Ansprache vom 27. November 1951: Unterschied zwischen den Versionen

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===Welches der Leben ist wertvoller? ===
 
===Welches der Leben ist wertvoller? ===
  
Das unschuldige Menschenleben, in welcher Lage es sich auch befinden mag, ist vom ersten Augenblick seiner Existenz an jedem unmittelbaren, gewollten Angriff entzogen. Das ist ein grundlegendes Recht der menschlichen Person, das in der christlichen Auffassung des Lebens eine allgemeine Bedeutung hat. Es gilt ebenso für das noch im Mutterschoß verborgene Leben, wie für das bereits aus ihm hervorgetretene, ebenso gegen den direkten Abortus wie gegen die direkte Tötung des Kindes vor, während und nach der Geburt. So begründet auch die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Momenten in der Entwicklung des geborenen und des noch ungeborenen Lebens für das profane und das kirchliche Recht und hinsichtlich einiger zivil- und strafrechtlicher Folgen sein kann, nach dem Sittengesetz handelt es sich in all diesen Fällen um einen unerlaubten Anschlag auf das unverletzliche Menschenleben.  
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Das unschuldige Menschenleben, in welcher Lage es sich auch befinden mag, ist vom ersten Augenblick seiner Existenz an jedem unmittelbaren, gewollten Angriff entzogen. Das ist ein grundlegendes Recht der menschlichen Person, das in der christlichen Auffassung des Lebens eine allgemeine Bedeutung hat. Es gilt ebenso für das noch im Mutterschoß verborgene Leben, wie für das bereits aus ihm hervorgetretene, ebenso gegen den direkten Abortus wie gegen die direkte Tötung des Kindes vor, während und nach der Geburt. So begründet auch die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Momenten in der Entwicklung des geborenen und des noch ungeborenen Lebens für das profane und das kirchliche Recht und hinsichtlich einiger zivil- und strafrechtlicher Folgen sein kann, nach dem [[Sittengesetz]] handelt es sich in all diesen Fällen um einen unerlaubten Anschlag auf das unverletzliche Menschenleben.  
  
 
Dieser Grundsatz gilt für das Leben des Kindes wie für das der Mutter. Niemals und in keinem Falle hat die Kirche gelehrt, dass das Leben des Kindes vor dem Leben der Mutter den Vorrang haben müsse. Es ist irrig, die Frage mit dieser Alternative zu stellen: entweder das Leben des Kindes oder das Leben der Mutter. Nein. Weder das Leben der Mutter noch das Leben des Kindes kann einem Akt unmittelbarer Vernichtung ausgesetzt werden. Für den einen wie den anderen Teil kann es nur eine Forderung geben, nämlich alles aufzubieten, um das Leben beider zu retten, das Leben der Mutter und das Leben des Kindes.  
 
Dieser Grundsatz gilt für das Leben des Kindes wie für das der Mutter. Niemals und in keinem Falle hat die Kirche gelehrt, dass das Leben des Kindes vor dem Leben der Mutter den Vorrang haben müsse. Es ist irrig, die Frage mit dieser Alternative zu stellen: entweder das Leben des Kindes oder das Leben der Mutter. Nein. Weder das Leben der Mutter noch das Leben des Kindes kann einem Akt unmittelbarer Vernichtung ausgesetzt werden. Für den einen wie den anderen Teil kann es nur eine Forderung geben, nämlich alles aufzubieten, um das Leben beider zu retten, das Leben der Mutter und das Leben des Kindes.  

Version vom 6. Dezember 2016, 17:37 Uhr

Ansprache

unseres Heiligen Vaters
Pius XII.
an den Kongress "Front der Familie"
Die Familie

27. November 1951

(Quelle: Pius XII. sagt, Zusammengestellt von Chinigo Michael - Nach den vatikanischen Archiven. Verlag Heinrich Scheffler, Frankfurt am Main 1959, S. 36-40 [Gedächtnisausgabe, Vierte, neu bearbeitete und erweiterte Auflage]; Kirchliche Druckerlaubnis Limburg an der Lahn den 15. August 1955 Merkel Generalvikar).

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


DIE FAMILIE

IN DER ORDNUNG DER NATUR gibt es unter den gesellschaftlichen Einrichtungen keine, die der Kirche mehr am Herzen läge als die Familie. Christus hat die Ehe, die gleichsam ihre Wurzel ist, zur Würde des Sakraments erhoben. Die Familie hat in der Kirche immer Verteidigung, Schutz und Stütze gefunden für alles, was ihre unverletzlichen Rechte, ihre Freiheit, die Ausübung ihrer hohen Aufgabe angeht.

Wir haben oft und bei den verschiedensten Gelegenheiten zugunsten der christlichen Familie gesprochen, und in den meisten Fällen, um ihr zu Hilfe zu kommen und andere zu ihrer Hilfe aufzurufen, um sie aus den schwersten Bedrängnissen zu retten; vor allem, um ihr im Unheil des Krieges beizustehen. Die Schäden, die der erste Weltkrieg verursacht hatte, waren noch längst nicht wiedergutgemacht, als der zweite, noch furchtbarere Weltbrand sie auf die äußerste Spitze trieb. Langer Zeit und vieler Mühe der Menschen und noch mehr des göttlichen Beistandes wird es bedürfen, bevor die tiefen Wunden, die diese beiden Kriege der Familie geschlagen haben, anfangen werden zu vernarben.

Ein anderes Übel, das zum Teil auch den verheerenden Kriegen zuzuschreiben ist, außerdem aber eine Folge der Übervölkerung, ist die Wohnungskrise. Alle, die sich mühen, ihr abzuhelfen, Gesetzgeber, Staatsmänner, Mitglieder sozialer Organisationen, erfüllen, sei es auch nur mittelbar, ein Apostolat von hervorragendem Wert.

Das gleiche gilt für den Kampf gegen die Geißel der Arbeitslosigkeit und für die Einführung eines ausreichenden Familienlohnes, damit die Mutter nicht gezwungen sei, wie es allzu oft der Fall ist, Arbeit außerhalb des Hauses zu suchen, sondern sich dem Gatten und den Kindern widmen kann. Für die Schule und die religiöse Erziehung zu arbeiten: auch das ist ein wertvoller Beitrag zum Wohl der Familie. Es begünstigt in ihr eine gesunde Natürlichkeit und Einfachheit, stärkt die religiösen Überzeugungen und entfaltet um sie den Glanz christlicher Reinheit, die sie von den zerstörenden äußeren Einflüssen und von allen krankhaften Erregungen befreit, die im Gemüt des Heranwachsenden ungeordnete Leidensdlaften erwecken.

Die Familie Zuchtstätte 'Von "Menschenmaterial"?

Aber es gibt ein noch tieferes Elend, vor dem die Familie bewahrt werden muss, nämlich die erniedrigende Knechtschaft, auf die sie eine Geistesrichtung einschränkt, die danach trachtet, aus der Familie nichts weiter als einen Organismus im Dienste der Gesellschaft zu machen, um dieser eine hinreichende Masse von "Menschenmaterial" zu liefern.

Freilich bedroht noch eine andere Gefahr die Familie und nicht erst seit gestern, sondern seit langer Zeit, eine Gefahr, die aber jetzt zusehends wächst und verhängnisvoll für sie werden kann, weil sie die Familie in ihrem Keim angreift. Wir meinen die Umwälzung der ehelichen Moral in ihrem ganzen Umfang.

Wir haben im Lauf der letzten Jahre jede Gelegenheit benutzt, den einen oder anderen Punkt dieser Moral darzulegen, und erst kürzlich, um sie in ihrer Gesamtheit aufzuzeigen. Dabei widerlegten Wir nicht nur die Irrtümer, die sie verderben, sondern zeigten auch positiv den Sinn, die Aufgabe, die Wichtigkeit, den Wert dieser Moral für das Glück der Gatten, der Kinder und der ganzen Familie, für die Festigkeit und das höhere Wohl der Gesellschaft vom häuslichen Herd bis zum Staat und zur Kirche.

Im Mittelpunkt dieser Lehre erschien die Ehe als eine Einrichtung im Dienste des Lebens. In engstem Zusammenhang mit diesem Grundsatz haben Wir - nach der Lehre der Kirche - die Lehre erläutert, die eines der Hauptfundamente nicht nur der Ehemoral, sondern der Gesellschaftsmoral überhaupt ist: dass nämlich der unmittelbare Anschlag auf das unschuldige Menschenleben als Mittel zum Zweck - im vorliegenden Fall zu dem Zweck, ein anderes Leben zu retten - verboten ist.

Welches der Leben ist wertvoller?

Das unschuldige Menschenleben, in welcher Lage es sich auch befinden mag, ist vom ersten Augenblick seiner Existenz an jedem unmittelbaren, gewollten Angriff entzogen. Das ist ein grundlegendes Recht der menschlichen Person, das in der christlichen Auffassung des Lebens eine allgemeine Bedeutung hat. Es gilt ebenso für das noch im Mutterschoß verborgene Leben, wie für das bereits aus ihm hervorgetretene, ebenso gegen den direkten Abortus wie gegen die direkte Tötung des Kindes vor, während und nach der Geburt. So begründet auch die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Momenten in der Entwicklung des geborenen und des noch ungeborenen Lebens für das profane und das kirchliche Recht und hinsichtlich einiger zivil- und strafrechtlicher Folgen sein kann, nach dem Sittengesetz handelt es sich in all diesen Fällen um einen unerlaubten Anschlag auf das unverletzliche Menschenleben.

Dieser Grundsatz gilt für das Leben des Kindes wie für das der Mutter. Niemals und in keinem Falle hat die Kirche gelehrt, dass das Leben des Kindes vor dem Leben der Mutter den Vorrang haben müsse. Es ist irrig, die Frage mit dieser Alternative zu stellen: entweder das Leben des Kindes oder das Leben der Mutter. Nein. Weder das Leben der Mutter noch das Leben des Kindes kann einem Akt unmittelbarer Vernichtung ausgesetzt werden. Für den einen wie den anderen Teil kann es nur eine Forderung geben, nämlich alles aufzubieten, um das Leben beider zu retten, das Leben der Mutter und das Leben des Kindes.

Es ist eines der schönsten und idealsten Ziele der Medizin, immer neue Wege zu suchen, um das Leben beider zu sichern. Wenn trotz aller Fortschritte der Wissenschaft immer Fälle bleiben und auch in Zukunft bleiben werden, in denen man mit dem Tod der Mutter rechnen muss, sofern diese das Leben, das sie in sich trägt, bis zur Geburt bringen und nicht in Verletzung des göttlichen Gebots "Du sollst nicht töten!" vernichten will, so bleibt dem Menschen nichts anderes übrig, als sich bis zum letzten Augenblick zu bemühen, zu helfen und zu retten und sich, wenn es sein muss, in Ehrfurcht den Gesetzen der Natur und dem Walten der göttlichen Vorsehung zu beugen.

Erhaltung des Lebens der werdenden Mutter

Aber - so wendet man ein - das Leben der Mutter, vor allem der Mutter einer kinderreichen Familie, ist von unvergleichlich höherem Wert als das Leben eines ungeborenen Kindes. Die Anwendung der Theorie von der Abwägung der Werte auf den Fall, der uns hier beschäftigt, hat bereits Aufnahme in die juristischen Diskussionen gefunden.

Die Antwort auf diese peinigende Frage ist nicht schwer. Die Unverletzlichkeit des Lebens eines Unschuldigen hängt nicht von seinem größeren oder geringeren Wert ab. Schon vor mehr als zehn Jahren hat die Kirche ausdrücklich die Tötung des "als wertlos erachteten Lebens" verurteilt. Wer die traurigen Vorgänge kennt, die diese Verurteilung her aufforderten, wer die verhängnisvollen Folgen abzuschätzen weiß, die eintreten würden, wenn man die Unantastbarkeit des unschuldigen Lebens nach seinem Wert bemessen wollte, der weiß die Gründe wohl zu würdigen, die zu dieser Maßregel geführt haben.

Im übrigen, wer kann mit Sicherheit beurteilen, welches der beiden Leben in Wahrheit wertvoller ist? Wer kann wissen, welchen Weg das Kind gehen wird und welche Höhe des Wirkens und der Vollkommenheit es erreichen kann? Hier vergleicht man zwei Größen miteinander, von denen eine völlig unbekannt ist.

Wir haben mit Vorbedacht immer die Worte "direkter Anschlag auf das Leben des Unschuldigen", "direkte Tötung" gebraucht. Denn wenn zum Beispiel die Erhaltung des Lebens der werdenden Mutter - unabhängig von ihrer Schwangerschaft - dringend einen chirurgischen Eingriff oder eine andere therapeutische Maßnahme erforderte die als in keiner Weise gewollte oder beabsichtigte, aber unvermeidliche Begleiterscheinung den Tod des Fötusses zur Folge hätte, so könnte dies nicht ein direkter Anschlag auf das unschuldige Leben genannt werden. Unter solchen Bedingungen kann die Operation erlaubt sein, ebenso wie andere medizinische Eingriffe, vorausgesetzt, dass es sich um ein Gut von hohem Werte handelt, wie es das Leben ist, und dass es nicht möglich ist, die Operation bis nach der Geburt des Kindes aufzuschieben oder ein anderes wirksames Heilmittel zu verwenden.

Da es also die erste Aufgabe der Ehe ist, dem Leben zu dienen, richtet sich Unsere größte Freude und Unsere väterliche Dankbarkeit an jene großherzigen Eheleute, die aus Liebe zu Gott und im Vertrauen auf ihn, mutig eine kinderreiche Familie aufziehen.

Erlaubte Regulierung der Nachkommenschaft?

Andererseits weiß die Kirche die wirklichen Schwierigkeiten des Ehelebens in unseren Tagen mit Teilnahme und Verständnis zu betrachten. Daher haben Wir die Rechtmäßigkeit und zugleich die - in Wahrheit sehr weiten - Grenzen einer Regulierung der Nachkommenschaft ausgesprochen, die, im Gegensatz zur so genannten "Geburtenkontrolle", mit dem Gesetz Gottes vereinbar ist. Man kann sogar hoffen - aber auf diesem Gebiet überlässt die Kirche natürlicherweise der medizinischen Wissenschaft das Urteil -, dass es dieser gelingt, jener erlaubten Methode eine hinreichend sichere Basis zu geben, und die jüngsten Nachrichten scheinen eine solche Hoffnung zu bestätigen.

Um im übrigen die vielfachen Prüfungen des Ehelebens zu bestehen, sind vor allem der lebendige Glaube eine Hilfe wie auch der Empfang der Sakramente, aus denen Ströme von Kraft hervorbrechen, von deren Wirkung sich jene, die außerhalb der Kirche leben, schwerlich eine klare Vorstellung machen können.