Apostasie: Unterschied zwischen den Versionen

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*[http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19970629_ratio-agendi_ge.html#_ftnref14 Ordnung für die Lehrüberprüfung - vatican.va vom 29. Juni 1997]
 
*[http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19970629_ratio-agendi_ge.html#_ftnref14 Ordnung für die Lehrüberprüfung - vatican.va vom 29. Juni 1997]
  
 
[[Kategorie:Kirchenrecht]]
 
[[Kategorie:Kirchenrecht]]

Version vom 9. November 2008, 00:27 Uhr

Der Begriff Apostasie stammt aus der griechischen Sprache und bedeutet übersetzt "Abstand", "Abtreten" oder "Abfall". Im CIC heißt es im Can 751: "Apostasie nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im ganzen". Als Apostat wird jemand bezeichnet, der eine Apostasie begeht. Dies zieht als Tatstrafe die Exkommunikation nach sich.

Neben der Apostasie gibt es auch das Schisma und die Häresie.

Weblinks