Apostolisches Vikariat: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter einem Apostolische Vikariat versteht man ein "Bistum auf Probe". In so einem "Probe-Bistum" gibt es einen [[Apostolischer Vikar|Apostolischen Vikar]]. Dieser ist normalerweise ein [[Titularbischof]] und besitzt die volle Jurisdiktion über das Gebiet des Apostolischen Vikariats und ist damit praktisch einen  Diözesanbischof gleichgestellt.
 
Unter einem Apostolische Vikariat versteht man ein "Bistum auf Probe". In so einem "Probe-Bistum" gibt es einen [[Apostolischer Vikar|Apostolischen Vikar]]. Dieser ist normalerweise ein [[Titularbischof]] und besitzt die volle Jurisdiktion über das Gebiet des Apostolischen Vikariats und ist damit praktisch einen  Diözesanbischof gleichgestellt.
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'''siehe auch:''' [[Vikar]]
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[[Kategorie:Kirche]]

Aktuelle Version vom 10. November 2007, 14:10 Uhr

Unter einem Apostolische Vikariat versteht man ein "Bistum auf Probe". In so einem "Probe-Bistum" gibt es einen Apostolischen Vikar. Dieser ist normalerweise ein Titularbischof und besitzt die volle Jurisdiktion über das Gebiet des Apostolischen Vikariats und ist damit praktisch einen Diözesanbischof gleichgestellt.

siehe auch: Vikar