Acta Apostolicae Sedis: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Acta Apostolicae Sedis''', abgekürzt AAS, sind die offiziellen<ref> vgl. [[Benedikt XVI.]]: [[Motu proprio]] [[Omnium in mentem]] vom 26. Oktober 2009; [[Franziskus (Papst)|Franziskus]]: [[Motu proprio]] ''[[Imparare a congedarsi]]'''vom [[12. Februar]] [[2018]].</ref> meist [[latein]]ischen Gesetzes- und Verordnungsblätter des [[Heiliger Stuhl|Heiligen Stuhls]]. In [[Deutsche Sprache|deutscher Sprache]] werden sie auch "Akten des Papstes", im Singular auch "Amtsblatt des Heiligen Stuhls" genannt. Sie werden gedruckt in den [[Typis Polyglottis Vaticanis]] im [[Rom]]. Es werden darin 32 Kategorien von Schreiben genannt, wie z. B. eine "[[Enzyklika]]", "Adhortatio Apostolica" bzw. die "[[Nachsynodales Apostolisches Schreiben|Adhortatio Apostolica postsynodalis]]" usw., die allerdings in den einzelnen Jahrgängen nicht einheitlich geordnet sind.<ref> [[Peter Christoph Düren]] (Hg.): [[Johannes Paul II.]], Worte für das dritte Jahrtausend, [[Sankt Ulrich Verlag]] 2000, Vorwort, S. 10.</ref>  Die Schreiben sollen in "[[Gehorsam]] und [[Glauben]]" angenommen werden.<ref>[[Reconciliatio et paenitentia]], [[Reconciliatio et paenitentia (Wortlaut)#ABSCHLIESSENDER WUNSCH|Nr. 35]], vgl. ([[Codex des kanonischen Rechtes 1983|CIC 1983]], [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#BUCH III: VERKÜNDIGUNGSDIENST DER KIRCHE|can 752]]: "religiöser Verstandes- und Willensgehorsam".</ref>
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Die '''Acta Apostolicae Sedis''', Untertitel: '''Commentarium officiale'''; abgekürzt AAS, sind die offiziellen<ref>vgl. [[Johannes Paul II.]] Apostolische Konstitution [[Pastor bonus]] vom 28. Juni 1988, [[Pastor bonus (Wortlaut)#Erste Sektion|Art. 43, Nr. 1]] ([[AAS]] 80 [1988] 871);
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vgl. [[Benedikt XVI.]]: [[Motu proprio]] [[Omnium in mentem]] vom 26. Oktober 2009; [[Franziskus (Papst)|Franziskus]]: [[Motu proprio]] ''[[Imparare a congedarsi]]'' vom [[12. Februar]] [[2018]].</ref> meist [[latein]]ischen Gesetzes- und Verordnungsblätter des [[Heiliger Stuhl|Heiligen Stuhls]]. In [[Deutsche Sprache|deutscher Sprache]] werden sie auch "Akten des Papstes", im Singular auch "Amtsblatt des Heiligen Stuhls" genannt. Sie werden gedruckt in den [[Typis Polyglottis Vaticanis]] im [[Rom]] und sind vom [[Staatssekretariat]] herausgegeben.
  
Außerdem werden in diesen Akten Schreiben in den Landessprachen veröffentlicht, in [[Italienisch]] (z. B. [[Dal Nostro cuore]]), [[Englisch]] (z. B. [[At the approach]]), [[Deutsch]] (z. B [[Mit brennender Sorge]], [[Spanisch]] (z. B. [[Amadísimos hijos]]), [[Französisch]] (z. B. [[Au cours de vos]]), [[Portugiesisch]] (z. B. das [[Konkordat]] mit dem Land [[Portugal]] im Jahre 2005 oder eine Ansprache im Jahre 2010).
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In diesen Akten werden Schreiben in den Landessprachen veröffentlicht, in [[Italienisch]] (z. B. [[Dal Nostro cuore]]), [[Englisch]] (z. B. [[At the approach]]), [[Deutsch]] (z. B [[Mit brennender Sorge]], [[Spanisch]] (z. B. [[Amadísimos hijos]]), [[Französisch]] (z. B. [[Au cours de vos]]), [[Portugiesisch]] (z. B. das [[Konkordat]] mit dem Land [[Portugal]] im Jahre 2005) u. a..
  
Begonnen wurde das PublikatIonsorgan [[1909]] als Halbmonatsschrift, in der Nachfolge der älteren [[Acta Sanctae Sedis]]. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt wird oder die Natur der Sache es erfordert, treten die Verordnungen erst drei [[Monat]]e nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
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Begonnen wurde das PublikatIonsorgan [[1909]] als Halbmonatsschrift, in der Nachfolge der älteren [[Acta Sanctae Sedis]]. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt wird oder die Natur der Sache es erfordert, treten die Verordnungen erst drei [[Monat]]e nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Schreiben sollen in "[[Gehorsam]] und [[Glauben]]" angenommen werden.<ref>[[Reconciliatio et paenitentia]], [[Reconciliatio et paenitentia (Wortlaut)#ABSCHLIESSENDER WUNSCH|Nr. 35]], vgl. ([[Codex des kanonischen Rechtes 1983|CIC 1983]], [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#BUCH III: VERKÜNDIGUNGSDIENST DER KIRCHE|can 752]]: "religiöser Verstandes- und Willensgehorsam".</ref>
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Es werden darin 32 Kategorien von Schreiben genannt, wie z. B. eine "[[Enzyklika]]", "Adhortatio Apostolica" bzw. die "[[Nachsynodales Apostolisches Schreiben|Adhortatio Apostolica postsynodalis]]" usw., die allerdings in den einzelnen Jahrgängen nicht einheitlich geordnet sind. Die Heiligsprechungen erfolgen durch die "Litterae decretales", die Seligsprechungen durch "Litterae Apostolicae" oder "Litterae Apostolicae [[motu proprio]] datae" (motu proprio = aus eigenem Antrieb). Durch "Litterae Apostolicae motu proprio datae" können auch beispielsweise Päpstliche Kommissionen oder Akademien errichtet oder Ordnungen erlassen werden. Daran schließen sich die "Epistulae Apostolicae" ([[Apostolischer Brief|Apostolische Briefe]]) an, mit denen sich der Papst beispielsweise an einzelne Personen oder Kreise wendet. Eine eigenständige Form bildet die "Precatio sollemnis" (feierliches Gebet), die der Papst für das [[A ministerii nostri|Schreiben an die Priester zum Gründonnerstag 1982]] gewählt hat. Die AAS dokumentieren auch die ordentlichen und außerordentlichen Kardinalsversammlungen unter dem Stichwort "(Sacra) [[Konsistorium|Consistoria]]". Das außerordentliche "[[Heiliges Jahr|Heilige Jahr]] [[1983]]" und das "Heilige Jahr [[2000]]" wurden durch zwei "Litterae Apostolicae sub plumbo datae" (Apostolischer Brief mit Bleisiegel) verkündet: "[[Aperite portas redemptori]]" (1983) und "[[Incarnationis mysterium]]" (1998). Zur Errichtung neuer Diözesen verwendet der Papst "[[Apostolische Konstitution|Constitutiones Apostolicae]]". "[[Gemeinsame Erklärung|Declaratio communis]]" genannt, ist eine gemeinsame Erklärung des Papstes mit einem nichtkatholischen Führer einer Kirche oder Gemeinschaft. Als "Conventiones" werden völkerrechtliche Verträge zwischen dem Heiligen Stuhl und anderen Staaten publiziert. Als einfache "Epistulae" (Briefe) verfaßte der Papst verschiedene [[Gründonnerstagsschreiben]] an die [[Priester]], aber auch Schreiben aus Anlass eines besonderen Heiligengedenkens oder aus anderen Anlässen. "Chirographa" - also Handschreiben - verwendet der Papst beispielsweise anläßlich der Teilung einer [[Kongregation]] (1984) oder bei sonstigen bedeutenden Veränderungen in der [[Römische Kurie|Römischen Kurie]]. Wichtige Predigten des Papstes werden als "[[Homilie|Homiliae]]" im Amtsblatt des Apostolischen Stuhls publiziert. Es sind außerdem "Allocutiones" ([[Ansprache]]n) des Papstes abgedruckt. Hinzu kommen "Nuntii" (Botschaften), "Nuntii gratulatorii" (Gratulationsbriefe an Kardinäle), "Nuntii Radiophonici", "Nuntii Radiotelevisifici" und "Nuntii Televisifici" (Radio- und Fernsehbotschaften), "Nuntii telegraphici" (Telegraphische Nachrichten) und "Nuntii scripto dati", wie zum Beispiel der "[[Gratissimam sane (Wortlaut)|Brief an die Familien]]" (1994). Hinzu kommen die "Documenta synodi episcoporum", die "Acta synodalia", und ein "Consilium pro publicis ecclesiae negotiis". Die Predigten und Ansprachen während den Apostolischen Reisen sind unter den "ltinera Apostolica" enthalten. Außerdem enthalten die AAS die im besonderen Auftrag des Papstes erfolgenden Weisungen des Staatssekretariates Seiner Heiligkeit ("Secretaria Status").<ref> [[Peter Christoph Düren]] (Hg.): [[Johannes Paul II.]], Worte für das dritte Jahrtausend, [[Sankt Ulrich Verlag]] 2000, Vorwort, S. 10+11.</ref>
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→ [[Insegnamenti]]
  
 
== Weblinks ==
 
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Aktuelle Version vom 27. August 2018, 13:35 Uhr

Cover des 1. Bandes

Die Acta Apostolicae Sedis, Untertitel: Commentarium officiale; abgekürzt AAS, sind die offiziellen<ref>vgl. Johannes Paul II. Apostolische Konstitution Pastor bonus vom 28. Juni 1988, Art. 43, Nr. 1 (AAS 80 [1988] 871); vgl. Benedikt XVI.: Motu proprio Omnium in mentem vom 26. Oktober 2009; Franziskus: Motu proprio Imparare a congedarsi vom 12. Februar 2018.</ref> meist lateinischen Gesetzes- und Verordnungsblätter des Heiligen Stuhls. In deutscher Sprache werden sie auch "Akten des Papstes", im Singular auch "Amtsblatt des Heiligen Stuhls" genannt. Sie werden gedruckt in den Typis Polyglottis Vaticanis im Rom und sind vom Staatssekretariat herausgegeben.

In diesen Akten werden Schreiben in den Landessprachen veröffentlicht, in Italienisch (z. B. Dal Nostro cuore), Englisch (z. B. At the approach), Deutsch (z. B Mit brennender Sorge, Spanisch (z. B. Amadísimos hijos), Französisch (z. B. Au cours de vos), Portugiesisch (z. B. das Konkordat mit dem Land Portugal im Jahre 2005) u. a..

Begonnen wurde das PublikatIonsorgan 1909 als Halbmonatsschrift, in der Nachfolge der älteren Acta Sanctae Sedis. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt wird oder die Natur der Sache es erfordert, treten die Verordnungen erst drei Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Schreiben sollen in "Gehorsam und Glauben" angenommen werden.<ref>Reconciliatio et paenitentia, Nr. 35, vgl. (CIC 1983, can 752: "religiöser Verstandes- und Willensgehorsam".</ref>

Es werden darin 32 Kategorien von Schreiben genannt, wie z. B. eine "Enzyklika", "Adhortatio Apostolica" bzw. die "Adhortatio Apostolica postsynodalis" usw., die allerdings in den einzelnen Jahrgängen nicht einheitlich geordnet sind. Die Heiligsprechungen erfolgen durch die "Litterae decretales", die Seligsprechungen durch "Litterae Apostolicae" oder "Litterae Apostolicae motu proprio datae" (motu proprio = aus eigenem Antrieb). Durch "Litterae Apostolicae motu proprio datae" können auch beispielsweise Päpstliche Kommissionen oder Akademien errichtet oder Ordnungen erlassen werden. Daran schließen sich die "Epistulae Apostolicae" (Apostolische Briefe) an, mit denen sich der Papst beispielsweise an einzelne Personen oder Kreise wendet. Eine eigenständige Form bildet die "Precatio sollemnis" (feierliches Gebet), die der Papst für das Schreiben an die Priester zum Gründonnerstag 1982 gewählt hat. Die AAS dokumentieren auch die ordentlichen und außerordentlichen Kardinalsversammlungen unter dem Stichwort "(Sacra) Consistoria". Das außerordentliche "Heilige Jahr 1983" und das "Heilige Jahr 2000" wurden durch zwei "Litterae Apostolicae sub plumbo datae" (Apostolischer Brief mit Bleisiegel) verkündet: "Aperite portas redemptori" (1983) und "Incarnationis mysterium" (1998). Zur Errichtung neuer Diözesen verwendet der Papst "Constitutiones Apostolicae". "Declaratio communis" genannt, ist eine gemeinsame Erklärung des Papstes mit einem nichtkatholischen Führer einer Kirche oder Gemeinschaft. Als "Conventiones" werden völkerrechtliche Verträge zwischen dem Heiligen Stuhl und anderen Staaten publiziert. Als einfache "Epistulae" (Briefe) verfaßte der Papst verschiedene Gründonnerstagsschreiben an die Priester, aber auch Schreiben aus Anlass eines besonderen Heiligengedenkens oder aus anderen Anlässen. "Chirographa" - also Handschreiben - verwendet der Papst beispielsweise anläßlich der Teilung einer Kongregation (1984) oder bei sonstigen bedeutenden Veränderungen in der Römischen Kurie. Wichtige Predigten des Papstes werden als "Homiliae" im Amtsblatt des Apostolischen Stuhls publiziert. Es sind außerdem "Allocutiones" (Ansprachen) des Papstes abgedruckt. Hinzu kommen "Nuntii" (Botschaften), "Nuntii gratulatorii" (Gratulationsbriefe an Kardinäle), "Nuntii Radiophonici", "Nuntii Radiotelevisifici" und "Nuntii Televisifici" (Radio- und Fernsehbotschaften), "Nuntii telegraphici" (Telegraphische Nachrichten) und "Nuntii scripto dati", wie zum Beispiel der "Brief an die Familien" (1994). Hinzu kommen die "Documenta synodi episcoporum", die "Acta synodalia", und ein "Consilium pro publicis ecclesiae negotiis". Die Predigten und Ansprachen während den Apostolischen Reisen sind unter den "ltinera Apostolica" enthalten. Außerdem enthalten die AAS die im besonderen Auftrag des Papstes erfolgenden Weisungen des Staatssekretariates Seiner Heiligkeit ("Secretaria Status").<ref> Peter Christoph Düren (Hg.): Johannes Paul II., Worte für das dritte Jahrtausend, Sankt Ulrich Verlag 2000, Vorwort, S. 10+11.</ref>

Insegnamenti

Weblinks

Anmerkungen

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