Allerseelen: Unterschied zwischen den Versionen

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Den [[Gedenktag]] '''Allerseelen''' (lateinisch: ''Dies in commemoratione omnium fidelium defunctorum'' "Tag zum Gedächtnis aller verstorbenen Gläubigen") begeht die Kirche jedes Jahr am [[2. November]], dem Tag nach dem [[Hochfest]] [[Allerheiligen]]. Dabei wird im Zeichen der Hoffnung auf [[Auferstehung]] und ewiges Leben bei Gott der Verstorbenen gedacht und besonders für die Verstorbenen des vergangenen Jahres gebetet, vielerorts mit dem Besuch des Friedhofs und der Segnung der Gräber. Die Gräbersegnung kann auch schon am Nachmittag des Allerheiligenfestes stattfinden.
Das Fest '''Allerseelen''' wird in der Kirche jedes Jahr am [[2. November]], also am Tag nach dem Fest [[Allerheiligen]] gefeiert. Am Fest '''Allerseelen''' wird der Verstorbenen gedacht und besonders für die Verstorbenen des vergangenen Jahres gebetet. Gleichzeitig wird für die Verstorbenen die [[Auferstehung]] und das ewige Leben erhofft.  
 
  
 
== Geschichte ==
 
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Die Ursprünge von Allerseelen liegen im 10. Jahrhundert. Im Jahr [[998]] wurde von [[Odilo von Cluny|Odilo]], dem Abt der französischen [[Abtei Cluny|Benediktinerabtei Cluny]], für den [[2. November]] das feierliche Gedächtnis aller Verstorbenen für alle Klöster, die Cluny unterstellt waren, angeordnet. Der Tag verbreitete sich in den folgenden Jahrhunderten in der Abendländischen Kirche. Erst [[1915]] wurde der [[Gedenktag]] von Papst [[Benedikt XV.]] für die Gesamtkirche eingeführt.
  
Die Ursprünge des Festes Allerseelen befinden sich im 10. Jahrhundert. Im Jahr [[998]] wurde von [[Odilo von Cluny|Odilo]], dem Abt der französischen Benediktinerabtei [[Cluny]], für den [[2. November]] das feierliche Gedächtnis aller Verstorbenen für alle Klöster, die Cluny unterstellt waren, angeordnet. Das Fest verbreitete sich in den folgenden Jahrhunderten in der Abendländischen Kirche. Erst [[1915]] wurde das Fest von Papst [[Benedikt XV.]] für die Gesamtkirche eingeführt.
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== [[Ablass]] für die Verstorbenen ==
 
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== Allerheiligen und Allerseelen-[[Ablass]] ==
 
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Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (das sind: eine [[Beichte]], wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; [[Kommunion]]empfang und [[Gebet]] in der Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind vonnöten:  
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Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (das sind: eine [[Beichte]], wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder [[Sünde]]; [[Sakramentale Kommunion|sakramentaler Kommunionempfang]] und [[Gebet]] in der Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind vonnöten:  
  
* am [[Allerseelen]]tag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des [[Vaterunser]] und des [[Glaubensbekenntnis]]ses; oder  
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* am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des [[Vaterunser]] und des [[Glaubensbekenntnis]]ses; oder  
 
* vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.  
 
* vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.  
  
 
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.  
 
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.  
  
Hintergrundinformation:
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== Weblinks ==
 
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* [http://www.erzabtei-beuron.de/schott/proprium/November02.htm 2. November - Allerseelen]  PROPRIUM SCHOTT-MESSBUCH
# Ablass ist der Nachlass zeitlicher [[Sündenstrafe]]n für der Schuld nach bereits vergebenen [[Sünde]]n, der dem recht disponierten Gläubigen unter bestimmten, klar umschriebenen Bedingungen durch die Kirche gewährt wird, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.
 
# Der Ablass ist ein teilweiser oder vollkommener, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz befreit.
 
# Niemand, der einen Ablass gewinnt, kann diesen anderen Lebenden zuwenden.
 
# Teil- und Vollablässe können fürbittend den Verstorbenen zugewendet werden.
 
 
 
==Weblinks==
 
*[http://www.erzabtei-beuron.de/schott/proprium/November02.htm 2. November - Allerseelen]  PROPRIUM SCHOTT-MESSBUCH
 
 
{{KathNet|Allerseelen}}
 
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[[Kategorie:Kirchliches Festjahr]]
 
[[Kategorie:Kirchliches Festjahr]]
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[[Kategorie:Ablässe]]

Version vom 24. März 2018, 12:36 Uhr

Friedhof

Den Gedenktag Allerseelen (lateinisch: Dies in commemoratione omnium fidelium defunctorum "Tag zum Gedächtnis aller verstorbenen Gläubigen") begeht die Kirche jedes Jahr am 2. November, dem Tag nach dem Hochfest Allerheiligen. Dabei wird im Zeichen der Hoffnung auf Auferstehung und ewiges Leben bei Gott der Verstorbenen gedacht und besonders für die Verstorbenen des vergangenen Jahres gebetet, vielerorts mit dem Besuch des Friedhofs und der Segnung der Gräber. Die Gräbersegnung kann auch schon am Nachmittag des Allerheiligenfestes stattfinden.

Geschichte

Die Ursprünge von Allerseelen liegen im 10. Jahrhundert. Im Jahr 998 wurde von Odilo, dem Abt der französischen Benediktinerabtei Cluny, für den 2. November das feierliche Gedächtnis aller Verstorbenen für alle Klöster, die Cluny unterstellt waren, angeordnet. Der Tag verbreitete sich in den folgenden Jahrhunderten in der Abendländischen Kirche. Erst 1915 wurde der Gedenktag von Papst Benedikt XV. für die Gesamtkirche eingeführt.

Ablass für die Verstorbenen

Friedhof

Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (das sind: eine Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; sakramentaler Kommunionempfang und Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind vonnöten:

  • am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunser und des Glaubensbekenntnisses; oder
  • vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.

Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.

Weblinks