Allerseelen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Ursprünge des Fest Allerseelen befinden sich im 10. Jahrhundert. 998 wurde von Odilo, dem Abt der französischen Benediktinerabtei Cluny, für 2. November das feierliche Gedächtnis aller Verstorbenen für alle Klöster, die Cluny unterstellt waren, angeordnet. Das Fest verbreitete sich in den folgenden Jahrhundert in der Abendländischen Kirche. 1915 wurde das Fest von Papst Benedikt XV. für die Gesamtkirche eingeführt.  
 
Die Ursprünge des Fest Allerseelen befinden sich im 10. Jahrhundert. 998 wurde von Odilo, dem Abt der französischen Benediktinerabtei Cluny, für 2. November das feierliche Gedächtnis aller Verstorbenen für alle Klöster, die Cluny unterstellt waren, angeordnet. Das Fest verbreitete sich in den folgenden Jahrhundert in der Abendländischen Kirche. 1915 wurde das Fest von Papst Benedikt XV. für die Gesamtkirche eingeführt.  
  
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== Allerheiligen und Allerseelen-[[Ablass]] ==
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Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet auf die Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind vonnöten:
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a) am Allerseelentag (einschließl. 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunser und des Glaubensbekenntnisses; oder
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b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden. Hintergrundinformation:
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1.) Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für der Schuld nach bereits vergebenen Sünden, der dem recht disponierten Gläubigen unter bestimmten, klar umschriebenen Bedingungen durch die Kirche gewährt wird, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.
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2.) Der Ablass ist ein teilweiser oder vollkommener, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz befreit.
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3.) Niemand, der einen Ablass gewinnt, kann diesen anderen Lebenden zuwenden.
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4.) Teil- und Vollablässe können fürbittend den Verstorbenen zugewendet werden.
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[[Kategorie:Kirchliches Festjahr]]
 
[[Kategorie:Kirchliches Festjahr]]

Version vom 26. Oktober 2006, 19:13 Uhr

Das Fest Allerseelen wird in der Kirche jedes Jahr am 2. November gefeiert. Am Fest Allerseelen wird der Verstorbenen gedacht und besonders für die Verstorbenen des vergangenen Jahres gebetet. Gleichzeitig wird für die Verstorbenen die Auferstehung und das ewige Leben erhofft.

Geschichte

Die Ursprünge des Fest Allerseelen befinden sich im 10. Jahrhundert. 998 wurde von Odilo, dem Abt der französischen Benediktinerabtei Cluny, für 2. November das feierliche Gedächtnis aller Verstorbenen für alle Klöster, die Cluny unterstellt waren, angeordnet. Das Fest verbreitete sich in den folgenden Jahrhundert in der Abendländischen Kirche. 1915 wurde das Fest von Papst Benedikt XV. für die Gesamtkirche eingeführt.

Allerheiligen und Allerseelen-Ablass

Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet auf die Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind vonnöten:

a) am Allerseelentag (einschließl. 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunser und des Glaubensbekenntnisses; oder

b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden. Hintergrundinformation:

1.) Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für der Schuld nach bereits vergebenen Sünden, der dem recht disponierten Gläubigen unter bestimmten, klar umschriebenen Bedingungen durch die Kirche gewährt wird, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.

2.) Der Ablass ist ein teilweiser oder vollkommener, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz befreit.

3.) Niemand, der einen Ablass gewinnt, kann diesen anderen Lebenden zuwenden.

4.) Teil- und Vollablässe können fürbittend den Verstorbenen zugewendet werden.