Apostolische Konstitution: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Apostolische Konstitution''' ist ein Gesetzeswerk des Papstes, das meist eine umfassendere, systematische Rechtsregelung bezweckt.
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Eine '''Apostolische Konstitution''' ist ein Gesetzeswerk des [[Papst]]es, das meist eine umfassendere, systematische Rechtsregelung bezweckt. Apostolische Konstitutionen werden für bedeutendere Akte benutzt, etwa [[Munificentissimus Deus]] von [[Pius XII.]] (1950).
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Eine ''Konstitution'' ist nach allgemeiner Rechtssprache eine Verfassungsurkunde. In manchen Ordensgemeinschaften werden die näheren Erklärungen der Satzungen ''Konstitutionen'' genannt.
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Im kirchlichen Sprachgebrauch werden mit Konstitution grundlegende, rechtlich verbindliche Dokumente bezeichnet, die den höchsten Verbindlichkeitsgrad beanspruchen. Der [[Codex iuris canonici]] von 1983 und das [[Missale Romanum]] von 1970 wurden jeweils durch apostolische Konstitutionen in Kraft gesetzt.
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Päpstliche Lehrschreiben, insbesondere eine [[Enzyklika]], bezwecken regelmäßig keine unmittelbar kirchenrechtlichen Folgen. Für einzelne rechtliche Regelungen veröffentlicht der Papst häufiger ein apostolisches Schreiben in der Form des [[Motu proprio]] oder eine amtliche [[Bulle]] (heute selten; mitunter ergingen auch Konstitutionen ''in Form'' einer Bulle).
 
Päpstliche Lehrschreiben, insbesondere eine [[Enzyklika]], bezwecken regelmäßig keine unmittelbar kirchenrechtlichen Folgen. Für einzelne rechtliche Regelungen veröffentlicht der Papst häufiger ein apostolisches Schreiben in der Form des [[Motu proprio]] oder eine amtliche [[Bulle]] (heute selten; mitunter ergingen auch Konstitutionen ''in Form'' einer Bulle).
  
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'''Siehe auch: ''' [[Liste von Lehramtstexten]]
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Aktuelle Version vom 27. Mai 2019, 21:22 Uhr

Vorlage:Überarbeiten Eine Apostolische Konstitution ist ein Gesetzeswerk des Papstes, das meist eine umfassendere, systematische Rechtsregelung bezweckt. Apostolische Konstitutionen werden für bedeutendere Akte benutzt, etwa Munificentissimus Deus von Pius XII. (1950).

Eine Konstitution ist nach allgemeiner Rechtssprache eine Verfassungsurkunde. In manchen Ordensgemeinschaften werden die näheren Erklärungen der Satzungen Konstitutionen genannt.

Im kirchlichen Sprachgebrauch werden mit Konstitution grundlegende, rechtlich verbindliche Dokumente bezeichnet, die den höchsten Verbindlichkeitsgrad beanspruchen. Der Codex iuris canonici von 1983 und das Missale Romanum von 1970 wurden jeweils durch apostolische Konstitutionen in Kraft gesetzt.

Papst Leo XIII. errichtete Diözesen mit Apostolischen Schreiben, was heute durch Apostolische Konstitutionen geschieht.

Werden lehrhaft verbindliche Aussagegen durch ein Konzil getroffen, so wurde beim I. Vatikanum wie beim II. Vatikanum von Dogmatischer Konstitution gesprochen (z.B. Pastor aeternus (1870), Dei Verbum, Lumen gentium (1965/1964)). Neuartig war die pastorale Konzils-Konstitution Gaudium et spes von 1965, die bewusst ein Wort an die damalige Gegenwart formulieren wollte. Manche Dokumente, die heute als Konstitution eingeordnet werden, sind in der altmodischen Form der Bulle (unter dem Bleisiegel, ital. Bolla) erschienen.

Päpstliche Lehrschreiben, insbesondere eine Enzyklika, bezwecken regelmäßig keine unmittelbar kirchenrechtlichen Folgen. Für einzelne rechtliche Regelungen veröffentlicht der Papst häufiger ein apostolisches Schreiben in der Form des Motu proprio oder eine amtliche Bulle (heute selten; mitunter ergingen auch Konstitutionen in Form einer Bulle).

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten

Weblinks

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