Ad ecclesiae regimen (Wortlaut)

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Bulle
Ad ecclesiae regimen

des heiligen, allgültigen und allgemeinen Conciliums von Trient
unter Papst
Pius IV.
29. November 1560

über die Konzilseinberufung nach Trient. Damit beginnt die 3. Sitzungsperiode

(Quelle: Das heilige allgültige und allgemeine Concilium von Trient, Beschlüsse und heil. Canones nebst den betreffenden Bullen treu übersetzt von Jodoc Egli; Verlag Xaver Meyer Luzern 1832 [2. Auflage], S. 156-160; Empfehlung des Bischofs von Basel Joseph Anton, Solothurn, den 25. Hornung 1832; [in deutscher Sprache mit gebrochenen Buchstaben abgedruckt]).

Präsidenten des Konzils von Trient

Im Namen Papst Pius des IV.:
Herkules Gonzaga, Kardinal Priester zur heiligen Maria Nova; gestorben zu Trient, den 2. März 1563.
Hieronimus Seripandus, Kardinal Priester zur heil. Susanna; gestorben zu Trient, den 7. März 1563.
Johannes Moronus, Kardinal Bischof von Präneste, an die Stelle des hingeschiedenen Kardinals Gonzaga gesetzt.
Stanislaus Hosius, Kardinal Priester zum heil. Laurentius in Palisperna.
Ludovikus Simonetta, Kardinal Priester zum heiligen Syriakus in den Thermen.
Markus Sitikus, Kardinal Diakon der Hauptkirche der heiligen zwölf Apostel.
Berhardus Navagerus, Kardinal Priester zu St. Niklaus, an die Stelle des hingeschiedenen Kardinal Seripandus gesetzt.
(Alle als Gesandte von der Seite).

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Pius Bischof, Diener der Diener Gottes,
zu der Sache zukünftigen Gedächtnisse

Da Wir, zur Regierung der Kirche, obwohl für eine solche Bürde mit ungleichen Kräften, allein durch Gottes Würdigung berufen, sogleich die Augen des Gemütes nach allen Teilen der Christenheit hinwendeten und nicht ohne große Schrecken sahen, wie weit und breit die Pest der Ketzereien und der Trennung um sich gegriffen habe und wie sehr die Sitten des christlichen Volkes der Verbesserung bedürfen. So begannen Wir Uns, nach der Pflicht des übernommenen Amtes, jener Sorge und Betrachtung zu widmen, wie Wir dieselben Ketzereien austilgen und die so große und so verderbliche Trennung heben und die so sehr verdorbenen und entarteten Sitten verbessern könnten. Als Wir aber einsahen, dass zur Heilung dieser Übel das geeignetste Mittel, welches dieser heilige Stuhl anzuwenden gewohnt war, dasjenige eines ökumenischen und allgemeinen Konzils sei: so fassten Wir den Ratschluss, dasselbe zu versammeln und unter Gottes Beistande zu feiern. Zwar war dasselbige ehedem von Paulus dem III., seligen Andenkens und seinem Nachfolger Julius, Unsern Vorfahrern, angesagt: konnte aber, durch verschiedene Ursachen öfters gehindert und unterbrechen nicht vollendet werden. Paulus hat es zwar (Oben, in der Ansagungs-Bulle), da er es zuerst nach Mantua und hernach nach Vizenza angesagt hatte, wegen einigen in seinen Schreiben ausgedrückten Ursachen erstlich suspendiert, allein nachher nach Trient versetzt. Nachgehends, da auch daselbst wegen gewissen Ursachen die Zeit seiner Feier verzögert worden war, ward es endlich mit Beseitigung der Suspension in der nämlichen Stadt Trient angehoben. Aber nach einigen gehaltenen Sitzungen und einigen abgefassten Beschlüssen versetzte das Konzil darauf, etlichen Ursachen halber, mit gleichfalls hinzugetretener Autorität des Apostolischen Stuhls, sich selbst (Oben, Sitzung 8) nach Bologna. Allein Julius, der jenem nachfolgte, rief es wieder in die nämliche Stadt Trient zurück und zu dieser Zeit waren einige andere (Oben, Sitzung 11. und in den Folgenden) Beschlüsse abgesetzt. Als aber in den benachbarten Orten Deutschlands neue Unruhen aufgeregt wurden und sich in Italien und Frankreich ein sehr schwerer Krieg entzündete. Ward das Konzil abermals suspendiert und vertagt, sintemal der Feind des menschlichen Geschlechtes, sich entgegenstämmend, eine Schwierigkeit und Hinderung nach der andern in den Weg warf, um einen so großen Vorteil der Kirche, den er nicht gänzlich zernichten konnte, wenigstens recht lange zu verzögern. Wie sehr aber unterdessen die Irrlehren vermehrt, vervielfältigt und ausgebreitet wurden, wie stark die Trennung zunahm, können Wir, ohne den größten Schmerzen der Seele, weder gedenken, noch erzählen. Doch endlich würdigte sich der liebende und barmherzige Herr, der (Hab 3,2) niemals so zürnt, dass er der Barmherzigkeit vergesse, den christlichen Königen und Fürsten Frieden und Einmüt zu verleihen. Bei dieser Uns dargebotenen Gelegenheit erhielten Wir, im Vertrauen auf seine Barmherzigkeit, die größte Hoffnung, dass auch diesen so großen Übeln der Kirche endlich auf dem nämlichen Wege eines Konzils ein Ende gesetzt werden werde. Daher glaubten wir, es dürfe die Feier desselben zur Austilgung der Trennung und Irrlehren, zur Verbesserung und Umgestaltung der Sitten und zur Erhaltung des Friedens unter den christlichen Fürsten, nicht mehr länger verschoben worden. Nachdem Wir also mit Unsern ehrwürdigen Brüdern, den Kardinälen der heiligen Römischen Kirche, reife Beratungen abhalten werden, auch Unsere in Christo geliebten Söhne, den erwählten Römischen Kaiser Ferdinand und andere Könige und Fürsten über Unsern Ratschluss benachrichtigt haben, und sie, wie Wir es Uns von ihrer höchsten Frömmigkeit und Weisheit versprachen, zum Beistande für die Feier des Konzils sehr bereit fanden; so sagen Wir, zum Lobe, zur Ehe und Verherrlichung des allmächtigen Gottes und zum Nutzen der ganzen Kirche, mit dem Rate und der Zustimmung Unserer nämlichen Brüder, vermöge des Ansehens desselben Gottes und der heiligen Apostel Petrus und Paulus, das auch Wir auf Erde (Mt 16, 19) vertreten und auf dasselbe vertrauend und gestützt, das heilige, allgültige und allgemeine Konzil in der Stadt Trient, auf den naächstkünftigen heiligsten Festtag der Auferstehung des Herrn an und verordnen und beschließen, mit Beseitigung jeglicher Suspension, dass es daselbst gefeiert werden soll. Worüber wir aus allen Orten Unsere ehrwürdigen Brüder, die Patriarchen, Erzbischöfe, Bischöfe und die geliebten Söhne, die Äbte und die Übrigen, denen es vermöge des gemeinen Rechts oder eines Privilegiums oder alter Übung erlaubt ist, in einem allgemeinen Konzil Sitz und Stimme zu haben, dringlich im Herrn ermahnen und gemahnen und ihnen auch nach strenger Betrachtungsweise gebieten, in Kraft des heiligen Gehorsams, auch vermöge des Eides, den sie geleistet haben und unter den, wie sie wissen, von (unten, Sitzung 24. Kap. 2 von der Verbesserung gegen das Ende) den heiligen Kanones gegen diejenigen, welche in allgemeinen Konzilien zu erscheinen vernachlässigen, verfügten Strafen, dass sie zu dem daselbst zu feiernden Konzil binnen jener Zeit zusammen kommen sollen, falls sie nicht etwa durch ein rechtmäßiges Hindernis verhindert sind, welches Hindernis sie jedoch durch gesetzliche Sachwalter dem Kirchenrat ausweisen müssen. Wir ermahnen überdies alle und jede, denen daran gelegen ist oder liegen kann, dass sie ja nicht unterlassen wollen, dem Konzil beizuwohnen. Unsere in Christo geliebten Söhne aber, den erwählten Römischen Kaiser und die übrigen Könige und Fürsten, von denen wahrlich sehr zu wünschen wäre, dass sie dem Konzil beiwohnen könnten, mahnen und bitten Wir, dass, wenn sie selbst dem Konzil nicht beiwohnen können, sie ja doch kluge, angesehene und fromme Männer als ihre Sprecher hinsenden wollen, die in ihrem Namen ihm beiwohnen und dass sie nach ihrer Frömmigkeit fleißig dafür sorgen, dass die Prälaten aus ihren Reichen und Herrschaften ohne Verweigerung und Verweilung zu der so dringlichen Zeit Gott und der Kirche ihre Pflicht erweisen mögen, wobei Wir nicht im Geringsten zweifeln, dieselben werden auch vorsorgen, dass durch ihre Reiche und Herrschaften den Prälaten und derselben Angehörigen, Gefährten und allen andern, welche sich zu diesem Konzil hinbegeben oder von ihm zurückkehren, sicherer und freier Weg offen stehe und dass diese an allen Orten gütig und liebreich aufgenommen und behandelt werden, so wie auch Wir, soviel uns betrifft, dafür sorgen werden. Sintemal Wir beschlossen haben, durchaus nicht zu unterlassen, was zur Vollendung des so frommen und heilsamen Werkes, von Uns, die Wir an diese Stelle gesetzt sind, geleitet werden kann, wobei Wir, Gott weiß es, nichts anderes suchen und inder Feier dieses Konzils Uns nichts vorgesetzt haben, als die Ehre Gottes selbst, die Zurückführung der zerstreuten Schafe und das Heil und die stets dauernde Friedlichkeit und Ruhe der Christenheit. Damit aber dieses Schreiben und das in ihm Enthaltene zur Kenntnis aller, denen es geziemt, komme und sich niemand der Entschuldigung von dessen Unkunde bedienen könne, besonders weil vielleicht nicht zu allen, welche von diesem Schreiben in Kenntnis gesetzt werden sollen, sicherer Zugang offen steht. So wollen und gebieten Wir, dass dasselbige von einigen Läufern oder öffentlichen Nuntien Unserer Kurie in der vatikanischen Hauptkirche des Apostelfürsten und in der Laterankirche dann, wann in denselben das Volk, an der Feier der Messe beizuwohnen, sich zu versammeln beizuwohnen pflegt, öffentlich mit klarer Stimme verlesen nd nach der Verlesung an die Pforten jener Kirchen, sowie auch der Apostolischen Kanzlei und an dem gewohnten Orte des Florafeldes angeheftet, und damit es gelesen und allen bekannt werden könne, einige Zeit da gelassen werden, und, auch wenn es wieder abgenommen wird, Abschriften davon an den nämlichen Orten angeheftet zurückbleiben sollen. Denn Wir wollen, dass durch diese Verlesung, Bekanntmachung und Anheftung alle und jede, welche in diesem Schreiben begriffen sind, nach zwei Monaten von dem Tage der Bekanntmachung und Anheftung desselben, sodann so verbunden und verpflichtet seien, als wenn es vor ihren herausgegeben und verlesen worden wäre. Auch gebieten und beschlie0en Wir, dass auch den Abschriften desselben, welche von einem öffentlichen Notar eigenhändig geschrieben oder unterschrieben und mit dem Sigill und der Unterschrift einer in kirchlichen Würde stehenden Person versehen sind, ohne allen Zweifel Glauben gehalten werde. Es sei also durchaus keinem Menschen erlaubt, diese Schrift Unserer Ansagung, Verordnung, Beschließung, Gebietung, Erinnerung und Ermahnung zu brechen oder ihr mit vermessenen Erkühnen entgegen zu handeln. Wenn aber jemand sich vermessen sollte, dies zu versuchen, der wisse, das er dadurch den Widerwillen des allmächtigen Gottes und des heiligen Petrus und Paulus, seiner Apostel auf sich ziehen würde.

Gegen in Rom, bei Sankt Peter, im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1560,
an den 10 ten Kalenden des Dzembers (den 30 ten Wintermonat)
im ersten Jahre Unser päpstlichen Regierung
Antonius Florebellus
Barengus