Aschermittwoch

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Der Aschermittwoch ist der Anfang der vierzigtägigen Fastenzeit und durch die inhaltsreiche Zeremonie der Aschenbestreuung gekennzeichnet. Die Asche ist das Sinnbild der Vergänglichkeit alles Irdischen, auch des Menschenlebens, und der Buße für die Sündenschuld, die den Tod in die Welt gebracht hat. Diese Asche wird bereitet aus den im vorigen Jahre am Palmsonntag geweihten Zweigen von Palm-, Oliven- oder anderen Bäumen. Sie wird vom Priester feierlich gesegnet und dann den Gläubigen mit den Worten: "Gedenke, o Mensch, daß du Staub bist und wieder zu Staub wirst !" (Gen 3,19), auf das Haupt gestreut. Ursprünglich wurden nur die öffentlichen Büßer mit Asche bestreut. Später wurde diese ergreifende Zeremonie an allen Gläubigen vorgenommen, alle sollen sich als Sünder fühlen und bekennen. Der Aschermittwoch ist ein strenger gebotener Fast- und Abstinenztag.

Geschichte

Die Tradition des Aschermittwochs existiert seit dem 6. Jahrhundert. Der Name Aschermittwoch läßt sich auf die kirchliche Bußpraxis zurückzuführen, bei dem die Büßer eine Bußgewand angezogen haben und mit Asche bestreut wurden. In der alten Kirche legten diese ein öffentliches Schuldbekenntnis ab und wurden von diesem Tag bis Gründonnerstag von der Kirche, oder von der Eucharistiegemeinschaft ausgeschlossen. Ab dem 10. Jahrhundert ist die öffentlichen Kirchenbuße weggefallen. Seit dem 12. Jahrhundert wird die Asche aus den Palmen des Vorjahres gewonnen. Es blieb der Ritus der Aschenbestreuung.

Liturgische Bräuche

Am Aschermittwoch bekommen die Gläubigen traditionell im Rahmen einer Heiligen Messe das Aschenkreuz. Die Asche ist das Symbol für die Vergänglichkeit. Streng genommen sollte die Asche für das Aschenkreuz aus dem Holz der im im Vorjahr am Palmsonntag verwendeten Palmzweige sein. Während der Auflegung des Aschenkreuzes sagt der Priester: "Gedenke, o Mensch, daß du Staub bist und wieder zu Staub wirst !" (Gen 3,19). Es ist auch ein Zeichen der Reinigung, weil früher aus der Asche die Seife hergestellt wurde.

Fasten am Aschermittwoch nach dem Kirchenrecht

Gemäß der Canones 1249-1253 des CIC sind Katholiken über 14 und unter 60 verpflichtet, am Aschermittwoch (wie auch am Karfreitag einen Fast- und Abstinenztag einzulegen. Sie sollen demnach nur eine sättigende Mahlzeit einnehmen (Fasttag) und auf Fleischspeisen verzichten (Abstinenztag).