierten Beschlüsse der Synode von Pistoia (1786). Die wesentlichen Grundaussagen sind auch heute noch beachtlich. Manche Autoren des 19. und 20. Jahrhunderts hielten die Lehre von Auctorem fidei für ex cathedra vorgelegt, also definitiv. Im Licht des I. Vatikanums fasst man die Kriterien heute jedoch enger, sieht die Aussagen also nicht mehr als Teil des außerordentlichen, sondern des ordentlichen päpstlichen Lehramts an, für weitere (amtliche) Fortführung offen.