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− | Im katholischen Sinn kann eine [[Ehe]] niemals geschieden werden. Daher gibt es im katholischen Bereich im engeren Sinne auch keine '''wiederverheirateten Geschiedenen'''. Wenn umgangssprachlich von wiederverheirateten Geschiedenen die Rede ist, so ist damit die weltliche Beschreibung eines zivilrechtlichen Umstandes gemeint.
| + | siehe [[Scheidung]] |
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− | Nach katholischem Verständnis endet die Ehe nur beim [[Tod]] eines Ehepartners. Es gibt jedoch Fälle in denen auf Antrag festgestellt wird, dass die Ehe zwischen zwei Menschen nicht besteht bzw. niemals zustande gekommen war. Diese Feststellung eines Ehenichtigkeitsgrundes wird [[Eheanullierung]] geannt. Zu dieser bedarf es eines innerkirchlichen Verfahrens entsprechend dem [[Kirchenrecht]].
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